Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.



Der Stand der Ämterbudgets (Sachkostenbudgets) ist in Anlage 1 dargestellt. Die Spalte „Planbudget bis 31.5.17“ rechnet das beschlossene Budget bis 31.05. hoch und gibt somit einen Anhaltspunkt, wie die Budgetentwicklung sein müsste, wenn die Mittelzu- und -abflüsse kontinuierlich über das Jahr anfallen würden. Tatsächlich sind die Erträge und Aufwendungen aber nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt.

 

Die Abrechnung der Personalkostenbudgets für das 1. Quartal 2017 kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

In der sog. Ampel (Anlage 3) wird aufgezeigt, welche Ämter voraussichtlich mit ihrem Budget (incl. Budgetrücklage) auskommen und ihr Arbeitsprogramm erfüllen bzw. bei welchen Ämtern Probleme auftreten.

 

Anlage 4 liefert eine Zusammenstellung der Zahlen zum Fortbildungscontrolling bis zum Stichtag.

 

Die Ämter, die Probleme haben, bis zum Jahresende mit ihrem Budget (incl. Budgetrücklage) aus-zukommen und ggf. auch das Arbeitsprogramm einzuhalten, wurden bereits von Amt 20 aufgefor-dert, eine Beschlussvorlage für den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss mit vorheriger Begut-achtung durch den jeweiligen Fachausschuss zu erstellen. Darin haben die betroffenen Fachämter aufzuzeigen, welche Entwicklungen die Einhaltung des Budgets (incl. der Budgetrücklage) und ggf. des Arbeitsprogrammes gefährden.

Zur Vermeidung eines möglichen Defizits sind Konsolidierungsvorschläge bzw. Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms zu unterbreiten.

 

Ämter, die ausschließlich Probleme mit der Erfüllung des Arbeitsprogrammes haben, sind analog aufgefordert, die Beschlussvorlage ausschließlich in den zuständigen Fachausschuss einzubringen.


Anlagen:            

 

Anlage 1: Ämterbudgets 2017 (Sachkostenbudgets) – Zwischenstände zum 31.05.2017
Anlage 2: Personalkostenbudgetierung – Abrechnung 1. Quartal 2017

Anlage 3: Budget und Arbeitsprogramm 2017 – Stand: 31.05.2017 – sog. „Ampel“

Anlage 4: Fortbildungscontrolling – Stand 31.05.2017