Betreff
Finanzierung StUB - VGN fordert mehr Geld für Bus und Bahn - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion 037/2017
Vorlage
VI/105/2017
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Beschlussvorlage

Die Stellungnahme der Verwaltung und des Zweckverbandes StUB wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 037/2017 der CSU-Fraktion ist bearbeitet.


Sachbericht

Die Geschäftsleitung des ZV StUB wird sich am 16. Mai im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss vorstellen und einen Sachstandsbericht geben.

 

Zu dem Fraktionsantrag nimmt die Geschäftsleitung des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn wie folgt Stellung:

 

Die grundsätzliche Fortführung der Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) war im Jahr 2016 Gegenstand der Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Als Ergebnis wurde verlautbart, dass die bisherige Befristung der Mittel auf das Jahr 2019 aufgehoben werden soll. Hierzu wurde ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das im Bundestag in 1. Lesung behandelt wurde (Bundestags-Drucksache 18/11131, hier die Änderung des Art. 125c GG). In der Plenardebatte zur 1. Lesung wurde dieser Teil der Grundgesetz-Änderung von keinem Redner in Frage gestellt (218. Sitzung am 16. Februar 2017, Debatte zu den Tagesordnungspunkten 3a bis 3c und Zusatzpunkt 2).

 

Die Förderung des straßenbündigen Bahnkörpers ist nicht Gegenstand des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens. Eine entsprechende Initiative würde vom ZV StUB begrüßt werden. 

Eine zügige Entscheidung würde für alle betroffenen Projekte Planungssicherheit bringen.

 

Auf der Ebene des Freistaates Bayern hat Staatssekretär Eck für die Oberste Baubehörde im StMI die Förderung der Stadt-Umland-Bahn auf die schriftliche Anfrage des Abg. Markus Ganserer vom 2.2.2017 (Antwort des StMI vom 6.3.2017) erneut bestätigt. Die Planungen der Staatsregierung sähen laut dieser Antwort vor, dass gegebenenfalls ausfallende Bundesanteile durch Mittel des Freistaats zu tragen seien, falls die Gesamtmittelausstattung des GVFG-Bundesprogramms nicht für alle Projekte ausreicht.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 037/2017 mit Anlage