Betreff
20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) im Kapitel Natur und Landschaft
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/187/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen gibt  zur 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) die unter Ziff. II Begründung Pkt. 3.3 aufgeführte Stellungnahme ab.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden. Die siedlungsstrukturellen, sowie freiraum- und landschaftsplanerischen Zielsetzungen der Stadt Erlangen sollen durch die Ausweisungen unterstützt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme zur 20. Änderung des Regionalplans abgegeben werden.

 

Die Änderung beinhaltet:

 

·           Änderung Teilkapitel Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bisher: B I 1.3.1, künftig: 7.1.3.1)

·           Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge (bisher: B I 2.1, künftig: 7.1.3.2)

·           Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün (künftig: 7.1.3.3)

Die künftige Kartendarstellung ist in Anlage 1 ersichtlich.

 

Darüber hinaus erfolgen im Zuge der 20. Änderung redaktionelle Anpassungen des Regionalplans:

 

·      Redaktionelle Anpassung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013

·      Streichung von (Teil-)kapiteln des Regionalplans, die keine inhaltliche Grundlage mehr im LEP besitzen

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Anlass und Ziel der Planung

a) Änderung Teilkapitel Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bisher: B I 1.3.1, künftig: 7.1.3.1)

Mit der Ausweisung von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten konkretisiert der Regionalplan das Ziel 7.1.2 (Z) des LEP, wonach Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege in den Regionalplänen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen sind. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind als Grundsätze der Raumordnung in nachgelagerten Abwägungen zu berücksichtigen.

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen ergänzend zum naturschutzfachlichen Sicherungsinstrumentarium Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sichern. Sie werden außerhalb der naturschutzrechtlich ausgewiesenen Gebiete festgelegt, um die so genannte „Doppelsicherung“ zu vermeiden. U.a. auch vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Fortschreibung Überschneidungen zwischen den beiden regionalplanerischen Instrumentarien „Regionale Grünzüge“ (siehe unter b.) und „landschaftliche Vorbehaltsgebiete“ vermieden bzw. bereits bestehende Überschneidungen durch die Herausnahme der Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in diesem Bereich bereinigt werden.

Auf Erlanger Stadtgebiet erfolgt die Sicherung mittels der ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete. In der 20. Änderung des Regionalplans werden zwei Teilflächen von Vorbehaltsgebieten bereinigt, für die keine regionalplanerische Sicherung erforderlich ist:

·      Entlang des Main-Donau-Kanals ab Bezirksklinikum bis nördliche Stadtgrenze

·      Bereich der Anschlussstelle an der BAB A 3 Tennenlohe.

 

Damit liegt künftig auf Erlanger Gebiet kein landschaftliches Vorbehaltsgebiet mehr.

 

b) Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge (bisher: B I 2.1, künftig: 7.1.3.2)

Gemäß LEP 7.1.4 (Z) sind in den Regionalplänen regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. Als Ziele der Raumordnung sind sie zu beachten, d.h. von Kommunen und Planungsträgern nicht abwägbar. Hierüber sollen Gebiete, deren Freihaltung von Beeinträchtigung durch Bebauung vordringlich ist, regionalplanerisch gesichert werden. Regionale Grünzüge sind bereits Bestandteil des Regionalplans (B I 2.1, künftig: 7.1.3.2). Hierbei handelt es sich insbesondere um die einzelnen Teile des Rednitz-/Regnitz-/Pegnitz-Flusssystems sowie die dazugehörigen wichtigsten Seitentäler.

Im Rahmen der Fortschreibung werden für jeden Grünzug die entsprechenden Funktionen (Erholungsvorsorge, Verbesserung des Bioklimas, Gliederung der Siedlungsräume) festgelegt. Die bestehenden Grünzüge wurden in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen überprüft und soweit erforderlich aktualisiert und neu abgegrenzt, bzw. an die vorliegenden Gegebenheiten angepasst (Bestandsnachführung). Zudem werden neue Grünzüge aufgenommen, die vor dem Hintergrund der dargestellten Funktionen in Abstimmung mit den entsprechenden fachlichen Stellen geeignete Gebiete darstellen.

Für die Stadt Erlangen ergeben sich im Teilkapitel Regionale Grünzüge mehrere Änderungen:

·        Grafische Anpassungen im Bestand (Rücknahme im Bereich der Anschlussstellen von Büchenbacher Damm und Herzogenauracher Damm)

·        Erweiterung des Grünzugs Schwabachtals zum Anschluss an das Regnitztal

·         Aufnahme der Ausgleichsfläche des ehemaligen Kraftwerksgeländes

·         Neuer Grünzug Gründlachtal (übergreifend mit Nürnberg und Fürth)

In Regionalen Grünzügen sind lediglich Vorhaben zulässig, die die festgelegten Funktionen nicht beeinträchtigen. In der Begründung zu 7.1.3.2 wird ergänzend ausgeführt, dass im Regionalplan selbst aufgeführte linienhafte Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (z.B. Stadt-Umland-Bahn) als regionales Erfordernis angesehen werden und damit nicht unter den grundsätzlichen Ausschluss fallen. Für sie soll eine möglichst verträgliche Umsetzungsvariante angestrebt werden. Der Nachweis soll z.B. in einem Raumordnungsverfahren erfolgen.

c) Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün (künftig: 7.1.3.3)

Die Region Nürnberg ist insbesondere im Verdichtungsraum durch einen hohen Siedlungsdruck gekennzeichnet. Laut LEP 3.3 (G) sollen eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur vermieden werden. Um das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungsbereiche zu verhindern, können laut Begründung zum LEP in den Regionalplänen hierzu Regionale Grünzüge oder geeignete Freiflächen als Trenngrün festgelegt werden. Trenngrün besitzt auf Ebene des Regionalplans ebenfalls Zielcharakter und ist keiner nachgelagerten Abwägung zugänglich.

Über die Regionalen Grünzüge sollen u.a. zusammenhängende Landschaftsräume vor Bebauung freigehalten werden. Regionale Grünzüge haben zughaften Charakter und stellen neben den geschlossenen Waldgebieten im Verdichtungsraum die wesentlichen ökologischen Ausgleichsflächen dar. In Ergänzung zu deren siedlungsgliedernder Funktion werden auf kleinräumigerer Ebene im Regionalplan geeignete Freiflächen als Trenngrün zwischen benachbarten Siedlungsflächen festgelegt, um deren Zusammenwachsen zu vermeiden.

Für die Stadt Erlangen weist die 20. Änderung des Regionalplans drei neue Bereiche für Trenngrün aus:

·         Zwischen Kosbach und Büchenbach-West

·         Zwischen Burgberg und Bubenreuth

·        Zwischen Burgberg und Sieglitzhof

Außerdem ist angrenzend an die Stadtgrenze der Stadt Erlangen zu Spardorf ein weiterer Bereich mit Trenngrün vorgesehen.

d) Redaktionelle Anpassung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013

Mit der redaktionellen Anpassung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) werden die Gliederung des Regionalplans an die Gliederung des LEP 2013 angepasst und weitere formale Anpassungen vorgenommen. Damit ist keine inhaltliche Änderung der Ziele und Grundsätze bzw. der dazugehörigen Begründungstexte verbunden.

e) Streichung von (Teil-)kapiteln des Regionalplans, die keine inhaltliche Grundlage mehr im LEP besitzen

Mehrere Kapitel des Regionalplans haben frühere LEP-Fassungen als inhaltliche Grundlage. Sowohl mit dem LEP 2006, als auch mit dem LEP 2013 war eine inhaltliche Straffung und themenbezogene Reduktion in einigen Bereichen verbunden. Dies hat zur Folge, dass einige bestehende (Teil-)kapitel des Regionalplans keine inhaltliche Grundlage mehr im LEP 2013 haben und demzufolge auch nicht mehr als aus diesem entwickelt betrachtet werden können. Daher ist in diesen Fällen eine Streichung erforderlich, um den Regionalplan in Einklang mit den Vorgaben des LEP sowie des BayLplG zu bringen.

In der 20. Änderung werden folgende Kapitel aus dem Regionalplan gestrichen:

·         B XII Technischer Umweltschutz (inhaltlich durch Fachplanungen ersetzt)

·         B XIII Verteidigung (inhaltlich durch Fachplanungen ersetzt)

·         B IV Fremdenverkehrswirtschaft (teilweise im Kapitel Freiraumstruktur aufgegangen)

·         B V Arbeitsmarkt (in verschiedenen Fachkapiteln aufgegriffen)

 

3.2 Verfahren

Der Planungsverband Region Nürnberg hat in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.05.2017 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 20. Änderung des Regionalplans (redaktionelle Anpassung des gesamten Regionalplans sowie inhaltliche Fortschreibung von Kapitel 7) beschlossen.

Gemäß Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist hierzu der Entwurf der Regionalplanänderung bei der Regierung von Mittelfranken (höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Planungsverbandes für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen. Die Auslegung bei der Stadt Erlangen findet vom 30.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 statt.

Zudem wurde die Stadt Erlangen zur 20. Änderung des Regionalplans beteiligt und kann bis spätestens 04.08.2018 eine Stellungnahme abgeben.

 

3.3 Stellungnahme der Verwaltung

Im Vorfeld der 20. Änderung des Regionalplans haben mehrere Abstimmungen zwischen dem Planungsverband der Region Nürnberg und der Verwaltung der Stadt Erlangen stattgefunden. Die nun beteiligten Änderungen entsprechen diesen Abstimmungen.

Die geplanten Änderungen entsprechen den planerischen Zielen der Stadt Erlangen bzw. es handelt es sich um nachvollziehbare kleinflächige Bereinigungen. Negative Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sind nicht zu erwarten. Gegen die 20. Änderung des Regionalplans bestehen keine Einwände.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Regionalplan Karte 3 Landschaft und Erholung