Betreff
Umbau der Kreuzung "Frauenauracher Str. / Gundstraße / Am Hafen"; hier: abschließende Vorplanung
Vorlage
613/123/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Umbau der Kreuzung "Frauenauracher Str. / Gundstraße / Am Hafen" mit Errichtung einer Lichtsignalanlage erfolgt gemäß beiliegender Planung (s. Anlage).

 

Mit der vorliegenden Planung (s. Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen Planungen gemäß Leistungsphase „Entwurfsplanung“ durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der besagte Kreuzungspunkt war in den letzten Jahren häufig Unfallschwerpunkt. Durch den Ausbau des Knotenpunktes und der Installation einer Lichtsignalanlage wird zukünftig für einen verkehrssicheren Zustand gesorgt. 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Insgesamt wird der gesamte Ausbaubereich gemäß den anerkannten Regeln der Technik überplant.

 

Motorisierter Verkehr:

Dem motorisierten Verkehr stehen in der Frauenauracher Straße je Richtung zwei Geradeausfahrspuren und eine Linksabbiegerfahrspur zur Verfügung. Die Linksabbieger werden durch eine eigens signalisierte Freigabe geführt. Im nördlichen Abschnitt der Frauenauracher Straße wird die Mittelinsel auf eine Breite von 3,0 m verbreitert. Im Zuge der Gundstraße wird die vorhandene Mittelinsel grundsätzlich belassen. Inwieweit in den Mittelinseln Baumpflanzungen unter Berücksichtigung des Leistungsbestands möglich wären, ist noch zu prüfen. In der Straße Am Hafen erhalten aufgrund des hohen LKW-Anteils sämtliche Fahrspuren eine Breite von 3,25 m.

Insgesamt werden im gesamten Knotenpunktsbereich die momentan bestehenden frei geführten Rechtsabbieger zurückgebaut, da sie für die Leistungsfähigkeit nicht benötig werden. Durch diese Maßnahme wird der überdimensionierte Knotenpunkt kompakter gestaltet und eine bessere Führung für Radfahrer und Fußgänger erreicht. Der Busverkehr erhält an der Lichtsignalanlage eine automatische Beschleunigung.

 

Radverkehr:

Die Radwege entlang der Frauenauracher Straße werden als Einrichtungsradwege mit einem Regelmaß von 2,0 m „auf dem Bordstein“ geführt. Zusätzlich wird es einen Sicherheitsraum von 75 cm zur Fahrbahn geben. Die anschließende Gehwegebreite beträgt 2,50 m. Damit erhält der gesamte Geh-/Radweg eine richtlinienkonform Breite von 5,25 m. Gegenüber dem Bestand bedeutet dies eine wesentliche Verbesserung. Im Knotenpunktsbereich wird der Radverkehr auf Fahrbahnniveau abgesenkt und mittels eigener Signalisierung geführt. Im Zuge der Straße Am Hafen und der Gundstraße erfolgt die Führung durch Radfahrstreifen. Linksabbiegende Radfahrer werden in der Straße Am Hafen und in der Gundstraße direkt durch einen Aufgeweiteten Radaufstellbereich geführt. Linksabbiegende Radfahrer in der Frauenauracher Straße werden indirekt geführt. Nach Überqueren der Fahrbahn können die für den Radfahrer freigegebenen breiteren Furten zum Abbiegen über die Frauenauracher Straße genutzt werden.

 

Fußgängerverkehr:

Dem Fußgängerverkehr stehen richtlinienkonform breite Gehwege von mindestens 2,0 m zur Verfügung. Die Führung über den Knotenpunkt erfolgt jeweils signalisiert. Sämtliche Furten werden barrierefrei ausgeführt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ein ausführlicher Vergleich zwischen den Ausbauvarianten „Lichtsignalanlage“ und „Kreisverkehr“ kann dem UVPA-Beschluss Nr. 613/005/2014 „Vergleich der Ausbauvarianten LSA - Kreisverkehr, Umbau Kreuzung "Frauenauracher Str. / Am Hafen / Gundstraße“ entnommen werden.

 

Mit Beschlussfassung des UVPA Nr. 613/005/2014 vom 22.07.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorplanung zum Umbau der Kreuzung mit Lichtsignalanlage zu erstellen.

 

Mit UVPA-Beschluss Nr. 613/102/2016 vom 06.12.2016 konnten die notwendigen Planungsleistungen an ein geeignetes Ingenieurbüro vergeben werden.

 

Die erarbeiteten Planungen wurden mit den vorgenannten Dienststellen und anderen fachlich Beteiligten abgestimmt.

 

Mit diesem UVPA-Beschluss wird die Vorplanung abgeschlossen, sodass im unmittelbaren Anschluss die Entwurfsplanung erarbeitet werden kann. Beides ist notwendig und muss bis August 2017 vorliegen, um fristgerecht einen Fördermittelantrag nach BayGVFG für den Umbau der Kreuzung einreichen zu können. Nur so kann die Kreuzung, wie derzeit vorgesehen, noch im Jahre 2018 umgebaut werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 541.408

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Zuwendungen in noch zu ermittelnder Höhe (50 % der zuwendungsfähigen Kosten werden erwartet).

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         sind auf IvP-Nr. 541.408 gemäß aktuellem Investitionsprogramm zu Haushalt 2017 wie folgt vorgesehen:

             2017:   30.000 €  Planungskosten

                  2018:   50.000 €  Plaungskosten

                  2019: 750.000 €  Baukosten

                  2020: 100.000 €  Baukosten

Im Zuge der Anmeldungen zum HH 2018 muss die Höhe der erforderlichen Finanzmittel wie auch die zeitliche Finanzierungsplanung angepasst werden, da ansonsten die Realisierung der Maßnahme in 2018 nicht erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die Bürgerversammlung Büchenbach 2016, lfd. Nr. 14 der Niederschrift hingewiesen.

                   sind nicht vorhanden


Anlage:  Lageplan