Betreff
Knotenpunkt Dorfstraße / Steudacher Straße - Anpassungsmaßnahmen im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung 2017
Vorlage
613/130/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Programm von Amt 66 zur Fahrbahndeckensanierung 2017 wurde in KW 24/25 die Steudacher Straße saniert. Im Zuge dessen wurde nach Abstimmung im Jour Fixe „Verkehr“ die Chance genutzt, Verbesserungen hinsichtlich der Verkehrsführung umzusetzen. Hierbei wurde vor allem Wert gelegt auf eine verkehrssichere Vereinfachung des Verkehrssystems am Knotenpunkt sowie ein verbessertes Angebot für den Rad- und Fußverkehr. Aufgrund des festgesetzten Zeitplanes für die Deckensanierung konnte der UVPA erst nach Umsetzung der Maßnahme informiert werden.

 

Der vormals vorhandene Zweirichtungsradweg im Zusammenhang mit dieser ungewöhnlichen Knotengeometrie musste als nicht verkehrssicher eingestuft werden. Generell sind Zweirichtungsradwege an Knotenpunkten unfallträchtig. Hier gab es zudem Unklarheiten bezüglich der Bevorrechtigung, v.a. zwischen den von Süden kommenden rechts einbiegenden Radfahrern über die vormals vorhandene Furt entlang der Dorfstraße und den in die Dorfstraße einbiegenden Kfz. Daher wurde im Rahmen des Jour Fixe „Verkehr“ der Rückbau der bestehenden Radwegeführung vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde der Ast westlich der Grüninsel als Gehweg mit einem durchgezogenen, abgesenkten Bordstein ausgebaut und aufgewertet (vgl. Lageplan). Dieser Gehweg ist für die Nutzung durch den Radverkehr freigegeben, womit der aus Süden kommende oder nach Süden fahrende Radfahrer die Wahlfreiheit erhält, die Führung westlich der Grüninsel oder die für den Kfz-Verkehr vorgesehene Führung östlich der Grüninsel zu nutzen.

 

Der Kfz-Verkehr wird nun ausschließlich über den Ast östlich der Grüninsel geführt. Dies stellt im engeren Sinne keine Änderung des Verkehrssystems dar, da sämtliche Fahrbeziehungen beibehalten werden. Mit der im beiliegendem Lageplan dargestellten Versetzung des östlichen Randsteines der Insel ist es auch weiterhin möglich, dass größere Fahrzeuge (z.B. Busse) rechts abbiegen können.

 

Weiterhin wurde der Gehweg nördlich der Grüninsel auf ein regelkonformes Maß verbreitert. Weitere Vorteile der Maßnahme sind die mögliche Nutzung der vormaligen Radfläche durch Fahrradanlehnbügel sowie die Entsiegelung durch die Vergrößerung der Grünfläche (incl. geplanter Neupflanzung der Linde).

 


Anlagen: Lageplan