Betreff
Aufstellung des Kunstwerkes "Die Sanftmütige"
Vorlage
47/036/2017
Aktenzeichen
Ref IV/47
Art
Beschlussvorlage

Der Kultur- und Freizeitausschuss folgt der Empfehlung der Kunstkommission, das Kunstwerk „Die Sanftmütige“ der Tennenloher Künstlerin Brigitte Glaßl temporär für ein Jahr aufzustellen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
Die Kunstkommission empfiehlt in ihrer Sitzung am 03.05.2017 nach ausführlicher Diskussion, das Kunstwerk „Die Sanftmütige“ (s. Anlage 1) der Tennenloher Künstlerin Brigitte Glaßl temporär für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Realisierung aufzustellen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Eine punktgenaue Entscheidung über den Standort geschieht in Absprache mit EB 77 (s. Anlage 2 und Anlage 3). Der Kunstkreis Tennenlohe e.V. trägt für den Auf- und Abbau des Kunstwerks samt Auf- und Rückbau des Fundaments in Absprache mit EB 77 selbst Sorge und übernimmt alle anfallende Kosten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
In der Sitzung der Kunstkommission am 03.05.2017 stellten die Künstlerin Brigitte Glaßl und der Kunstkreis Tennenlohe e.V. das Kunstwerk „Die Sanftmütige“ vor. Eine dauerhafte Aufstellung sei gewünscht und der Kunstkreis Tennenlohe e.V. habe sich mit großer Mehrheit für dieses Kunstwerk entschieden.

      Die Kunstkommission begrüßt grundsätzlich das Engagement des Kunstkreises Tennenlohe e.V. Bereits mehrfach waren die Aktivitäten des Kunstkreises, die Skulpturenachse und der Skulpturenpark etc. Gegenstand der Diskussion. Aufgrund der Vielzahl der Kunstwerke in Tennenlohe spricht die Kunstkommission die Empfehlung aus, „Die Sanftmütige“ im öffentlichen Raum temporär aufzustellen.

 

 

4.   Ressourcen
Der Kunstkreis Tennenlohe e.V. übernimmt die Kosten für das Kunstwerk sowie dessen Auf- und Abbau.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: