Betreff
Lärmaktionsplanung Schiene des Eisenbahn-Bundesamtes
Vorlage
31/142/2017
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen.

Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.

Um möglichst viele Menschen zu erreichen und auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, wurde die Stadt Erlangen gebeten, die Informationen zum Beteiligungsverfahren zu veröffentlichen.

 

Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.

 

Der Bitte des Eisenbahn-Bundesamtes kommen wir dahingehend nach, dass wir dies Mitte Juni 2017 in den Amtlichen Seiten, dem Rathaus Report und auf der Ersten Seite des Internetauftritts der Stadt Erlangen bekanntgeben. Bereits ab sofort können nähere Ausführungen bereits zum Thema Umwelt/Immissionsschutz/Lärmschutz auf der Seite der Stadt Erlangen abgerufen werden.

 

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom  30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

 


Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).


Anlagen:        -/-