Betreff
Weiterführung der optimierten Lernförderung
Vorlage
50/084/2017
Aktenzeichen
V/50/WMU T. 2442
Art
Beschlussvorlage

1. Die optimierte Lernförderung (oL) wird auch weiterhin als die geeignete Form der Unterstützung von bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern erachtet und von den Schulen umgesetzt.

 

2. Die vhs Erlangen wird beauftragt, den Schulen weiterhin als Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen. Die für Planungs- und Koordinierungs-Strukturen erforderlichen zusätzlichen Planstellen werden überplanmäßig bis zur Genehmigung des Haushaltes mit Stellenplan 2018 durch die Regierung v. Mfr., zunächst bis zum 31.07.2018, zur Verfügung gestellt.

 

3. Die vhs Erlangen wird durch die befristete Weiterbeschäftigung des aktuell vorhandenen Personals in die Lage versetzt, die Aufgabe nach Ziff. 2 bis 31.07.2018 weiterzuführen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereits seit dem Schuljahr 2012/13 ist das Projekt „oL“ an verschiedenen Schulen etabliert; aktuell setzen folgende Schulen Lernförderung um:

 

  • Eichendorffschule
  • Ernst-Penzoldt-Mittelschule
  • Hermann-Hedenus-Mittelschule
  • Werner-von-Siemens-Realschule
  • Pestalozzischule
  • Max-und-Justine-Elsner-Schule
  • Mönauschule
  • Loschge-Grundschule
  • Grundschule Erlangen-Büchenbach
  • Grundschule Tennenlohe
  • Grundschule an der Brucker Lache
  • Friedrich-Rückert-Grundschule

 

Hintergrund

 

Wie bereits mehrfach im Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) berichtet ist dieses Projekt aus den ersten Erfahrungen der Umsetzung der Lernförderung entstanden:

Auch wenn die Leistung der Lernförderung eine individuelle, dem einzelnen Schüler bei Vorliegen der Voraussetzungen zu bewilligende Leistung ist, sind viele Eltern mit der Antragstellung, Besorgung der erforderlichen Unterlagen und insbesondere der Organisation der Lernförderung überfordert.

Aus dieser Erkenntnis und dem Wissen, dass nur die Schule bzw. der zuständige Lehrer die erforderliche Förderung beurteilen und auch organisieren kann, ist die oL entstanden.

Neben den individuellen Beratungen durch das Sozialamt klärt die Schule die Eltern über die Möglichkeiten der Lernförderung umfassend auf. Dies erfolgt zum einen durch allgemeine Aufklärung in den Elternabenden sowie auch durch individuelle Ansprache von Lehrern und Schulsozialarbeitern.

Die Eltern beantragen für ihr Kind die Lernförderung beim Sozialamt und müssen neben dem Nachweis über den Sozialleistungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG) auch eine Bescheinigung der Schule/ des Lehrers über die Notwendigkeit der Lernförderung vorlegen.

Das Sozialamt bewilligt dem Kind die Leistungen für die Lernförderung

Die Schule selbst ist – unter Berücksichtigung der Eckpunkte (u. a. zu Leistungserbringung und Leistungsumfang; siehe Vorlagen-Nr. 501/007/2016 in der Sitzung des SGA am 24.02.2016) - für die Organisation der Lernförderung verantwortlich. Zum Teil erfolgt die Lernförderung als Einzelförderung oder Förderung von Kleingruppen im Unterricht oder parallel zum Unterricht, zum Teil aber auch erst am Nachmittag. Diese Frage hängt von der Schülerstruktur und der Beurteilung der Schule, wie Lernförderung am effizientesten erfolgen kann, ab.

 

Organisation der Lernförderung

 

Das Gros der oben genannten Schulen arbeitet im Bereich der optimierten Lernförderung eng und gut mit der vhs zusammen. Diese gewinnt für die Schulen die Pädagogen in Bildungsarbeit, die letztlich die Lernförderung in den einzelnen Schulen umsetzen.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden daher die Leistungen für die Lernförderung nicht an die Schulen, sondern unmittelbar an die vhs überwiesen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und soll auch so fortgeführt werden.

 

Kosten der Lernförderung

 

Kosten der Lernförderung sind als eine der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vom Bund (über das Land) in voller Höhe zu erstatten.

Trotz dieser grundsätzlichen Regelung wurde in den vergangenen Jahren nur ein Teil der Kosten erstattet (siehe Sachstandsbericht in der Sitzung des SGA am 28.09.2016, Vorlagen-Nr. 50/065/2016 mit Anlagen sowie Bilanz BuT-Leistungen 2016 am 22.06.2016, Vorlagen-Nr. 50/076/2017)

Zwischenzeitlich hat das StMAS hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) erarbeitet. Demnach soll –vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bay. Landtag - die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach §46 Abs. 8 und 9 SGB II künftig interkommunal (dem Aufwand für BuT entsprechend) umverteilt werden. Ziel ist eine Verteilung, die einer Spitzabrechnung der mittelbar für B+T und Flucht (Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge) bereit gestellten Bundesmittel nahe kommt.

Die Umverteilung soll jeweils einmal jährlich rückwirkend, bezogen auf das Vorjahr erfolgen. Erstmals soll die Umverteilung im Jahr 2018 für das Jahr 2017 stattfinden.

Konkret hieße das für Erlangen, dass erstmals für Jahr 2017 die Kosten für „Bildung und Teilhabe“ vollumfänglich vom Bund erstattet würden und die Stadt die derzeit aufgewendeten Mittel von ca. 700.000 € jährlich nicht länger für diesen Zweck aufbringen müsste.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        3.1 Ressourcenbedarf der vhs Erlangen

        Die vhs Erlangen ist seit dem Schuljahr 2012/2013 Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung (oL). Derzeit ist sie für und an elf von zwölf Schulen tätig. Die Werner-von-Siemens-Realschule nimmt „die Begleiter“ in Anspruch.

An den von der Volkshochschule unterstützten Schulen wurden/werden nachfolgende Bildungsangebote durchgeführt:

 

Schuljahr

Schulen

Bildungsangebote über alle Schulen

Dozenten/innen

Unterrichtsstunden

2012/13

4

14

14

2014

2013/14

5

120

69

14119

2014/15

6

236

97

25558

2015/16

9

276

103

32300

2016/17

11

354

105

37000

 

Bedarf

 

Für die Planung und Koordination aller im Schuljahr 2016/17 angebotenen Leistungen würden nachfolgende Personalressourcen benötigt:

 

-       für die pädagogischen Mitarbeiter/innen (HPM)                  40,0 h/wtl. und

-       für die planenden/verwaltenden Mitarbeiter/innen               39,0 h/wtl. und

-       für die Verwaltungsmitarbeiter/innen (OPM)                                     9,5 h/wtl.

 

Bisher wurden 20 Stunden für die pädagogische Mitarbeit und 9,5 Stunden für die Verwaltung bewilligt. Der ständig steigende Bedarf an Bildungsangeboten konnte im Schuljahr 2016/17 ausschließlich durch Mehrarbeit und Überstunden gedeckt werden. Dies stellte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine nicht mehr tragbare Belastung dar. So können ohne zusätzliches Personal in Zukunft nur noch wenige Schulen bedient werden.

 

Aktuelles Defizit

 

-       für die pädagogischen Mitarbeiter/innen (HPM)                  20,0 h/wtl. und

-       für die planenden/verwaltenden Mitarbeiter/innen                    39,0 h/wtl.

 

Kosten insgesamt

 

Dies erfordert eine jährliche Finanzierung (auf Basis der Personaldurchschnittskosten 2016) in Höhe von 150.200 Euro, die sich wie folgt ergibt:

 

-       für die pädagogische Mitarbeit (HPM/40,0h/wtl./EG 13)                            78.100,00 Euro

-       für die planende/verwaltende Mitarbeit (39,0h/wtl./EG 10)                     61.100,00 Euro

-       für die Verwaltungsmitarbeit (OPM/9,5 h/wtl. EG 5)                                    11.000,00 Euro

 

Wie bisher soll die Finanzierung der Sachkosten des Modellprojektes über Amt 50 erfolgen. Die von Amt 50 für die oL zur Verfügung gestellten Sachkosten betrugen im Schuljahr 2015/16 684.560,00 Euro, im Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich 780.000 €.

 

Die Förderung aus den BuT-Mitteln wurde bisher zu 90 % für die Bildungsangebote eingesetzt. 10% der an die vhs überwiesenen BuT-Mittel  wurden für das koordinierende Personal aufgewendet.

Derzeit  werden die 10% der zufließenden  Mittel von der vhs zur Finanzierung der notwendigen Mehrarbeit und der Überstunden eingesetzt.

Mit Genehmigung der zusätzlichen Personalressourcen und einer kompletten BuT –Erstattung durch den Bund werden ab dem 01.08.2018 die 10% der BuT-Mittel von der Volkshochschule direkt in das städtische Personalbudget abgeführt werden.

 

Eine überschlägige Berechnung der von der Stadt zu tragenden Kosten  stellt sich wie folgt dar:

Grundlagen dieser Berechnungen  sind

·         „hochgerechneten“ Zahlen des Schuljahres 2016/2017

·         Erstattungsquote des Bundes in Höhe von 35% (2016).

·         Kosten für Lernförderung an vhs: 780.000 € (10 % davon werden zur Refinanzierung des Personales VHS eingesetzt)

·         davon Lernförderung für SGB II und BKGG: 588.000 € (Differenzbetrag von 192.200 € wird nach anderen Rechtsvorschriften nahezu  komplett erstattet)

 

Kosten für die Stadt bei Ablehnung des Gesetzesentwurfs

-150.200 €

(Personalkosten)

-382.200 €

(Städt. Anteil in Höhe von ca.65% aus 588.000 €)

78.000 €

(10% Verwaltungspauschale)

-454.400 €

Kosten für die Stadt bei Verabschiedung des Gesetzesentwurfs

(Grundlage: Zahlen aus 2016/17)

-150.200 €

(Personalkosten)

0 €

(Städt. Anteil in Höhe von 0%)

78.000 €

(10% Verwaltungspauschale)

-72.200 €

 

 

3.2. Ressourcen für weitere Lernförderangebote

 

Die Werner-von-Siemens-Realschule setzt die oL mit den „Begleitern“ um. Die hierfür erforderlichen Ressourcen sowie die Ressourcen für Einzelfalllernförderung sind nicht entscheidungserheblich.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Vorbehaltlich der Zustimmung zu Ziff. I. 1. muss die Volkshochschule durch nachfolgende Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ab dem 01.08.2017 die Lernförderung für die aktuell einbezogenen Erlanger Schulen unter Berücksichtigung der unter Ziff. II 3. „Aktuelles Defizit“ bezifferten und zusätzlich beantragten Wochenstunden pädagogisch zu planen und zu organisieren sowie die Dozenten und Bildungsangebote zu verwalten:

-      0,51 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. Planstellenanteile bzw. 20,0 h/wtl. mit Stellenwert EG 13 für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in (HPM)                         und

-      1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. Planstellen bzw. 39,0 h/wtl. mit Stellenwert EG 10 für eine/n planende/n/verwaltende/n Mitarbeiter/in                              

        werden übergangsweise zu Lasten des zbV-Stellenplanes geschaffen, von Amt 11 geführt, von der vhs aus dem Sachkostenbudget vollständig finanziert und von Amt 11 zur befristeten Besetzung bis 31.07.2018 freigegeben.

        Voraussetzung hierfür ist, dass die o. g. Personalressourcen von der vhs für den Stellenplan 2018 beantragt sind, sich in der Prioritätenliste von Referat IV auf vordersten Positionen befinden, für eine Stellenmehrung ausgewählt und in den Stellenplan 2018, Liste A, aufgenommen werden.

        Diese Übergangsregelung bis zum 31.07.2018 ist erforderlich, da auch die o.g. erfolgreichen Stellenplananträge 2018 der vhs erst nach Genehmigung des Haushaltes mit Stellenplan 2018 durch die Regierung v. Mfr. vollzogen werden können.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         belasten ab 01.08.2017 das Sachkostenbudget der vhs und ab 01.08.2018 das
                       zentrale Personalkostenbudget.