Betreff
Mittelbereitstellung und Umschichtung einer Verpflichtungsermächtigung für die IP-Nr. 573.500 (zusätzliche erforderliche Mittel zur Geländerertüchtigung am Bergkirchweihgelände).
Vorlage
232/039/2017
Aktenzeichen
VI/23
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

1. Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um



IP-Nr. 573.500

Bergkirchweihgelände Geländerertüchtigung,
-erneuerung



Kostenstelle 230090

Allg. Kostenstelle
Amt 23

 



Produkt  57330080

Bergkirchweih (st-pfl.)

 

 

100.000 €

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze


Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei



IP-Nr. 573.K601

Tiefbaumaßnahmen am Bergkirchweihgelände
(Amt 32)



Kostenstelle 320090

Allg. Kostenstelle
Amt 32

 

in Höhe von

Produkt 57310080

Leist. f. Märkte / Messen (st-pfl.)

100.000 €

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze

 

 

2. Umschichtung einer Verpflichtungsermächtigung (Teilbetrag)

Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung einer Verpflichtungsermächtigung für



IP-Nr. 573.500V

Bergkirchweihgelände Geländerertüchtigung,
-erneuerung



Kostenstelle
230090

Allg. Kostenstelle
Amt 23

 



Produkt  57330080

Bergkirchweih (st-pfl.)

 

145.000 €

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze

 


Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung bei


IP-Nr. 365D.880V

Zuschüsse KiTa-Einrichtungen (freie Träger)
(Amt 51)


Kostenstelle 510090

Allg. Kostenstelle
Amt 51

 


Produkt 36510010

Leistungen für alle KiTas

 

145.000 €
Sachkonto 017802
Zugänge Immat. VG a. gel. Zuwend. an übrige Bereiche

 


1. Ressourcen

 

 

Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen „Geländerertüchtigung am               Bergkirchweihgelände“, Priorität 2.1, entsteht lt. der Projektbeschreibung des Tiefbauamtes über die verfügbaren Gesamtmittel hinaus ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von rd. 360.000,-- €.

 

Im Haushaltsjahr 2017 stehen für die Maßnahme gem. Planansatz Mittel über 210.000,-- € zuzüglich eines Haushaltsrests i. H. v. 359.280,70 € zur Verfügung (gesamt 569.280,70 €). Diese Mittel sind jedoch mittlerweile entweder bereits verausgabt oder aber aufgrund von bereits erteilten Auftragsvergaben für die weiteren Arbeiten am Bergkirchweihgelände gebunden.

 

Die Arbeiten vor Ort laufen plangemäß und sollen ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Für weitere Ausschreibungen bzw. Vergaben, die durch das Tiefbauamt noch im Sommer 2017 erfolgen sollen, ist die haushaltsrechtliche Deckung der erforderlichen Mittel Voraussetzung.

 

 

Es ergibt sich im Ergebnis folgender Mittelbedarf 

 

 

 

Gesamter weiterer Ausgabenbedarf

360.000,--€

 

Abzgl. bereits erfolgter Umbuchung aus dem Deckungskreis des Amtes 23

(von IP-Nr. 111.400E - Erlöse aus Grundstücksverkäufen unbebaut)

 

115.000,--€

 

Ergibt aktuellen Mittelbedarf i. H. v.

 

 

Deckungsvorschlag der Verwaltung:

 

Mittelbereitstellung von IP-Nr. 573.K601 (Amt 32), vgl. Antrag

245.000,--€

 

 

 

 

100.000,--€

 

sowie

 

Umschichtung einer Verpflichtungsermächtigung (Teilbetrag) von IP-Nr. 365D.880 (Amt 51) durch Nichtinanspruchnahme im Jahr 2017 für 2018,
vgl. Antrag



145.000,--€

 

Ergibt erforderliche Deckungshöhe                                                                            245.000,--€

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

 einmalig zur Realisierung der geplanten Ertüchtigungsmaß-
     nahmen in 2017

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Geländerertüchtigung für das Bergkirchweihgelände nach Priorität 2.1 des von Amt 32 erarbeiteten Erneuerungskonzepts muss noch in diesem Jahr fortgesetzt werden, um die Gesamtmaßnahme auflagengerecht abschließen zu können. 

 

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß dem Auflagenbescheid des Bauaufsichtsamtes vom 10.04.2015 sind sämtliche Geländer am Bergkirchweihgelände zu erneuern bzw. baulich zu ertüchtigen, um die für die Bergkirchweihbesucher erforderliche Sicherheit gewährleisten zu können. Diese Maßnahmen müssen bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden. 

Nach einer vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt entwickelten Konzeption zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme wurde für die unterschiedlichen Bereiche des Areals eine Priorisierung vorgenommen. Bereiche der Priorität 1 wurden bereits bis zur Bergkirchweih 2017 ertüchtigt. Um die weitere Abwicklung zeitgerecht umzusetzen, wird bereits derzeit an Prioritätsstufe 2.1 gearbeitet.

Der Zeitplan sieht vor, diese Maßnahme noch in 2017 zu vervollständigen, da witterungsbedingt wegen des früheren Beginns der Bergkirchweih 2018 voraussichtlich vor der Bergkirchweih im nächsten Jahr keine technischen Maßnahmen mehr umgesetzt werden können. 

Die ursprünglich für die Gesamtmaßnahme im Investitionsplan vorgesehenen und veranschlagten Mittel reichen nicht aus, da die Traglast, die auf die Geländer wirkt, von anfangs angenommenen
1 kgN/m² auf 2 kgN/m² erhöht wurde. Im Ergebnis hat dies insbesondere Auswirkung auf die Fundamentierung der vorhandenen Sandsteinmauern und erhöht den baulichen (und damit auch finanziellen) Aufwand.

Um die Verfügbarkeit der für die geplanten Vergaben in 2017 benötigten Mittel sicherzustellen, ist die o.g. Mittelbereitstellung erforderlich. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt kann aus dem dortigen Haushalt unter der IP-Nr. 573.K601 (Tiefbaumaßnahmen am Bergkirchweihgelände) Mittel über 100.000,-- € zur Verfügung stellen, die für „Sonstiges“ bzw. „Planungskosten Gesamtkonzept“ vorgesehen waren. Nach heutigem Stand werden diese Mittel für Architektenleistungen nicht mehr in dieser Höhe in 2017 auflaufen und werden daher aufgrund der gesetzten Prioritäten im gesamtstädtischen Interesse für die vordringliche Maßnahme „Geländererneuerung“ eingesetzt.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Deckung über Mittelbereitstellung.

 


Anlagen: