Der Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen wird begutachtet. Die Verwaltung wird beauftragt den Energiebericht zu veröffentlichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schaffung von Transparenz über den Energie- und Wasserverbrauch in den städtischen Gebäuden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Energiecontrolling in Form von Berichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Erfassung und Auswertung der Energie- und Wasserverbräuche.
Anlagen:
Zusammenfassung des Energieberichts für städtische Gebäude und Einrichtungen
2016.
Der ausführliche Bericht wurde den Fraktionen vorab zugesandt.