Betreff
Baumaßnahmen zur Nachverdichtung Isarstraße - bessere Informationspolitik mit intensiver Bürgerbeteiligung;
Antrag der CSU-Fraktion Nr. 064/2017 vom 12.06.2017
Vorlage
611/191/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 064/2017 der CSU-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die CSU-Fraktion hat mit dem Fraktionsantrag Nr. 045/2017 eine bessere Informationspolitik mit intensiver Bürgerbeteiligung und die  zeitnahe Durchführung einer Informationsveranstaltung im Rahmen der Baumaßnahmen zur Nachverdichtung Isarstraße beantragt.

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 08.12.2016 beschlossen, für das Gebiet zwischen Neckarstraße, Isarstraße und Bundesautobahn A 73 den Bebauungsplan Nr.135  - Isarstraße - aufzustellen.

Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb für die Quartiersentwicklung durch die Vorhabenträgerin GBW Portfolio 7 GmbH & Co. KG vertreten durch die GBW Management GmbH (kurz: GBW)  stattgefunden. Im Preisgericht waren neben Vertretern der Fraktionen auch Mietervertreter stimmberechtigt.

Die Wettbewerbsergebnisse wurden durch die GBW vom 29.11.2016 bis 02.12.2016 im Bürgerzentrum ISAR 12 ausgestellt.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 135 wird von der Verwaltung am Mittwoch, den 12.07.2017, um 19:00 Uhr, im Bürgertreff Isar 12, in der Isarstraße 12 in Erlangen durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufgrund der bestehenden Bebauung ist im Gebiet bereits Baurecht nach § 34 BauGB gegeben. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

Das Baugesetzbuch regelt, dass der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen ist. Ebenso ist bekannt zu machen wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

Die Bekanntmachung erfolgt in den amtlichen Seiten vom 29.06.2017. Zusätzlich wird über die Internetseite der Stadt Erlangen sowie den Rathausreport auf die Informationsveranstaltung und die Beteiligung aufmerksam gemacht.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Weiterhin wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich während der allgemeinen Dienststunden im Lesesaal des Stadtarchivs (Luitpoldstraße 47, 91052 Erlangen) vom 10.07.2017 bis einschließlich 21.07.2017 zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen, Vorschläge oder Hinweise gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung abzugeben.

Darüber hinaus wird in der Sitzung des Stadtteilbeirates Anger/Bruck am 10.07.2017 ein Vertreter der GBW das Projekt vorstellen.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag der CSU-Fraktion Nr. 064/2017 vom 12.06.2017