Betreff
Technische-Fakultät: Weiteres Vorgehen nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. Mai 2017
Vorlage
13/182/2017
Aktenzeichen
OBM/13/CG001
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen begrüßt die Entscheidung des Kabinetts,

·         den Hochschulstandort Erlangen-Nürnberg zu stärken,

·         die Technische Fakultät als Ganzes am Standort Erlangen weiterzuentwickeln, sowie

·         am geplanten Umzug der Philosophischen Fakultät in den „Himbeerpalast“ festzuhalten und so auch dieser Fakultät eine in die Zukunft gerichtete Entwicklung zu ermöglichen.

 

2.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der mit Beschluss vom 30. März 2017 identifizierten Wachstumspotentiale der Technischen Fakultät die Zusammenarbeit mit allen relevanten Partnern mit hoher Priorität fortzusetzen und zu vertiefen mit dem Ziel, der Fakultät die beste Entwicklung im Rahmen der Forschungslandschaft in Erlangen und Nürnberg zu ermöglichen. Wesentliche Partner sind dabei die Hochschulen im Allgemeinen und die Technische Fakultät im Besonderen, die wesentlichen Akteure am Forschungsstandort Erlangen, der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg.

 

3.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in diesen Gesprächen insbesondere darauf hinzuarbeiten, dass die künftigen Strukturen des Hochschulstandorts Erlangen-Nürnberg so aufgebaut werden, dass ein gutes Zusammenspiel zwischen allen Akteuren gelingt und der Forschungsstandort auch tatsächlich als Ganzes profitiert. Unnötige Doppelstrukturen und Konkurrenzen sind zu vermeiden.

 

4.    Eine herausgehobene Rolle kommt der Firma Siemens zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Gespräche mit der Firma Siemens mit Blick auf die infrage kommenden Module 6 und 7 des Siemens Campus zu intensivieren und in der Folge gemeinsam mit Siemens und dem Freistaat sicherzustellen,

·         dass sich die Technische Fakultät am Campus weiterentwickeln kann,

·         dass die stadtplanerischen Anforderungen der Stadt Erlangen so weit wie möglich berücksichtigt werden,

·         und dass räumliche und inhaltliche Synergien zwischen Siemens Campus und Uni-Südgelände bestmöglich genutzt werden.

 


5.    Die von der Stadtverwaltung aufgezeigten Potentiale (vgl. Vorlage 13/163/2017) sind Grundlage für das weitere Wachstum am und im direkten Umfeld des Uni-Südgeländes.

 

6.    Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, den Stadtrat und seine Gremien über alle wichtigen Entwicklungen kontinuierlich zu informieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 2. Mai 2017 hat das Bayerische Kabinett beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“. Gleichzeitig erhält Nürnberg eine „neue Hochschuleinrichtung mit wichtigen technischen Zukunftsfeldern“, die aber noch nicht näher definiert ist. Die Erziehungswissenschaften bleiben am Standort Nürnberg und ziehen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach Erlangen um (vgl. Anlage 1: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 2. Mai 2017)

 

Vorangegangen waren auf Initiative des Oberbürgermeisters umfangreiche Überlegungen der Stadtverwaltung, an welchen Standorten im Stadtgebiet der Technischen Fakultät Wachstumspotentiale eröffnet werden können (vgl. Anlage 2: Beschluss des Stadtrats vom 30. März 2017, 13/163/2017).

 

2.  Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im nächsten Schritt ist vorgesehen, dass ein Vorschlag für die Organisationsstruktur der neuen Nürnberger Einrichtung ausgearbeitet werden soll. Mit Blick auf die Technische Fakultät sollen insbesondere Teilflächen des Siemens Campus als mögliche Entwicklungsflächen in den Blick genommen werden. Ein ganzheitliches Konzept soll in den kommenden Monaten entwickelt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden



Anlagen:        Bericht aus der Kabinettssitzung vom 2. Mai 2017

                        Beschluss des Stadtrates vom 30. März 2017 (13/163/2017)