Betreff
Stadtmuseum - Erneuerung der Heizkessel - Beschlussfassung nach DA-Bau 5.5.3
Vorlage
242/210/2017
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der geplanten Maßnahme wird zugestimmt. Die weiteren Schritte zur Ausführung sind zu ergreifen


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage soll wieder hergestellt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Seit Dezember 2016 ist der Heizkessel 1 des Stadtmuseums undicht. Ende März wurden auch beim zweiten Heizkessel Undichtigkeiten festgestellt. Die Leckage wurde mit chemischen Dichtmitteln auf ein erträgliches Maß reduziert, um eine Beheizung bis zum Ende der Heizperiode zu gewährleisten. Mit der Planung der neuen Kesselanlage wurde umgehend begonnen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es werden 2 neue Gasheizkessel mit Brennwerttechnik geplant (eine Umstellung auf Fernwärme ist nicht möglich, da in diesem Bereich der Altstadt keine Fernwärme angeboten wird). Die Heizkessel werden bereits so dimensioniert, dass der alte Gaskessel im Museumsgebäude am Altstädter Kirchenplatz ersetzt werden kann (Pinoli-Haus). Das gleiche gilt für die Wärmeversorgung des neu erworbenen Gebäudes Martin-Luther-Platz 10.

Die Maßnahme muss bis zum Beginn der Heizperiode im Herbst abgeschlossen sein.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 80.000

bei Sachkonto:  Budget 24/BT 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 521112

                 sind nicht vorhanden

Es handelt sich hier jedoch um eine Notmaßnahme, die nicht im Rahmen des Arbeitsprogramms geplant war. Die nötigen Mittel werden dem Budget des Gebäudemanagements entnommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dies zum Jahresende zu einem Defizit im Budget führt.

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                                      01.06.17               gez. Auernhammer

                                                                                              ……………………………………………….

                                                                                                                             Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen: