Betreff
Verkehrsführung in der Leipziger Straße zwischen Herzogenauracher Damm und Dresdener Straße;
Antrag des Oberbürgermeisters vom 22. März 2017
Vorlage
32-1/059/2017
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

1.) Die Leipziger Straße ist zwischen dem Herzogenauracher Damm und der Einmündung Dresdener Straße als Fahrradstraße auszuweisen.

2.) Die Zufahrt in die Leipziger Straße ist für den Anliegerverkehr ausschließlich aus Richtung Norden zuzulassen.

3.) Der Antrag des Oberbürgermeisters vom 22.3.2017 ist damit abschließend bearbeitet.


In der Sitzung des UVPA am 18.10.2016 wurden die Ausschussmitglieder per Mitteilung zur Kenntnis (MZK) über die probeweise Umdrehung des Einfahrtsverbots in der Leipziger Straße zwischen Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm informiert. Die MZK wurde zum Tagesordnungspunkt erhoben und im Zuge der Ausschusssitzung diskutiert (vgl. Anlage 1).


In der 1. Sitzung des Stadtteilbeirats Anger/Bruck am 14.3.2017 hat dieser mehrheitlich (8 : 1) beantragt, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Dresdener Straße sowie der Leipziger Straße vor einer endgültigen Entscheidung zu befragen. Zudem hat der Beirat daran appelliert, den alten Zustand wieder herzustellen (Auszug aus der Niederschrift Anlage 2).


Oberbürgermeister Dr. Janik wurde gebeten, den Antrag als Antrag des Oberbürgermeisters in das entsprechende Stadtratsgremium einzubringen (Antrag OBM Anlage 3).


Sachlage


Auf Grund einer Anregung der Anwohner aus der Leipziger Straße (Unterschriftenliste mit 119 Unterschriften) wurde die Verwaltung gebeten, die generelle Umkehrung des Einfahrverbotes Leipziger Straße zwischen Einmündung Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm anzuordnen bzw. entsprechend der Regelung während der Sperrung des Herzogenauracher Damms weiter aufrechtzuerhalten. Begründet wurde der Anwohnerantrag mit unzulässigen Schleichverkehr und der damit zusammenhängenden Belastungen der Anwohner. Bezüglich näherer Begründung sowie der möglichen kritischen Aspekte bei einer dauerhaften Drehung wird auf Anlage 1 Bezug genommen.

Mit Fertigstellung der Regnitzbrücke und Öffnung des Herzogenauracher Damms und der noch nicht vorhandenen Teilsperrung des Büchenbacher Damms begann der angekündigte Probelauf unter realen Bedingungen am 16.12.2016. Mit Beginn der Bauarbeiten unter Teilsperrung des Büchenbacher Damms ab 20.3.2017 endete der Probelauf. Zudem erfolgte im betreffenden Bereich der Leipziger Straße ab dem 27.3.2017 die Neuanlage einer Wasserleitung. Seit diesem Zeitpunkt herrschen in der Leipziger Straße baustellenbedingte Zustände mit Sperrungen aus verschiedenen Richtungen je nach Baufortschritt.

Bürgerbefragung

Entsprechend der Bitte des Stadtteilbeirats Anger/Bruck wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Dresdener Straße sowie Leipziger Straße per Hauspostsendung zu der Verkehrsführung in der Leipziger Straße zwischen Herzogenauracher Damm befragt und um Meinungsäußerung zur zukünftigen Verkehrsführung gebeten. Je Haushalt wurde ein Fragebogen (Anlage 4) verteilt. Ein Votum zur zukünftigen Verkehrsführung durften alle volljährigen Anwohnerinnen und Anwohner abgeben. Nachdem der Garagenhof der Haushalte Herzogenauracher Damm 2 - 8 in der Leipziger Straße liegt, wurden auch diese Anwohnerinnen und Anwohner
(8 Personen) in die Befragung einbezogen.


Folgende Antwortmöglichkeiten standen zur Verfügung:

Ø  Ich spreche mich für die frühere Regelung (Zufahrt zur Leipziger Straße aus Richtung Süden vom Herzogenauracher Damm) aus

Ø  Ich spreche mich für die neue Regelung (Zufahrt zur Leipziger Straße aus Richtung Norden vom Büchenbacher Damm) aus

Ø  Ich bevorzuge keine der oben genannten Regelungen

 

Ergebnis der Befragung in der Dresdener Straße:


Insgesamt beteiligten sich 85 Anwohnerinnen und Anwohner der Dresdener Straße an der Befragung mit folgendem Ergebnis:

 

Ø  72 Personen (84,71 %) sprechen sich für die frühere Regelung aus

Ø  10 Personen (11,76 %) sprechen sich für die neue Regelung aus

Ø  3 Personen (3,53 %) bevorzugen keine der beiden Regelungen

Ergebnis der Befragung in der Leipziger Straße


In der Leipziger Straße beteiligten sich insgesamt 166 Anwohnerinnen und Anwohner an der Befragung. Das Ergebnis fiel wie folgt aus:

 

Ø  50 Personen (30,12 %) sprechen sich für die frühere Regelung aus

Ø  111 Personen (66,87 %) sprechen sich für die neue Regelung aus

Ø  5 Personen (3,01 %) bevorzugen keine der beiden Regelungen

Ergebnis der Befragung der Anwesen Herzogenauracher Damm 2 - 8

 

Von den insgesamt 8 Anwohnerinnen und Anwohnern der betroffenen Haushalte am Herzogenauracher Damm sprachen sich 6 Personen einstimmig für die frühere Regelung aus.

 

Gesamtergebnis der Befragung

 

Insgesamt nahmen 257 Personen an der Befragungsaktion mit folgendem Ergebnis teil:

Ø  128 Personen (49,81 %) stimmten für die frühere Regelung

Ø  121 Personen (47,08 %) stimmten für die neue Regelung

Ø  8 Personen (3,11 %) bevorzugen keine der beiden Regelungen

Verkehrserhebungen

Der Verwaltung liegen Verkehrszahlen aus den Jahre 2011 und 2015 vor, als eine Durchfahrt aus Richtung Süden für Anlieger sowie Zufahrt zur Dresdener Straße zulässig waren. Am Donnerstag den 21.7.2011 fuhren insgesamt 741 Kraftfahrzeuge in die Leipziger Straße vom Herzogenauracher Damm kommend ein. Am Mittwoch den 22.7.2015 fuhren bereits 1.518 Kraftfahrzeuge in die Leipziger Straße aus Richtung Süden ein. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 100 % innerhalb von 4 Jahren.

 

Im Zuge des Probelaufs mit geänderter Verkehrsregelung (Zufahrt für Anlieger aus Richtung Norden frei) wurden folgende Verkehrszahlen in 24 Stunden registriert:

 

Dienstag 7.3.2017      253 Kfz. Richtung Süden       69 Kfz. Richtung Norden       gesamt: 322 Kfz.

Mittwoch 8.3.2017      250 Kfz. Richtung Süden       87 Kfz. Richtung Norden       gesamt: 337 Kfz.

 

Diese Entwicklung zeigt, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Leipziger Straße in 2017 mit der geänderten Verkehrsführung gegenüber 2015 um fast 4/5 reduziert hat.

 

Fahrradstraße


Nach den maßgeblichen Vorschriften der StVO sowie der VwV zu Verkehrszeichen 244 StVO "Fahrradstraße" kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Verkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr).


Bereits im Jahr 2011 wurden Überlegungen zur Ausweisung der Leipziger Straße als Fahrradstraße angestellt. Von der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung wurde zu diesem Zeitpunkt abgesehen, da der Radverkehr in der Leipziger Straße nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellte. Dies ist mit der neuen Verkehrsregelung nunmehr der Fall. Den etwa 350 Kfz/24h stehen rund 1.000 Radfahrer/24h gegenüber.

Resümee


Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass sich der Probelauf mit Umdrehung der Zufahrtsregelung bewährt hat. Die in der MZK vom 18.10.2016 dargestellten kritischen Punkte zeigten während des Probelaufs keine Auffälligkeiten auf. Nach Auskunft der Polizei haben sich keinerlei Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Änderung der Zufahrtsregelung eingestellt. Informativ wird darauf hingewiesen, dass das Ausfahren auf den Herzogenauracher Damm auf Grund der bestehenden "unechten" Einbahnstraße bereits vor Änderung der Verkehrsregelung möglich war und insbesondere vom Radverkehr in Richtung Süden praktiziert wurde. Ergänzend ist anzumerken, dass die neue und eindeutige Regelung seitens der Überwachungsorgane auch kontrollierbar ist.

Obwohl sich im Gesamtergebnis der Bürgerbefragung der Anwohnerinnen und Anwohner der Dresdener Straße sowie der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Leipziger Straße eine knappe Mehrheit (49,81 % gegen 47,08 %) für die frühere Regelung ausgesprochen hat, ist im Zuge des Abwägungsprozesses den Interessen der direkt vom Verkehr belasteten Anwohnerinnen und Anwohnern der Leipziger Straße ein höheres Schutzbedürfnis einzuräumen als den Anwohnerinnen und Anwohnern in der Dresdener Straße, die nicht direkt vom Verkehr belastet werden. Insgesamt haben sich mehr als 2/3 der an der Befragung teilnehmenden Anwohnerinnen und Anwohnern der Leipziger Straße für die neue Regelung ausgesprochen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass manche Anwohnerinnen und Anwohner der Leipziger Straße ihr Votum nicht mehr abgegeben haben, weil sie sich ja bereits im Zuge der Unterschriftenaktion für die neue Regelung ausgesprochen haben.

Insgesamt müssen sowohl die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner der Dresdener Straße als auch der einzelnen Geschäftsleute, die im Vorfeld ihre ablehnende Haltung gegen die neue Regelung gegenüber der Stadt Erlangen geäußert haben, gegenüber den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner der Leipziger zurückstehen. Die durch die Sperrung eingetretenen Umwege liegen in einem zumutbaren Rahmen. Lediglich vom Herzogenauracher Damm kommend ergibt sich durch die neue Verkehrsregelung und einer Fahrt über die Äußere Brucker Straße mit U-Turn an der Gerhart-Hauptmann-Straße in die Dresdener Straße ein "Umweg" von etwa 220 m. 

 

Auf Grund der genannten Aspekte wird die Beibehaltung der während des positiv zu bewertenden Probelaufs geltenden Zufahrtsregelung für Anlieger in Richtung Süden empfohlen. Zudem wird die Beschilderung und Markierung der Leipziger Straße als Fahrradstraße mit Freigabe für den Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Süden vorgeschlagen. Die Fahrbeziehungen für den Kfz-Verkehr bleiben damit dieselben wie bei der derzeitigen Einbahnrichtung Nord-Süd, für den Radverkehr ergibt sich mit Beschilderung als Fahrradstraße und entsprechenden Piktogrammen auf der Fahrbahn jedoch eine Aufwertung. Mit den baulichen Maßnahmen für den Radverkehr, die im Zuge des Neubaus der Regnitzbrücke Herzogenauracher Damms umgesetzt wurden (Zweirichtungsradweg auf der Nordseite) sowie des seitens des Staatlichen Bauamts weiterhin geplanten Radwegekonzeptes entlang des Herzogenauracher Damms wird die Leipziger Straße als Verbindungselement zwischen dem Stadtzentrum und den südwestlichen Erlanger Stadtteilen bzw. Herzogenaurach für den Radverkehr weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             stehen bei der Haushaltsstelle für laufende Angelegenheiten zur Verfügung.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        MZK vom 18.10.2016 (Anlage 1)
                        Auszug aus der Niederschrift des Stadtteilbeirats Anger/Bruck (Anlage 2)
                        Antrag des Oberbürgermeisters (Anlage 3)
                        Fragebogen Verkehrsführung Leipziger Straße (Anlage 4)