Betreff
Klimaschutzteilkonzept Mobilität für die Gemeinden Spardorf und Buckenhof
Vorlage
613/129/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth beabsichtigt, für die Gemeinden Spardorf und Buckenhof ein „Klimaschutzteilkonzept Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs, des ÖPNVs sowie zur Verknüpfung dieser Verkehrsmittel“ erarbeiten zu lassen. Die Beauftragung soll in den Gemeinderatssitzungen am 27.06. und 29.06.2017 beschlossen werden und der Bearbeitungsauftrag an den externen Mobilitätsberater Herrn Scharnweber (Büro für Mobilitätsberatung und Moderation) aus Trier vergeben werden.

 

Die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt und mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent finanziell gefördert. Für die Gemeinden Spardorf und Buckenhof kann ein Zuschuss von 10.418 € brutto genutzt werden (gesamte Auftragssumme 20.837 € brutto).

 

Klimaschutzteilkonzepte dienen Kommunen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfen, um Treibhausgasemissionen und Energieverbräuche in einem bestimmten, besonders klimarelevanten Bereich (z.B. Mobilität) einsparen zu können. Der Schwerpunkt des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität für die Gemeinden Spardorf und Buckenhof soll dabei auf der Förderung des Radverkehrs liegen. Im Vorfeld fanden bereits zwei Abstimmungstermine mit der Stadt Erlangen statt und es wird eine enge Zusammenarbeit bei den weiteren Planungen zum Mobilitätsmanagement (vgl. 613/119/2017) der Stadt Erlangen angestrebt. Dabei soll auch geprüft werden, ob Fördergelder im Rahmen eines Klimaschutzteilkonzeptes für die Stadt Erlangen genutzt werden können. Die Förderung eines Klimaschutzteilkonzeptes würde dabei nicht in Konflikt mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept stehen, welches die gesamte Stadt mit all ihren relevanten Themenfeldern für den Klimaschutz betrachtet, sondern bietet die Möglichkeit, einen verkehrsartenspezifischen Fokus (Rad- und Fußverkehr) zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes zu setzen. Möglich wäre z. B. die Förderung eines stadtweiten Mobilitätsmanagementkonzepts, das Maßnahmen zur Mobilitätsbildung oder die Erarbeitung eines Fuß- oder Radverkehrskonzeptes (z.B: Verbesserung von Querungsmöglichkeiten, Verknüpfung mit dem ÖPNV, Fahrradabstellanlagen etc.) beinhalten kann.

 

Des Weiteren werden die starken Pendlerverflechtungen zwischen Landkreis und Stadt im Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Beschlussvorlage Gemeinden Buckenhof / Spardorf „Klimaschutzteilkonzept Mobilität für die Gemeinden Spardorf und Buckenhof“ 11.05.17 (BCK/0037/2017)