Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Inanspruchnahme des ErlangenPasses (EP)
Der EP wird auch im Kalenderjahr 2017 unverändert stark nachgefragt. Die konkreten Zahlen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
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EP in 2017 verlängert |
EP in 2017 neu ausgestellt |
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SGB II |
1731 |
348 |
Asyl |
460 |
159 |
Wohngeld |
425 |
114 |
SGB XII |
233 |
27 |
Sonstige |
89 |
18 |
Insgesamt |
2938 |
666 |
Kostenentwicklung im Bereich ÖPNV
Folgende Fahrkarten können mit dem EP zu ermäßigten Preisen erworben
werden:
4-Streifenkarten (Erwachsene 5,70 €, Kinder 2,80 €)
Folgende Dauerkarten:
Solo 31 (35 €)
3-Monats-Abo (33,10 € mtl.),
6-Monats-Abo (31,30 € mtl.),
12-Monats-Abo (26,50 € mtl.)
Die tatsächliche Ermäßigung wird aus städtischen Mitteln übernommen und an
die ESTW erstattet.
Im Kalenderjahr 2016 (Anlage 01) belief sich der Erstattungsbetrag auf insgesamt 92.818,60 €. Dieser wird sich im Kalenderjahr 2017 (vgl. Anlage 02) in nicht unerheblichem Umfang erhöhen. Rechnet man die Zahlen des 1. Quartals 2017 auf das komplette Kalenderjahr 2017 hoch, muss von Kosten in Höhe von 132.000 € ausgegangen werden.
Kostenentwicklung im Bereich „Schwimmbäder“
Für die Schwimmbadeintritte wurden folgende Ermäßigungen festgelegt:
• 13 bis 17 Jahre: 50% Ermäßigung (0,90 € statt 1,80 €)
• Erwachsene: 50% Ermäßigung (2 € statt 4 €)
• Familienkarte 1: 50% Ermäßigung (2,50 € statt 5 €)
• Familienkarte 2: 50% Ermäßigung (4 € statt 8 €)
Der Eintritt für Kinder bis 12 Jahren ist frei.
Die ermäßigten Preise für das Hallenbad Frankenhof (zum 31.03.2017 geschlossen) und für das Freibad West (am 20.05.17 eröffnet) müssen aus kommunalen Mitteln an die ESTW erstattet werden.
Im Kalenderjahr 2016 (Anlage 3) wurde ein Betrag in Höhe von 2.194,25 € erstattet.
Im Kalenderjahr 2017 (Anlage 4) wird aufgrund der Eröffnung des Freibades West mit einer hohen Inanspruchnahme und damit einem höheren Erstattungsbetrag gerechnet.
Das Röthelheimbad ist ein Betrieb gewerblicher Art der Stadt Erlangen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
Auswirkungen auf den Haushalt
Für das Kalenderjahr 2017 wurde für diese beiden Ermäßigungen (ÖPNV und Schwimmbäder) ein Zuschussbetrag in Höhe von 120.000 € eingeplant. Dieser Betrag wird nicht auskömmlich sein.
Nach einer ersten vorsichtigen Schätzung werden ca. 40.000 € mehr für diese Erstattungen benötigt werden.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist ein höherer Betrag für den Haushalt anzumelden.
Protokollvermerk aus der Sitzung des SGA vom 08.02.2017
Gestaltprojekt
Die Ermäßigung beim Gestaltprojekt beträgt 50 % von 45 €. Dem Antrag auf Reduzierung der Kosten um 20 € wird daher bereits Rechnung getragen.
Probleme mit dem EP beim ATSV
Die Probleme mit dem ATSV wurden in einem Gespräch mit dem Sozialamt geklärt. Diese waren nicht mit EP per se, sondern bei der Abrechnung der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ über den EP entstanden.
Ermäßigungen um 50% bei städtischen Anbietern
In der KW 23 wurden alle städtischen Ämter, die ermäßigte Angebote für den EP bieten, angeschrieben um eine Reduzierung der tatsächlichen Preise um 50v.H. zu erwirken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 01: 16 Nutzung
ÖPNV
Anlage 02: 17 Nutzung
ÖPNV
Anlage 03: ESTW –
Bäder 16
Anlage 04: ESTW – Bäder 17