Betreff
Neubau Bürger- und Vereinshaus Kriegenbrunn, IP-Nr. 126.406
Vorlage
242/214/2017
Aktenzeichen
VI/24
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um



IP-Nr.
126.406

Bürgerhaus Kriegenbrunn



Kostenstelle 240090
Allgemeine Kostenstelle Amt 24



Produkt 12610010
Brandschutz

295.000 € für


Sachkonto 037102
Zug. v. Grund+Bo. v. sonst. Dienst-, Gesch.- u. Betriebsgeb.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen



IP-Nr. 111.400E
Erlöse aus Grundstücksverkäufe (unbebaut)

 



Kostenstelle 230090
Allgemeine Kostenstelle
Amt 23

in Höhe von

270.000 € bei

Produkt 11130010

Finanzmanagement


Sachkonto 024103
Abgänge Grund und Boden sonst. unbeb. Grundstücke


IP-Nr. 611.610E
Investitionspauschale


Kostenstelle 200090
Allgemeine Kostenstelle
Amt 20




Produkt 61110010
Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen


25.000 € bei


Sachkonto 239122
Zugang SoPo (konsumtiv/investiv) vom Land
 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

Summe der bereits vorhandenen Mittel

0 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

295.000 €

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2017

 

Nachrichtlich:

 

Verfügbare Mittel im Deckungskreis (Stand: 22.06.2017)                          8.105.913,00 €

Die derzeit noch vorhandenen Mittel sind bzw. werden im laufenden Haushaltsjahr anderweitig gebunden.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Bedarf nach DA-Bau 5.3 für mehrfach genutzte und zweckgebundene Räume für die soziokulturelle Stadtteilarbeit einschließlich Feuerwehr im Stadtteil Kriegenbrunn wurde mit Gutachten des KFA vom 29.04.2015 und Beschluss des BWA vom 19.05.2015 festgestellt.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes auf dem städtischen Grundstück Kriegenbrunner Straße (Fl.-Nr. 65/2 und Teilfläche von Fl.-Nr. 65/1 der Gemarkung Kriegenbrunn)

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Mittelbereitstellung für IP-Nr. 126.406 Bürgerhaus Kriegenbrunn (bei Amt 24):
Die Realisierungsmöglichkeit durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU wurde geprüft und aufgrund der Eigentumsverhältnisse des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks und des drohenden Verlusts der Zuschüsse durch den Freistaat Bayern in Höhe von 110.000 € für den Bereich Feuerwehr wieder verworfen.

Die von der GEWOBAU bereits begonnene Planung zur Realisierung des Bauvorhabens soll dennoch zügig vorangetrieben werden, um einen Baubeginn im Frühjahr 2018 sicherstellen zu können. Das Projekt wird nun durch das Referat für Planen und Bauen/Amt für Gebäudemanagement realisiert. Zur Beauftragung der ersten Planungsschritte (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung sowie Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) durch Architekten und verschiedene Fachplaner sind Haushaltsmittel in genannter Höhe erforderlich. Die Beschlussfassung zur Entwurfsplanung ist in den städtischen Gremien für Oktober 2017 vorgesehen.

Weitere Bau- und Planungsmittel werden im Jahr 2018 benötigt.

 

Deckung

Ursprünglich sollte die Deckung durch eine Sondertilgung der Darlehensforderung gegenüber der GEWOBAU erfolgen, die im Rahmen der Kapitalerhöhung zur Einlage der städtischen Erbbaurechte entstehen wird. Da dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, erfolgt eine Vorfinanzierung aus Mehreinzahlungen bei Grundstücksverkäufen und bei der Investitionspauschale.


Anlagen:        ---