Betreff
Bebauungsplan Nr. 467 der Stadt Erlangen - Erweiterung Uni-Südgelände Ost - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/186/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für das Gebiet zwischen  Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße, südlich der Staudtstraße  (siehe Anlage) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine positive Entwicklung genommen: Neben einer regen Bautätigkeit hat auch die Zahl der Studierenden zugenommen.

Das Bayerische Kabinett hat am 2. Mai 2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.

Der Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 (Technische Fakultät Standortpotentiale in Erlangen; CSU-Antrag 002/2017 - Einberufung eines runden Tisches in Erlangen: Zukünftiger Standort der Technischen Fakultät) und vom 31.05.2017 (Technische-Fakultät: Weiteres Vorgehen nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. Mai 2017) das weitere Vorgehen zum Thema „Technische Fakultät“ beschlossen.

Zur Stärkung des Hochschulstandorts und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten.

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1946/648, 1946/620, 1946/650, 1946/654 und 1946/660 der Gemarkung Erlangen (Anlage). Die Fläche beträgt ca. 4,85 ha.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Wald dargestellt. Teilweise liegt der Geltungsbreich im Landschaftsschutzgebiet.

Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Plangebiet als Sondergebiet Universität festzusetzen.  Das Verfahren zu Änderung des FNP wird in der gleichen Sitzung mit der Vorlage 611/185/2017 eingeleitet. 

 

d) Rahmenbedingungen

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:

  • Anforderungen im Hinblick auf Natur und Landschaft sowie Artenschutz
  • Benachbarte Natura 2000 Gebiete: Brucker Lache, Sebalder Reichswald
  • Teilweise Waldeigenschaft der Flächen
  • Schallimmissionen, insbesondere von Verkehrswegen
  • Entwässerungssituation

 

e) Städtebauliche Ziele

 

Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost –  die Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Erlangen verfolgt. Durch die Schaffung von neuem Baurecht soll eine städtebauliche geordnete Erweiterung der Technischen Fakultät am Standort Erlangen Süd ermöglicht werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen  Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße, südlich der Staudtstraße  nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Übersichtsplan mit Geltungsbereich