Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/148/2017
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

 

1.      Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
– jeweils in den Fassungen der Prüfungsberichte vom 28.03.2017 – festzustellen.

 

2.      Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012 der beiden genannten Stiftungen Entlastung zu erteilen.

 

Hinweis: Die Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung ist in der Sitzung des Stadtrates am 27.07.2017 vorgesehen.  


Im Jahr 2016 wurde die überörtliche Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) bei der Stadt Erlangen durchgeführt. Dabei wurden auch die Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2008 bis 2012 der beiden oben genannten Stiftungen geprüft. Beide Stiftungen sind rechtlich von der Stadt Erlangen unabhängig, werden jedoch von dieser verwaltet. Inzwischen liegen die beiden Prüfungsberichte vom 28.03.2017 vor.

 

Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurden die Jahresabschlüsse vom Revisionsamt nicht erneut örtlich geprüft. Das Revisionsamt übernimmt die Prüfungsberichte des BKPV vollinhaltlich und schlägt dem Revisionsausschuss vor, dem Stadtrat zu empfehlen, die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der beiden Stiftungen festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen
(Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Die ebenfalls vom BKPV geprüften Jahresrechnungen 2008, die noch nach den Grundsätzen der Kameralistik aufgestellt wurden, sind bereits in der Sitzung des Stadtrates am 26.11.2009 nach der örtlichen Prüfung beschlussmäßig behandelt worden. Eine erneute Beschlussfassung ist somit nicht notwendig.


 

Inhaltlich hat die Prüfung nur wenige Feststellungen ergeben. Hierzu nimmt die Kämmerei wie folgt Stellung:

 

Wie im Bericht des BKPV über die Prüfung der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung in TZ 1 bzw. der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung in TZ ausgeführt, wird das Konzept zum Kapitalerhalt, das seit 2012 verfolgt wird, als grundsätzlich geeignet angesehen, dem Erhaltungsauftrag des
Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Stiftungsgesetzes nachzukommen. Dass im Jahr 2012 bei beiden Stiftungen nicht genügend Mittel für einen ausreichenden Kapitalerhalt zur Verfügung standen, ist dem einmaligen Umstand geschuldet, dass die Berechnungsgrundlage für den Kapitalerhalt nachträglich - nach Abschluss des Rechnungsjahres 2012 - auf Hinweis der Revision umgestellt wurde und infolgedessen jeweils ein wesentlich höherer Kapitalerhalt als geplant zu leisten war.

 

Der Beanstandung hinsichtlich der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung unter TZ 2 wurde im Jahresabschluss 2015 bilanzseitig durch Korrektur zwischen Umschichtungsrücklage (Finanzanlagen) und Mittelverwendungsrückstellung abgeholfen.

 


Anlagen:             Prüfungsberichte des BKPV vom 28.03.2017 (siehe separate Verteilung)