Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2017
Vorlage
201/019/2017
Aktenzeichen
II
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Regierung von Mittelfranken hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 117 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben Nr. 12.12-1512-3-4-3 vom 01.06.2017 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde auflagenfrei, aber mit einer Sperre bei den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.273.000 Euro genehmigt.

 

Die gesperrten VE’s im Einzelnen sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Die Kämmerei hat im Vorfeld bei den Referaten und Ämtern abgefragt, welche Verpflichtungsermächtigungen in welcher Höhe der Regierung zur Sperrung vorgeschlagen werden können. Die gemeldete Höhe hat die Kämmerei der Regierung unverändert vorgelegt.

 

In ihrer Schlussbemerkung würdigt die Regierung, dass „in den letzten Jahren die Stadt erhebliche Verbesserungen sowohl im Finanz- als auch im Ergebnishaushalt erzielen konnte. Auch im Haushaltsjahr 2017 ist es wieder gelungen, eine ordentliche freie Finanzspanne zu erwirtschaften und einen Überschuss im Ergebnishaushalt darzustellen“.

Anerkannt wird auch im Hinblick auf die Finanzplanung, dass es gelingt, im gesamten Zeitraum 2018 bis 2020 einen Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt einzuplanen. Aufgrund des kontinuierlichen Einnahmenüberschusses im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit kann darüber hinaus die ordentliche Kredittilgung gedeckt und zudem noch eine „freie Finanzspanne“ für Investitionen erwirtschaftet werden.

Kritisch sieht die Regierung im (Gesamt-)Finanzhaushalt angesichts der hohen Investitionsausgaben (jährlich ca. 50 Mio. Euro) die Jahre 2018 bis 2020 mit ihrem Finanzmittelfehlbetrag mit gesamt 39,6 Mio. Euro (zur Erinnerung: dieser war bei der Einbringung noch 15,9 Mio. Euro und hat sich durch die Haushaltsberatungen mehr als verdoppelt). Dieser Fehlbetrag könne nur noch zu einem geringen Teil durch liquide Mittel gedeckt werden. Der Stadt wird deshalb dringend empfohlen hier gegenzusteuern. Zukünftige Investitionsvorhaben sind kritisch zu hinterfragen, auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und sorgfältig zu priorisieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich das diesjährige Genehmigungsverfahren deswegen in die Länge gezogen, weil zum einen ergänzende Unterlagen zu den Eigenbetrieben von der Regierung angefordert wurden, zum anderen – wie von der Kämmerei erwartet – die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen angesichts des hohen Finanzmittelfehlbetrags mit knapp 40 Mio. Euro einer sehr kritischen Prüfung unterzogen wurde.

Das gleiche erfolgte mit der Finanzierung der aktuellen Haushaltsreste. Sehr hilfreich für die Genehmigung war u. a. die Tatsache, dass die Einkommensteuer deutlich besser läuft als veranschlagt. Aufgrund des 1. Quartals 2017 rechnet die Kämmerei für 2017 mit Mehreinnahmen von 4,3 Mio. Euro. Auch für die Planjahre 2018 bis 2020 wird mit höheren Anteilen an der Einkommensteuer kalkuliert (3,5 – 4,8 Mio. Euro). Des Weiteren rechnet die Kämmerei im Planjahr 2018 mit einer höheren Schlüsselzuweisung in Höhe von 5,8 Mio. Euro. Ursächlich ist hierfür, dass im vergangenen Jahr 2016 die Gewerbesteuer mit 70,4 Mio. Euro nur geringfügig besser als 2015 abgeschlossen hat - im Gegensatz zu den anderen bayerischen Städten.

Die Ursache für die bessere Einkommensteuer – die die Kämmerei schon höher veranschlagt hatte als vom Bayerische Landesamt zu Beginn des Jahres spezifisch für Erlangen mitgeteilt – dürfte in der kraftvoll ins Jahr gestarteten Konjunktur zu sehen sein. Dies gilt sowohl für die Wirtschaft im Euroraum als auch in Deutschland.  


Anlagen:

Liste der gesperrten Verpflichtungsermächtigungen