Betreff
Beleuchtung Theaterplatz; Anfrage aus der Sitzung vom 14.03.2017
Vorlage
66/197/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 14.03.2017 wurde sowohl die in einer Bürger-anfrage beklagte zu dunkle Beleuchtung durch die Verwaltung bestätigt als auch die grundlegende Erneuerungsbedürftigkeit eines Großteils der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich dargelegt.

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass wegen einer noch offenen städtebaulichen Umgestaltung eine Neukonzeptionierung der Straßenbeleuchtung derzeit nicht sinnvoll erscheint.

Auf Bitten von Frau Stadträtin Barbara Grille hat die Verwaltung ohne Erstellung einer Planung oder eines beleuchtungstechnischen Konzeptes eine grobe überschlägige Kostenannahme erarbeitet.

Um die Straßenbeleuchtung im Bereich des Theaterplatzes, bei gleichbleibendem Straßenraum und ohne gestalterische Änderung, zu verbessern und auf das erforderliche Beleuchtungsniveau zu bringen, sind ca. 150.000,- € bis 180.000,- € an Investitionskosten zu veranschlagen. Weiterhin sind diese Ausgaben dem Grunde nach ausbaubeitragsfähig und somit je nach Ausbauplanung und Gesamtplanung auf die jeweiligen Anlieger umzulegen.

Eine wichtige Voraussetzung des o.g. Grobkonzeptes und somit auch Grundlage der Kostenan-nahme ist jedoch die Bereitschaft der anliegenden Gebäudeeigentümer die Tragsysteme der Stra-ßenbeleuchtung (Abspannseile oder Wandausleger) an ihrem Gebäude anbringen zu lassen. Ge-rade diese Bereitschaft ist jedoch in der Praxis im Konsens häufig nicht erzielbar. Diese konsens-basierte Gebäudebefestigung ist derzeitiger Maßstab und die Grundlage des Verwaltungshandelns.

Ungeachtet dessen besteht jedoch die Möglichkeit die im Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzte Duldungspflicht auch ohne Zustimmung des Eigentümers durchzusetzen. Hierzu ist jedoch der aktive Rückhalt der politischen Entscheidungsträger notwendig, da derartige Eingriffe üblicherweise zu Beschwerden führen werden. Diesen Rückhalt vorausgesetzt, ist die Montage an den Gebäuden im engen Innenstadtbereich die zu bevorzugende Lösung.

Alternative wäre die Ausleuchtung der Verkehrsflächen auch im Innenstadtbereich über Mastleuch-ten möglich, was jedoch insbesondere bei engen Verkehrsräumen mit den unmittelbar an den Gehweg angrenzenden Gebäuden und den z.T. schmalen Gehwegen zu unnötigen Einschrän-kungen der Verkehrsfläche führen würde. Aus Sicht der Verwaltung stellt diese Alternative die deutlich schlechtere Variante dar und sollte im Innenstadtbereich nicht vorgesehen werden.

 


Anlagen: