Betreff
Neufassung der städtischen Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Vorlage
30/065/2017
Aktenzeichen
III/30, III/33
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung der Stadt Erlangen zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS; Entwurf vom 01.06.2017, Anlage) wird beschlossen.


Aufgrund verschiedener Änderungen in Gemeindeordnung und Gemeinde- und Landkreiswahlrecht in den letzten Jahren war es erforderlich, die bisherige Satzung vom 04.04.1996 (Amtsblatt Nr. 8 vom 11.04.1996) redaktionell zu überarbeiten. Dabei hat sich die Verwaltung im Wortlaut umfassend an die Mustersatzung gehalten.

 

Der Satzungsentwurf verzichtet nun weitestgehend auf rechtliche Verweise und beschreibt die getroffenen Regelungen im Klartext. Dadurch soll die Lesbarkeit und Handhabung verbessert
werden und gewissermaßen ein Leitfaden für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.

 

Inhaltlich sieht die neue Fassung bis auf zwei Ausnahmen keine Veränderungen zur bisherigen Praxis vor.

Ausnahmen: Künftig sollen auch die Vertreter eines Bürgerbegehrens einen Sitz im Abstimmungsausschuss erhalten (vgl. § 11 Abs. 2 BBS). Ferner werden die Fragestellungen verbundener Bürgerentscheide auf einem Stimmzettel abgedruckt (vgl. § 22 Abs. 3 BBS). Das vereinfacht die Handhabung im Abstimmungsraum und bei der Briefabstimmung. Außerdem können die Bürgerverzeichnisse und Niederschriften der Abstimmungsvorstände übersichtlicher gestaltet werden. Beide Änderungen entsprechen Empfehlungen von Wahlrechtsexperten.


Anlagen:        Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen zur Durchführung von Bürgerbegehren und
                       Bürgerentscheiden (BBS) vom 01.06.2017