Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
-Jahresabschluss 2016-
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2016 einschl.
Lagebericht gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/027/2017
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahres-abschluss des Wirtschaftsjahres 2016.

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2016 fest und beschließt den bilanziellen Jahresgewinn in Höhe von 1.583 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Entscheidung über die Gewinnverwendung

- Erteilung der Entlastung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 20.06.2017

- Beschluss im RevA am 05.07.2017

- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-

  gewinns und Erteilung der Entlastung im StR am 27.07.2017.

 

Der Jahresabschluss 2016 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverord-nung Bayern (EBV) im I. Quartal 2017 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlust-rechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 durch die Fa. Rödl & Partner GmbH, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Vorprüfung im Monat Januar 2017 und in einer Hauptprüfung im Monat April 2017. Die Prüfung wurde am 08. Mai 2017 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2016 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2016 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresab-schlusses ist im Revisionssausschuss am 05.07.2017 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 27.07.2017 den geprüften Jahresabschluss 2016 feststellen und über die Behandlung des Jahres-gewinns beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2016 in Höhe von 1.583 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 für das Geschäftsjahr 2016 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für das Geschäftsjahr 2016.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2016 Erlöse und Erträge in Höhe von TEUR 22.775, betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 21.192 sowie einen Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.583. Gegenüber dem prognostizierten Jahresgewinn im Wirtschaftsplan 2016 in Höhe von TEUR 923 ist der ausgewiesene Jahresgewinn somit um TEUR 660 höher als erwartet.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

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Anlagen: