Entlastung des Oberbürgermeisters
1.
Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Erlangen zum
31.12.2013 wird in der vorliegenden
Fassung vom 10.10.2016 festgestellt.
2. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Hinweis: Der
Revisionsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2017 – einstimmig – dem
Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2013 der Stadt Erlangen festzustellen
und dem
Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Hierzu erfolgen Ausführungen des Vorsitzenden des Revisionsausschusses.
Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Der Jahresabschluss 2013 ist daher der fünfte doppische Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss 2013 vom 10.10.2016 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 19.10.2016 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 08.05.2017 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung wahr.
Der Prüfungsbericht dient dem Stadtrat als Grundlage zur
Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 der
Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.
Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2013 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.
Anlage:
Gelber gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses 2013 der Stadt
Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr. 18/2016) vom 08.05.2017 (siehe separate
Verteilung).