Betreff
Fahrradpolizeistreifen in Erlangen;
Antrag der SPD Fraktion Nr. 034/2017 vom 29.03.2017
Vorlage
32-2/019/2017
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

1. Die Stadt Erlangen setzt sich beim Bayerischen Innenminister dafür ein, dass auch in Bayern Fahrradsteifen der Polizei geschaffen und in einem Pilotprojekt in Erlangen getestet werden.

2. Der Antrag der SPD Fraktion Nr. 034/2017 vom 29.03.2017 ist damit bearbeitet.


Die SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 29.03.2017, dass sich die Stadt Erlangen beim Bayerischen Innenminister dafür einsetzt, auch in Bayern Fahrradstreifen der Polizei zu schaffen und in einem Pilotprojekt in Erlangen zu testen. Andere Bundesländer hätten bereits positive Erfahrungen damit gemacht.

 

In ihrer Stellungnahme zu dem Fraktionsantrag führt die PI Erlangen-Stadt aus, dass Fahrradstreifen auch abseits der Verkehrswege für Kraftfahrzeuge, also auf Radwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen, zur Verkehrsüberwachung beitragen können. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sowohl bei Fahrradfahrern als auch bei Kraftfahrzeugführern die Einhaltung von Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften einer stetigen Kontrolle bedürfen. Unabhängig davon bringt der direkte Kontakt zum Verkehrsteilnehmer eine Intensivierung der Verkehrsaufklärung mit sich.

In Anbetracht des hohen Radverkehrsanteils wären Fahrradstreifen als Initiative zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aus Sicht der Polizei zu begrüßen.

 

Allerdings gibt die PI Erlangen-Stadt zu bedenken, dass sie weder personell noch materiell über ausreichende Ressourcen verfügt, die eine Institutionalisierung von Fahrradstreifen erlauben würden. Die im täglichen Dienst zur Verfügung stehenden Kräfte reichen nicht aus, um einen Streifendienst mit Fahrrädern zu gewährleisten. Würde man einen Teil des motorisierten Streifendienstes durch Fahrradstreifen ersetzen, ergäben sich - selbst wenn die notwendige Bekleidung und geeignete Fahrräder zur Verfügung stünden - nicht unerhebliche Einsatzeinschränkungen. Die so eingesetzten Streifen könnten räumlich und sachlich nur begrenzt Aufträge übernehmen. Für Transporte von evtl. Straftätern müssten Transportkapazitäten angefordert werden. Im Ergebnis würde dies zu erheblich erhöhten Wartezeiten bei der Einsatzabarbeitung im gesamten Stadtgebiet führen.

 

Aus Sicht der PI Erlangen Stadt wäre die Einführung von Fahrradstreifen an folgende Voraussetzungen geknüpft:

 

  • Personalmehrung von mindestens 2 bis 3 Beamten,
  • Ausstattung mit geeigneten Fahrrädern,
  • Bereitstellung einer geeigneten Bekleidung, die in Funktionalität und Farbe dem neuen Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei entspricht.

 

Lt. Polizei nimmt das Thema Radfahrer bei der PI Erlangen-Stadt schon jetzt breiten Raum ein. Neben der Überwachung im täglichen Streifendienst würden wiederholt Kontroll- und Aufklärungsaktionen durchgeführt, sei es durch den Einsatz von Einheiten der Bereitschaftspolizei oder durch die Teilnahme beispielsweise an der Erlanger Rädli. Die uniformierte Präsenz im öffentlichen Raum, auch abseits von Straßen, konnte im letzten Jahr durch mehr als 700 Fußstreifen gewährleistet werden. Diesen Ansatz sieht die PI Erlangen-Stadt in der Gesamtbetrachtung ihrer Aufgaben grundsätzlich als durchaus angemessen an.

 

Im Ergebnis hält die PI Erlangen-Stadt Fahrradstreifen für eine geeignete Ergänzung ihrer bereits umfänglichen Sicherheitsarbeit, die dauerhafte Einrichtung in Erlangen sei derzeit jedoch insbesondere personell nicht absehbar.

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD Fraktion Nr. 034/2017 vom 29.03.2017