1. Mittelbereitstellung
Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von
Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
Bergkirchweihgelände Geländerertüchtigung, |
Allg.
Kostenstelle |
Bergkirchweih
(st-pfl.) |
100.000 € Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei
Tiefbaumaßnahmen am Bergkirchweihgelände |
Allg.
Kostenstelle |
in Höhe von Leist. f. Märkte / Messen (st-pfl.) |
100.000 € Zugänge
Straßennetz mit Wegen und Plätze |
2. Umschichtung einer
Verpflichtungsermächtigung (Teilbetrag)
Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung einer Verpflichtungsermächtigung für
Bergkirchweihgelände Geländerertüchtigung, |
Allg.
Kostenstelle |
Bergkirchweih
(st-pfl.) |
145.000 € Zugänge
Straßennetz mit Wegen und Plätze |
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung
bei
Zuschüsse KiTa-Einrichtungen (freie Träger) |
Allg.
Kostenstelle |
Leistungen
für alle KiTas |
145.000
€ |
1. Ressourcen |
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Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen „Geländerertüchtigung
am Bergkirchweihgelände“,
Priorität 2.1, entsteht lt. der Projektbeschreibung des Tiefbauamtes über die
verfügbaren Gesamtmittel hinaus ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von rd.
360.000,-- €. |
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Im Haushaltsjahr
2017 stehen für die Maßnahme gem. Planansatz Mittel über 210.000,-- €
zuzüglich eines Haushaltsrests i. H. v. 359.280,70 € zur Verfügung (gesamt
569.280,70 €). Diese Mittel sind jedoch mittlerweile entweder bereits
verausgabt oder aber aufgrund von bereits erteilten Auftragsvergaben für die
weiteren Arbeiten am Bergkirchweihgelände gebunden. Die Arbeiten vor
Ort laufen plangemäß und sollen ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Für
weitere Ausschreibungen bzw. Vergaben, die durch das Tiefbauamt noch im
Sommer 2017 erfolgen sollen, ist die haushaltsrechtliche Deckung der
erforderlichen Mittel Voraussetzung. |
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Es ergibt sich im Ergebnis
folgender Mittelbedarf |
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Gesamter weiterer Ausgabenbedarf
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360.000,--€ |
Abzgl. bereits erfolgter Umbuchung aus dem Deckungskreis
des Amtes 23 (von IP-Nr. 111.400E - Erlöse
aus Grundstücksverkäufen unbebaut) |
115.000,--€ |
Ergibt aktuellen Mittelbedarf i. H. v. Deckungsvorschlag der Verwaltung: Mittelbereitstellung von IP-Nr.
573.K601 (Amt 32), vgl. Antrag |
245.000,--€ 100.000,--€ |
sowie |
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Umschichtung einer
Verpflichtungsermächtigung (Teilbetrag) von IP-Nr. 365D.880 (Amt 51) durch
Nichtinanspruchnahme im Jahr 2017 für 2018, |
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Ergibt
erforderliche Deckungshöhe 245.000,--€
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig zur Realisierung der geplanten
Ertüchtigungsmaß-
nahmen in 2017
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Geländerertüchtigung für das Bergkirchweihgelände nach Priorität 2.1 des von
Amt 32 erarbeiteten Erneuerungskonzepts muss noch in diesem Jahr fortgesetzt
werden, um die Gesamtmaßnahme auflagengerecht abschließen zu können.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß dem Auflagenbescheid des
Bauaufsichtsamtes vom 10.04.2015 sind sämtliche Geländer am
Bergkirchweihgelände zu erneuern bzw. baulich zu ertüchtigen, um die für die
Bergkirchweihbesucher erforderliche Sicherheit gewährleisten zu können. Diese
Maßnahmen müssen bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden.
Nach einer vom Ordnungs- und
Straßenverkehrsamt entwickelten Konzeption zur zeitlichen Umsetzung der
Maßnahme wurde für die unterschiedlichen Bereiche des Areals eine Priorisierung
vorgenommen. Bereiche der Priorität 1 wurden bereits bis zur Bergkirchweih 2017
ertüchtigt. Um die weitere Abwicklung zeitgerecht umzusetzen, wird bereits
derzeit an Prioritätsstufe 2.1 gearbeitet.
Der Zeitplan sieht vor, diese Maßnahme noch
in 2017 zu vervollständigen, da witterungsbedingt wegen des früheren Beginns
der Bergkirchweih 2018 voraussichtlich vor der Bergkirchweih im nächsten Jahr
keine technischen Maßnahmen mehr umgesetzt werden können.
Die ursprünglich für die Gesamtmaßnahme im
Investitionsplan vorgesehenen und veranschlagten Mittel reichen nicht aus, da
die Traglast, die auf die Geländer wirkt, von anfangs angenommenen
1 kgN/m² auf 2 kgN/m² erhöht wurde. Im Ergebnis hat dies insbesondere
Auswirkung auf die Fundamentierung der vorhandenen Sandsteinmauern und erhöht
den baulichen (und damit auch finanziellen) Aufwand.
Um die Verfügbarkeit der für die geplanten
Vergaben in 2017 benötigten Mittel sicherzustellen, ist die o.g.
Mittelbereitstellung erforderlich. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt kann
aus dem dortigen Haushalt unter der IP-Nr. 573.K601 (Tiefbaumaßnahmen am
Bergkirchweihgelände) Mittel über 100.000,-- €
zur Verfügung stellen, die für „Sonstiges“ bzw. „Planungskosten Gesamtkonzept“
vorgesehen waren. Nach heutigem Stand werden diese Mittel für
Architektenleistungen nicht mehr in dieser Höhe in 2017 auflaufen und werden
daher aufgrund der gesetzten Prioritäten im gesamtstädtischen Interesse für die vordringliche
Maßnahme „Geländererneuerung“ eingesetzt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Deckung über Mittelbereitstellung.
Anlagen: