Betreff
Bebauungsplan Nr. 468 der Stadt Erlangen - Erweiterung Uni-Südgelände West - mit integriertem Grünordnungsplan

hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/188/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für das Gebiet östlich der Bundesstraße 4, östlich der Nürnberger Straße, westlich der Haberstraße und westlich der westlichen Grundstücke an der Stettiner Straße und der Görlitzer Straße (siehe Anlage) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine positive Entwicklung genommen: Neben einer regen Bautätigkeit hat auch die Zahl der Studierenden zugenommen.

Das Bayerische Kabinett hat am 2. Mai 2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.

Der Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 (Technische Fakultät Standortpotentiale in Erlangen; CSU-Antrag 002/2017 - Einberufung eines runden Tisches in Erlangen: Zukünftiger Standort der Technischen Fakultät) und vom 31.05.2017 (Technische-Fakultät: Weiteres Vorgehen nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. Mai 2017) das weitere Vorgehen zum Thema „Technische Fakultät“ beschlossen.

Zur Stärkung des Hochschulstandorts und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten.

 

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1946/595, 1946/502, 1946/357, 1693/5 und jeweils ein Teilgrundstück von  Flst.-Nr. 1949/101 und 1946/610 der Gemarkung Erlangen (Anlage). Die Fläche beträgt ca. 8,0 ha.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Wald und Grünfläche dargestellt. Teilweise liegt der Geltungsbreich im Landschaftsschutzgebiet. Östlich der Nürnberger Straße stellt der FNP Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Entlang der B4 und dem Teilstück der Nürnberger Straße sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt.

 

Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Plangebiet als Sondergebiet Universität festzusetzen. Das Verfahren zu Änderung des FNP wird in der gleichen Sitzung mit der Vorlage 611/185/2017 eingeleitet. 

 

d) Rahmenbedingungen

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:

  • Anforderungen im Hinblick auf Natur und Landschaft sowie Artenschutz
  • Benachbarte Natura 2000 Gebiete: Brucker Lache, Sebalder Reichswald
  • Teilweise Waldeigenschaft der Flächen
  • Schallimmissionen, insbesondere von Verkehrswegen
  • Entwässerungssituation
  • Aktuellen Planungen für die Stadt-Umland-Bahn und einen Radschnellweg Nürnberg - Erlangen
  • Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt. Die Bundesstraße 4 ist in diesem Abschnitt somit anbaufrei und dient nicht der Erschließung von Baugrundstücken. Ggf. wird eine Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze nach Süden erforderlich.
  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen –Südost.

 

e) Städtebauliche Ziele

 

Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 468 – Erweiterung Uni-Südgelände West –  die Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Erlangen verfolgt. Durch die Schaffung von neuem Baurecht soll eine städtebauliche geordnete Erweiterung der Technischen Fakultät am Standort Erlangen Süd ermöglicht werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 468 – Erweiterung Uni-Südgelände West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet östlich der Bundesstraße 4, östlich der Nürnberger Straße, westlich der Haberstraße und westlich der westlichen Grundstücke an der Stettiner Straße und der Görlitzer Straße nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Übersichtsplan mit Geltungsbereich