Antrag des Oberbürgermeisters vom 22. März 2017
1.) Die Leipziger Straße ist zwischen dem Herzogenauracher
Damm und der Einmündung Dresdener Straße als Fahrradstraße auszuweisen.
2.) Die Zufahrt in die Leipziger Straße ist für den
Anliegerverkehr ausschließlich aus Richtung Norden zuzulassen.
3.) Der Antrag des Oberbürgermeisters vom 22.3.2017 ist damit abschließend bearbeitet.
In der
Sitzung des UVPA am 18.10.2016 wurden die Ausschussmitglieder per Mitteilung
zur Kenntnis (MZK) über die probeweise Umdrehung des Einfahrtsverbots in der
Leipziger Straße zwischen Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm
informiert. Die MZK wurde zum Tagesordnungspunkt erhoben und im Zuge der
Ausschusssitzung diskutiert (vgl. Anlage 1).
In der 1. Sitzung des Stadtteilbeirats Anger/Bruck am 14.3.2017 hat dieser
mehrheitlich (8 : 1) beantragt, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der
Dresdener Straße sowie der Leipziger Straße vor einer endgültigen Entscheidung
zu befragen. Zudem hat der Beirat daran appelliert, den alten Zustand wieder
herzustellen (Auszug aus der Niederschrift Anlage 2).
Oberbürgermeister Dr. Janik wurde gebeten, den Antrag als Antrag des
Oberbürgermeisters in das entsprechende Stadtratsgremium einzubringen (Antrag
OBM Anlage 3).
Sachlage
Auf Grund einer Anregung der Anwohner aus der Leipziger Straße
(Unterschriftenliste mit 119 Unterschriften) wurde die Verwaltung gebeten, die
generelle Umkehrung des Einfahrverbotes Leipziger Straße zwischen Einmündung
Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm anzuordnen bzw. entsprechend der
Regelung während der Sperrung des Herzogenauracher Damms weiter
aufrechtzuerhalten. Begründet wurde der Anwohnerantrag mit unzulässigen
Schleichverkehr und der damit zusammenhängenden Belastungen der Anwohner.
Bezüglich näherer Begründung sowie der möglichen kritischen Aspekte bei einer
dauerhaften Drehung wird auf Anlage 1 Bezug genommen.
Mit Fertigstellung der Regnitzbrücke und Öffnung des
Herzogenauracher Damms und der noch nicht vorhandenen Teilsperrung des
Büchenbacher Damms begann der angekündigte Probelauf unter realen Bedingungen
am 16.12.2016. Mit Beginn der Bauarbeiten unter Teilsperrung des Büchenbacher
Damms ab 20.3.2017 endete der Probelauf. Zudem erfolgte im betreffenden Bereich
der Leipziger Straße ab dem 27.3.2017 die Neuanlage einer Wasserleitung. Seit
diesem Zeitpunkt herrschen in der Leipziger Straße baustellenbedingte Zustände
mit Sperrungen aus verschiedenen Richtungen je nach Baufortschritt.
Bürgerbefragung
Entsprechend
der Bitte des Stadtteilbeirats Anger/Bruck wurden die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner der Dresdener Straße sowie Leipziger Straße per Hauspostsendung zu
der Verkehrsführung in der Leipziger Straße zwischen Herzogenauracher Damm
befragt und um Meinungsäußerung zur zukünftigen Verkehrsführung gebeten. Je
Haushalt wurde ein Fragebogen (Anlage 4) verteilt. Ein Votum zur zukünftigen
Verkehrsführung durften alle volljährigen Anwohnerinnen und Anwohner abgeben.
Nachdem der Garagenhof der Haushalte Herzogenauracher Damm 2 - 8 in der
Leipziger Straße liegt, wurden auch diese Anwohnerinnen und Anwohner
(8 Personen) in die Befragung einbezogen.
Folgende Antwortmöglichkeiten standen zur Verfügung:
Ø Ich spreche mich für die frühere
Regelung (Zufahrt zur Leipziger Straße aus Richtung Süden vom Herzogenauracher
Damm) aus
Ø Ich spreche mich für die neue
Regelung (Zufahrt zur Leipziger Straße aus Richtung Norden vom Büchenbacher
Damm) aus
Ø Ich bevorzuge keine der oben
genannten Regelungen
Ergebnis der
Befragung in der Dresdener Straße:
Insgesamt beteiligten sich 85 Anwohnerinnen und Anwohner der
Dresdener Straße an der Befragung mit folgendem Ergebnis:
Ø 72 Personen (84,71 %) sprechen sich für die frühere Regelung aus
Ø 10 Personen (11,76 %) sprechen sich für die neue Regelung aus
Ø 3
Personen (3,53 %) bevorzugen keine der beiden Regelungen
Ergebnis der
Befragung in der Leipziger Straße
In der Leipziger Straße beteiligten sich insgesamt 166 Anwohnerinnen und
Anwohner an der Befragung. Das Ergebnis fiel wie folgt aus:
Ø 50 Personen (30,12 %) sprechen
sich für die frühere Regelung aus
Ø 111 Personen (66,87 %) sprechen
sich für die neue Regelung aus
Ø 5 Personen (3,01 %) bevorzugen
keine der beiden Regelungen
Ergebnis der
Befragung der Anwesen Herzogenauracher Damm 2 - 8
Von den
insgesamt 8 Anwohnerinnen und Anwohnern der betroffenen Haushalte am Herzogenauracher
Damm sprachen sich 6 Personen einstimmig für die frühere Regelung aus.
Gesamtergebnis
der Befragung
Insgesamt
nahmen 257 Personen an der Befragungsaktion mit folgendem Ergebnis teil:
Ø 128 Personen (49,81 %) stimmten
für die frühere Regelung
Ø 121 Personen (47,08 %) stimmten
für die neue Regelung
Ø 8 Personen (3,11 %) bevorzugen
keine der beiden Regelungen
Verkehrserhebungen
Der Verwaltung liegen Verkehrszahlen aus den Jahre 2011 und 2015 vor, als eine Durchfahrt aus Richtung Süden für Anlieger sowie Zufahrt zur Dresdener Straße zulässig waren. Am Donnerstag den 21.7.2011 fuhren insgesamt 741 Kraftfahrzeuge in die Leipziger Straße vom Herzogenauracher Damm kommend ein. Am Mittwoch den 22.7.2015 fuhren bereits 1.518 Kraftfahrzeuge in die Leipziger Straße aus Richtung Süden ein. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 100 % innerhalb von 4 Jahren.
Im Zuge des Probelaufs mit geänderter Verkehrsregelung (Zufahrt für Anlieger aus Richtung Norden frei) wurden folgende Verkehrszahlen in 24 Stunden registriert:
Dienstag 7.3.2017 253 Kfz. Richtung Süden 69 Kfz. Richtung Norden gesamt: 322 Kfz.
Mittwoch 8.3.2017 250 Kfz. Richtung Süden 87 Kfz. Richtung Norden gesamt: 337 Kfz.
Diese Entwicklung zeigt, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Leipziger Straße in 2017 mit der geänderten Verkehrsführung gegenüber 2015 um fast 4/5 reduziert hat.
Fahrradstraße
Nach den maßgeblichen Vorschriften der StVO sowie der VwV zu Verkehrszeichen
244 StVO "Fahrradstraße" kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn
der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten
ist. Anderer Verkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise zugelassen
werden (z. B. Anliegerverkehr).
Bereits im Jahr 2011 wurden Überlegungen zur Ausweisung der Leipziger Straße
als Fahrradstraße angestellt. Von der entsprechenden verkehrsrechtlichen
Anordnung wurde zu diesem Zeitpunkt abgesehen, da der Radverkehr in der
Leipziger Straße nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellte. Dies ist mit
der neuen Verkehrsregelung nunmehr der Fall. Den etwa 350 Kfz/24h stehen rund 1.000
Radfahrer/24h gegenüber.
Resümee
Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass sich der
Probelauf mit Umdrehung der Zufahrtsregelung bewährt hat. Die in der MZK vom
18.10.2016 dargestellten kritischen Punkte zeigten während des Probelaufs keine
Auffälligkeiten auf. Nach Auskunft der Polizei haben sich keinerlei
Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Änderung der Zufahrtsregelung eingestellt.
Informativ wird darauf hingewiesen, dass das Ausfahren auf den Herzogenauracher
Damm auf Grund der bestehenden "unechten" Einbahnstraße bereits vor
Änderung der Verkehrsregelung möglich war und insbesondere vom Radverkehr in
Richtung Süden praktiziert wurde. Ergänzend ist anzumerken, dass die neue und
eindeutige Regelung seitens der Überwachungsorgane auch kontrollierbar ist.
Obwohl
sich im Gesamtergebnis der Bürgerbefragung der Anwohnerinnen und Anwohner der
Dresdener Straße sowie der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Leipziger
Straße eine knappe Mehrheit (49,81 % gegen 47,08 %) für die frühere Regelung
ausgesprochen hat, ist im Zuge des Abwägungsprozesses den Interessen der direkt
vom Verkehr belasteten Anwohnerinnen und Anwohnern der Leipziger Straße ein
höheres Schutzbedürfnis einzuräumen als den Anwohnerinnen und Anwohnern in der
Dresdener Straße, die nicht direkt vom Verkehr belastet werden. Insgesamt haben
sich mehr als 2/3 der an der Befragung teilnehmenden Anwohnerinnen und
Anwohnern der Leipziger Straße für die neue Regelung ausgesprochen. Zudem kann
davon ausgegangen werden, dass manche Anwohnerinnen und Anwohner der Leipziger
Straße ihr Votum nicht mehr abgegeben haben, weil sie sich ja bereits im Zuge
der Unterschriftenaktion für die neue Regelung ausgesprochen haben.
Insgesamt
müssen sowohl die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner der Dresdener
Straße als auch der einzelnen Geschäftsleute, die im Vorfeld ihre ablehnende
Haltung gegen die neue Regelung gegenüber der Stadt Erlangen geäußert haben,
gegenüber den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner der Leipziger zurückstehen.
Die durch die Sperrung eingetretenen Umwege liegen in einem zumutbaren Rahmen.
Lediglich vom Herzogenauracher Damm kommend ergibt sich durch die neue
Verkehrsregelung und einer Fahrt über die Äußere Brucker Straße mit U-Turn an
der Gerhart-Hauptmann-Straße in die Dresdener Straße ein "Umweg" von
etwa 220 m.
Auf
Grund der genannten Aspekte wird die Beibehaltung der während des positiv zu
bewertenden Probelaufs geltenden Zufahrtsregelung für Anlieger in Richtung
Süden empfohlen. Zudem wird die Beschilderung und Markierung der Leipziger
Straße als Fahrradstraße mit Freigabe für den Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung
Süden vorgeschlagen. Die Fahrbeziehungen für den Kfz-Verkehr bleiben damit
dieselben wie bei der derzeitigen Einbahnrichtung Nord-Süd, für den Radverkehr
ergibt sich mit Beschilderung als Fahrradstraße und entsprechenden Piktogrammen
auf der Fahrbahn jedoch eine Aufwertung. Mit den baulichen Maßnahmen für den
Radverkehr, die im Zuge des Neubaus der Regnitzbrücke Herzogenauracher Damms
umgesetzt wurden (Zweirichtungsradweg auf der Nordseite) sowie des seitens des
Staatlichen Bauamts weiterhin geplanten Radwegekonzeptes entlang des
Herzogenauracher Damms wird die Leipziger Straße als Verbindungselement
zwischen dem Stadtzentrum und den südwestlichen Erlanger Stadtteilen bzw.
Herzogenaurach für den Radverkehr weiter an Bedeutung gewinnen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
stehen bei der Haushaltsstelle für laufende Angelegenheiten zur Verfügung.
sind nicht vorhanden
Anlagen: MZK vom 18.10.2016 (Anlage 1)
Auszug aus der
Niederschrift des Stadtteilbeirats Anger/Bruck (Anlage 2)
Antrag
des Oberbürgermeisters (Anlage 3)
Fragebogen
Verkehrsführung Leipziger Straße (Anlage 4)