hier: Aufstellungsbeschluss
Für das
Gebiet östlich der Bundesstraße 4, östlich der Nürnberger Straße, westlich der
Haberstraße und westlich der westlichen Grundstücke an der Stettiner Straße und
der Görlitzer Straße (siehe Anlage) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen
Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und
technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine positive Entwicklung
genommen: Neben einer regen Bautätigkeit hat auch die Zahl der Studierenden
zugenommen.
Das Bayerische Kabinett hat am 2. Mai
2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu
stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als
Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.
Der
Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 (Technische Fakultät
Standortpotentiale in Erlangen; CSU-Antrag 002/2017 - Einberufung eines runden
Tisches in Erlangen: Zukünftiger Standort der Technischen Fakultät) und vom
31.05.2017 (Technische-Fakultät: Weiteres Vorgehen nach dem Kabinettsbeschluss
vom 2. Mai 2017) das weitere Vorgehen zum Thema „Technische Fakultät“
beschlossen.
Zur
Stärkung des Hochschulstandorts und zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die
Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1946/595, 1946/502, 1946/357,
1693/5 und jeweils ein Teilgrundstück von
Flst.-Nr. 1949/101 und 1946/610 der Gemarkung Erlangen (Anlage). Die
Fläche beträgt ca. 8,0 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Wald und Grünfläche dargestellt. Teilweise liegt der Geltungsbreich im Landschaftsschutzgebiet. Östlich der Nürnberger Straße stellt der FNP Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Entlang der B4 und dem Teilstück der Nürnberger Straße sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im
FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Plangebiet
als Sondergebiet Universität festzusetzen. Das Verfahren zu Änderung des FNP
wird in der gleichen Sitzung mit der Vorlage 611/185/2017 eingeleitet.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:
- Anforderungen
im Hinblick auf Natur und Landschaft sowie Artenschutz
- Benachbarte Natura 2000 Gebiete: Brucker
Lache, Sebalder Reichswald
- Teilweise Waldeigenschaft der Flächen
- Schallimmissionen, insbesondere von Verkehrswegen
- Entwässerungssituation
- Aktuellen Planungen für die Stadt-Umland-Bahn und einen Radschnellweg Nürnberg - Erlangen
- Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt. Die Bundesstraße 4 ist in diesem Abschnitt somit anbaufrei und dient nicht der Erschließung von Baugrundstücken. Ggf. wird eine Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze nach Süden erforderlich.
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen –Südost.
e) Städtebauliche Ziele
Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 468 – Erweiterung Uni-Südgelände
West – die Stärkung und
Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Erlangen verfolgt. Durch die
Schaffung von neuem Baurecht soll eine städtebauliche geordnete Erweiterung der
Technischen Fakultät am Standort Erlangen Süd ermöglicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 468 – Erweiterung Uni-Südgelände
West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet östlich der Bundesstraße 4,
östlich der Nürnberger Straße, westlich der Haberstraße und westlich der
westlichen Grundstücke an der Stettiner Straße und der Görlitzer Straße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll
gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtsplan mit Geltungsbereich