Betreff
Kindertagesbetreuung in Erlangen - Bestandsbericht 2017, Teil 2 Kinder im Grundschulalter
Vorlage
51/143/2017
Aktenzeichen
HMN-T.2845
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bestandsbericht Kindertagesbetreuung in Erlangen 2017, Teil 2, Kinder im Grundschulalter wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung die im Be-standsbericht aufgeführten Daten als neue Planungsgrundlage heranzuziehen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Grundschulen, dem staatlichem Schulamt, den Anbietern von Mittagsbetreuungen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Bedarfskorridore im Bereich der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter bezogen auf die Schulsprengel und stadtweit zu entwickeln.
Dabei soll die zukünftige Verteilung von Ganztagesbetreuungsplätzen zwischen den Bereichen Ganztagesschule, Mittagsbetreuung und Betreuungsangeboten der Jugendhilfe unter Einbezug der Bedürfnisse von Kindern und Eltern abgestimmt werden.

Das Ergebnis wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Vorbemerkung:
Der gedruckte Bericht „Kindertagesbetreuung in Erlangen, Teil 2, Kinder im Grundschulalter“ wird allen Ausschuss- und Stadtratsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.

 

Sachbericht:

 

I. Aktuelle Versorgungssituation im Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung im Grundschulalter

 

Die Erlanger Sprengel-Grundschulen (ohne Förder- und Privatschulen) werden im Schuljahr 2016/17 von 3405 Schülerinnen und Schülern besucht. In insgesamt 33 Einrichtungen der Jugendhilfe (Horte, Lernstuben und Kindergärten mit Schulkindbetreuung) werden derzeit 1333 Betreuungsplätze angeboten. Dies entspricht einer schulbezogenen Versorgungsquote durch Plätze der Jugendhilfe von 39,1%. In der schulischen Mittagsbetreuung werden 949 Plätze angeboten (27,9%). Gebundene Ganztagesklassen werden im Schuljahr 2016/17 weiterhin an sechs der 15 Erlanger Grundschulen, Offene Ganztagesschule zusätzlich zur gebundenen Variante an einer Schule angeboten. Angebote der Ganztagesschule werden von 617 SchülerInnen besucht (18,1%).

Insgesamt stehen Ganztagesbetreuungsplätze für 85,1% aller SchülerInnen der Grundschulen (=75,7% der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren) in den Mittags- bzw. Nachmittagsstunden zur Verfügung.

 

 

Das bestehende Betreuungsangebot ist dabei bezüglich Öffnungszeiten, Finanzierung, pädagogischem Konzept, Ausstattung mit Fachkräften, Raumsituation u.a. sehr unterschiedlich.

Der Betreuungsbedarf im Grundschulalter hat sich in den vergangen Jahren teilweise verändert (u.a. frühere Einschulung der Kinder) und ist quantitativ enorm angewachsen. Unterstützt wird diese Tendenz auch durch den Umstand, dass nun vermehrt Kinder ins Grundschulalter kommen, die bereits seit der U3-Zeit institutionell betreut werden und die familiäre Zeitstruktur entsprechend darauf abgestimmt ist.

 

Horte und Lernstuben

Im März 2016 waren von den damals 1321 Plätzen laut Betriebserlaubnis (Plätze der Jugendhilfe) 95 Plätze nicht belegt (Formal: Differenz zwischen Plätzen laut Betriebserlaubnis und belegten Plätzen, dies entspricht ca. 7% aller genehmigten Plätze). Die Gründe für die Nicht-Belegung sind aus der Statistik nicht ersichtlich. Auch kann nicht gefolgert werden, dass diese Plätze tatsächlich zur Verfügung stehen. Diese verteilten sich auf 23 Einrichtungen. Während in 14 dieser Einrichtungen die rechnerische Differenz nur fünf oder weniger Plätze aufweist, die als Rangiergröße im regulären Betrieb anzusehen sind, entfällt eine Gesamtdifferenz von 77 Plätzen auf acht Einrichtungen, bei denen die Einzeldifferenz mehr als fünf Plätze beträgt. 10 Einrichtungen waren voll belegt.

Im Jahre 2016 wurden in Horten in der Stadt ca. 31 Gastkinder, die nicht in Erlangen wohnten, betreut. Ca. 13 Kinder, die im Stadtgebiet von Erlangen wohnten, besuchten Horte außerhalb[1].

 

(gebundene) Ganztagesklassen – GTS

Derzeit werden an sechs der 15 Erlanger Grundschulen Ganztagesklassen angeboten. An der Adalbert-Stifter-Grundschule sind zwei der fünf Züge als Ganztagesbeschulung konzipiert. Mit Ausnahme des zweiten Zuges an der Adalbert-Stifter-Grundschule, ist der Aufbau in allen vier Jahrgangsstufen an allen Schulen abgeschlossen. Nach Kenntnis der Jugendhilfeplanung, plant derzeit keine weitere Erlanger Grundschule konkret einen gebundenen Ganztageszug einzurichten. Zum Schuljahr 2015/16 wurden die Ganztagesplätze an der Mönauschule wieder reduziert.

 

(verlängerte) Mittagsbetreuung

Gruppen der Mittagsbetreuung, die in Erlangen, anders als beispielsweise in Nürnberg, aus-schließlich in der Trägerschaft von freien, oft kleinen Vereinen und Initiativen, angeboten werden, finden sich mit Ausnahme der Mönauschule und der Grundschule Eltersdorf an allen Erlanger Grundschulen. Die Ausstattung mit Fachkräften ist unterschiedlich. Die Mittagsbetreuung der Grundschule Tennenlohe wurde im aktuellen Schuljahr durch ein Angebot der offenen Ganztagesgruppe substituiert. Die Anzahl der Kinder, die eine Mittagsbetreuung nutzten, pendelte in den vergangen vier Jahren um den Wert von ca. 900 (+/- 5%). Abgesehen von den Absenkungen, die aus der Einführung der offenen Ganztagesgruppen resultieren, ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung mittelfristig hier nicht mit deutlichen Veränderungen zu rechnen.

 

Offene Ganztagesschule

Die Offene Ganztagesschule stellt eine sich gegenseitig ausschließende Alternative zur schulischen Mittagsbetreuung dar. Seit dem aktuellen Schuljahr ist dieses Modell an der Grundschule Tennenlohe eingerichtet.

Erfahrungen zu diesem Modell liegen damit in Erlangen noch wenig vor. Bis auf weiteres wird für die Bedarfsplanung davon ausgegangen, dass das Angebot der offenen Ganztagesgruppen hauptsächlich die Familien anspricht, die bislang die schulische Mittagsbetreuung genutzt haben. Eine Bedarfswanderung von den Horten weg ist aus heutiger Sicht nicht in größerem Umfang zu erwarten.

 

 

II. Aktuelle Prognose der Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbereich

 

Die aktuelle Schülerprognose[2] geht bspw. bis zum Schuljahr 2023/24 davon aus, daß sich die Gesamtzahl der Schüler*innen an den Erlanger Grundschulen im Vergleich zum aktuellen Schuljahr um ca. 9% (+ 304 Kinder) erhöht. Dabei stellt sich die Situation in den einzelnen Schulsprengeln sehr unterschiedlich dar:

 

 

 

III. Herausforderungen bei der Bedarfsplanung im Schulkindbereich

 

Erlangen nimmt im Vergleich zu anderen westdeutschen Kommunen eine Sonderrolle bei der Schulkindbetreuung in Horten und Lernstuben ein. Während Horte in vielen Kommunen Westdeutschlands ein Rand- und Nischendasein führen[3], ist diese Betreuungsform in Erlangen seit Jahren durch alle Bevölkerungsschichten akzeptiert und intensiv nachgefragt. Dies schlug sich folgerichtig in einer Verdopplung der Platzzahlen in Horten und Lernstuben seit 2006 nieder.

Die Diskussion um den zukünftigen Bedarf in der Schulkindbetreuung wird maßgeblich durch die Pläne beeinflusst, schrittweise weitere Ganztageszüge im Grundschulbereich einzuführen. Unstrittig ist, dass die weiteren Entwicklungen im Ganztagesschulbereich direkten Einfluss auf den Bedarf von Betreuungsplätzen im Bereich der Jugendhilfe ausüben werden.

Wie sich dieser Einfluss jeweils vor Ort auswirken wird, hängt dabei ab von:

 

·             Umfang der schulischen Ganztagesplätze
Wie wird das Zahlenverhältnis von Halbtages- zu Ganztagesplätzen in Zukunft geregelt sein? Ist mit einer flächendeckenden Einführung von Ganztageszweigen an allen Schulen zu rechnen?

 

·             Tempo der Einführung
Wo und wie viele Ganztagesschulzweige werden in Erlangen in den kommenden Jahren eingerichtet?

 

·             Konzeptionelle Umsetzung vor Ort
Wird es in absehbarer Zeit Schulen geben, die ausschließlich Ganztagesplätze anbieten?
Wie arbeiten Schule und Jugendhilfe in Zukunft zusammen – werden u.U. ganz neue, heute noch nicht bestehende Strukturen geschaffen?

 

Diese Fragen sind zum heutigen Tage noch nicht abschließend geklärt[4] und sind auch zukünftig abhängig von den bildungspolitischen Entscheidungen des Freistaates und der Kommune. Die Unsicherheit geht derzeit zu Lasten der Akteure vor Ort. Schulen, Horte/Lernstuben und Eltern stehen vor der Aufgabe, heute gemeinsam eine Zukunft zu gestalten, deren institutionelle Rahmenbedingungen sich in ihrer Entwicklung wenig vorhersagen lassen. Die in der Fach- und Finanzdiskussion immer wieder aufflackernden Fragen nach der prinzipiellen Zukunft des Modells Hort tragen darüber hinaus zusätzlich zur Verunsicherung bei.

Fachöffentlichkeit und Kommunalpolitik haben sich in Erlangen schon frühzeitig dazu bekannt, auch in der Phase des fortschreitenden Ausbaus von Ganztageszweigen an Grundschulen die Struktur des Angebots der Schulkindbetreuung an den vielfältigen Bedürfnissen der Eltern und Kinder zu orientieren. Dennoch stellen die oben beschriebenen Unsicherheiten eine große Herausforderung an die Bedarfsplanung dar. Ähnlich wie im Betreuungsalter der unter Dreijährigen ist eine zeitnahe Fortschreibung dieses Bedarfsplans daher geboten.

Der rasante Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige führt auch dazu, dass sich die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter erhöht. Für eine wachsende Zahl von Familien ist eine gesicherte Betreuung und Förderung ihrer Kinder in den Nachmittagsstunden und die damit verbundene Möglichkeit für beide Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, bereits ab dem Kleinkindalter zur Normalität geworden. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes für ihr Kind ab der Einschulung würde somit einen intensiven Einschnitt in das eingespielte Alltagsleben und nicht zuletzt für viele einen deutlichen finanziellen Einschnitt bedeuten. Mit der wachsenden Inanspruchnahme von U3-Betreuungsplätzen wird auch die Bedeutung dieses Zusammenhangs, der sowohl von Eltern als auch im Rahmen der Expertengespräche immer wieder betont wurde, in den kommenden Jahren weiter wachsen. Dieser Umstand wird in den kommenden Jahren die Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Schulkindalter deutlich erhöhen. Eine Festlegung auf eine bestimmte Betreuungsform ist damit jedoch nicht direkt verbunden.


IV. Prognose über den weiteren Bedarf im Grundschulalter

 

Die Übersicht zeigt die durch die Veränderung der Schülerzahlen zu erwarteten Versorgungsquoten in den nächsten Jahren:

 

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die SchülerInnen, die Privatschulen oder Förderzentren besuchen, teilweise auch Ganztagesbetreuungsplätze benötigen.

 

 

Zusammenfassend wird durch die dargelegten Informationen deutlich, dass der Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen im Grundschulalter sich in den nächsten Jahren stadtweit weiter erhöhen wird. Dies ist einerseits in der prognostizierten Steigerung der Schülerzahlen, andererseits in der erwarteten Steigerung der Nachfrage (Häufigkeit und Dauer) begründet. Die Situation wird dabei in den einzelnen Schulsprengeln sehr unterschiedlich sein (u.a. unterschiedliche aktuelle Versorgungsquoten, unterschiedliche Schülerzahlsteigerung, unterschiedliche Sozialstruktur).

Es ist notwendig, Bedarfskorridore für die einzelnen Schulsprengel und stadtweit zu entwickeln und die zukünftige Verteilung von Ganztagesbetreuungsplätzen zwischen den Bereichen Ganztagesschule (mit ihren unterschiedlichen Modellen), Mittagsbetreuung und Betreuungsangeboten der Jugendhilfe (Horte und Lernstuben) unter Einbezug der Bedürfnisse von Kindern und Eltern (z.B. Öffnungszeiten, integrative Betreuungsplätze) abzustimmen. Dies kann nur in der Kooperation aller relevanten Akteure gelingen[5]:

Dies sind die primär verantwortlichen Bereiche der Verwaltung (Bildungsbüro, Abteilungen Kindertagesbetreuung und Soziale Dienste des Stadtjugendamtes, Jugendhilfeplanung, Schulverwaltungsamt, Volkshochschule) und die Kooperationspartner Grundschulen, staatliches Schulamt, Anbieter von Mittagsbetreuungen sowie Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Aufgrund der begrenzen Arbeitszeitkapazitäten in der Jugendhilfeplanung kann die Planung dabei in einer zeitlichen Abfolge der Schulsprengel erfolgen. Eine Prioritätensetzung (z.B. nach Höhe und Zeitraum der zu erwarteten Steigerung der Schülerzahlen) wird notwendig sein.

Eine Pilotphase mit anschließender Evaluation im Schulsprengel der Pestalozzi-Schule ist für Herbst 2017 angedacht, da es hier einerseits Hinweise auf kurzfristige zu realisierende Betreuungsbedarfe gibt und andererseits zukünftig eine steigende Schülerzahl erwartet wird.

 


V. Ausblick: Betreuung von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden Schulen

 

Auch Familien, deren Kinder eine weiterführende Schule besuchen, haben teilweise Bedarf  an einer Ganztagesbetreuung. Analog zu Planungen für Betreuungskapazitäten von Grundschulkindern ist es prinzipiell denkbar, Bedarfskorridore für die Ganztagesbetreuung von Schülern an Mittel-, Real- und Förderschulen sowie Gymnasien zu entwickeln. Bayernweit gibt es bisher kaum Erfahrungen mit diesem Planungsbereich. Es wäre Pionierarbeit zu leisten. In Erlangen wären dabei weitere Kooperationen zu intensivieren bzw. zu entwickeln. Dies kann vom Stadtjugendamt auf absehbare Zeit nicht geleistet werden. Es kann daher nur punktuell auf bestehende Situationen reagiert werden.

 

 

1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Realisierung eines bedarfsgerechten Ganztagesbetreuungsangebots für Grundschulkinder in Erlangen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es ist notwendig, Bedarfskorridore für die einzelnen Schulsprengel und stadtweit zu entwickeln und die zukünftige Verteilung von Ganztagesbetreuungsplätzen zwischen den Bereichen Ganztagesschule (mit ihren unterschiedlichen Modellen), Mittagsbetreuung und Betreuungsangeboten der Jugendhilfe (Horte und Lernstuben) unter Einbezug der Bedürfnisse von Kindern und Eltern (z.B. Öffnungszeiten, integrative Betreuungsplätze) abzustimmen. Dies kann nur in der Kooperation aller relevanten Akteure gelingen[6]:

Dies sind die primär verantwortlichen Bereiche der Verwaltung (Bildungsbüro, Abteilungen Kindertagesbetreuung und Soziale Dienste des Stadtjugendamtes, Jugendhilfeplanung, Schulverwaltungsamt, Volkshochschule) und die Kooperationspartner Grundschulen, das staatliche Schulamt, die Anbieter von Mittagsbetreuungen und die Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Das Konzept wird in der Planungsgruppe Kindertagesbetreuung im September 2017 besprochen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausbau der notwendigen Ganztagesbetreuungsplätze in den Bereichen Ganztagesschule (mit ihren unterschiedlichen Modellen), Mittagsbetreuung und Jugendhilfe (Horte und Lernstuben).

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die benötigten Ressourcen sind abhängig von den festzustellenden Bedarfen.


 



[1] Quelle: Stadtjugendamt Erlangen, Abteilung Kindertageseinrichtungen (Endabrechnung noch nicht abgeschlossen)

[2] Auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsprognose vom März 2017.

[3] Die Betreuungsquote (Anzahl der in Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe betreute Kinder im Alter zw. 6 und unter 11 Jahren im Verhältnis zur Anzahl der Kinder in dieser Altersstufe) lag zum Stichtag 01.03.2016 bundesweit bei 16,2%, in Westdeutschland bei 8,3% und in Bayern bei 18,1% (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): Kindertagesbetreuung Kompakt )

[4] Als Ergebnis des Ganztagesgipfels Bayern 2015 ist eine bayernweite Empfehlung zur Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe bei der Planung von Ganztagesbetreuungsplätzen im Grundschulalter geplant. Das Papier befindet sich weiterhin in der Abstimmung.

[5]Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.“ (§ 80 Abs. 3 SGB VIII)

[6] Dabei sind für die Jugendhilfeplanung und die Angebote der Jugendhilfe die die Vorgaben des SGB VIII zu berücksichtigen: u.a. „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.“ (§ 80 Abs. 3 SGB VIII); „Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere 1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, 2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist, 3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden, 4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.“ (§ 80 Abs. 2 SGB VIII)


Anlagen:        Der gedruckte Bericht „Kindertagesbetreuung in Erlangen, Teil 2, Kinder im Grundschulalter“ wird allen Ausschuss- und Stadtratsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.