Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Organisation / Sicherungsprioritäten
Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist kommunale
Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen.
Zur Erfüllung stellen die Verantwortlichen des EB 77 eine aufgabengerechte
Organisation,
die sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt, bereit.
Die Mitarbeiter/innen des Winterdienstes tragen persönlich strafrechtliche Verantwortung.
Der Winterdienst wird nach den Richtlinien des differenzierten Winterdienstes durchgeführt und unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Bürgerfreundlichkeit fortlaufend optimiert.
Der EB 77 organisiert den Winterdienst ämterübergreifend.
Das heißt, die beteiligten Ämter EB 77,
Amt 66, EBE und Amt 34 sind zur rechtzeitigen Gestellung von Personal sowie
doppelt genutzter Fahrzeuge verpflichtet.
Der EB 77 legt den Winterdienstplan nach Prioritäten fest und bezieht die
Polizei, die Rettungsdienste, die Verkehrsbetriebe, den ADFC und die AG
Radverkehr zu baulichen oder sonstigen Veränderungen vorab ein.
Der EB 77 entscheidet über den Einsatz des geeignetsten
Streumittels nach pflichtgemäßer Abwägung der Verkehrssicherheit und der
Umweltbelange. Auf besonders sparsame Verwendung von Tausalz auf den Fahrbahnen
wird geachtet und nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“
gehandelt.
In erster Priorität werden – verpflichtend entsprechend Gesetzgebung und den Grundsätzen der Rechtsprechung - folgende Strecken und Anlagen in der Regel bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs gesichert:
· 165 km Hauptverkehrsstrecken
· 120 km Radwege
· 405 Bushaltestellen
· 146 Ampelanlagen
· 174 Fußgängerüberwege und Querungshilfen
· 55 Kreuzungen
· 34 Treppenanlagen
· 24 Park- und öffentliche Plätze und
· Gehwege an städtischen Grundstücken (z.B. Kindergärten, Schulen, Plätze, Grünflächen etc.)
In zweiter Priorität werden Strecken gesichert, die im Sinne der Rechtsprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrenstellen aufweisen, und Strecken mit höherem Verkehrsaufkommen aber ohne bauliche Gefahrenstellen. Hierunter fallen Steigungen, Gefällestrecken, Straßen, die zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen führen, sowie Industriegebiete.
In dritter Priorität erfolgt die Sicherung der
restlichen Straßen im Stadtgebiet soweit
technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Während des Winterdienstes eintretende Veränderungen werden in einem fortlaufenden Prozess den Gegebenheiten angepasst (z.B.: Umleitungsstrecken wegen Bundesbahnausbau u.a.).
2. Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten
Für den Winterdienst 2016/2017 wurde für 130
Mitarbeiter/innen aus den Bereichen
EB 77, EBE, Amt 66 und Amt 34 vom 18.11.2016 bis 31.03.2017
Winterdienstrufbereitschaft angeordnet. Für die darunter befindlichen Fahrer
von Großräumfahrzeugen wurde als Ende der Bereitschaft der 20.03.2017
festgelegt.
Während dieser Zeit müssen die Mitarbeiter/innen für Wintereinsätze bereit
stehen. Sie wurden vor der Winterdienstperiode in einer Sicherheitsunterweisung
geschult und in ihre Aufgaben, Strecken und Winterdienstfahrzeuge und -geräte
eingewiesen.
Auch für den Winterdienst 2016/2017 standen 12 große Räum- und
Streufahrzeuge sowie 40 Transporter und Kleintraktoren zur Verfügung. 10 große
Räum- und Streufahrzeuge sind für den Einsatz auf allen 8 Hauptstrecken mit
Soletanks zur sparsamen und wirkungsvollen Ausbringung von Feuchtsalz
ausgestattet.
Schleuderbesen an 12 Kleintraktoren werden insbesondere auf
Radwegen mit unebenen Belägen witterungsangepasst (idealerweise bei trockenem
Schnee bis ca. 5 cm Höhe) eingesetzt. Damit kann auf einem Großteil der für
einen Schleuderbeseneinsatz geeigneten Radachsen eine höhere Sicherungsqualität
erreicht werden.
3. Witterungsverlauf
Der Winter 2016/2017 wird von den
Verantwortlichen des Winterdienstes trotz wenig Schnee als durchschnittlich
eingestuft. Bereits am 07.11.2016, vor dem offiziellen Start des Winterdienstes,
begann die Sicherung mit einem ersten punktuellen Einsatz auf Fahrbahnen und
Holzbrücken. Bis zum 15.11.2016 waren die Einsatzkräfte immer wieder im Einsatz
um punktuelle Glätte zu bekämpfen. Nach einer fast frostfreien Periode meldete
sich der Winter mit Reifglätte am 28.11.2016 zurück. Der Dezember 2016 war mit
Temperaturen von minus 7°C nachts, bis plus 10°C tagsüber sehr wechselhaft.
Am 22.12.2016 wurde eine Wetterwarnung wegen Eisregen für das Stadtgebiet
Erlangen herausgegeben, die aber letztlich nicht eingetroffen ist.
Der erste Schnee kam am 02.01.2017 mit bis zu 4 cm. Im Januar fielen mehrfach 3
bis 4 cm Schnee mit mehrtägigen Frösten bis minus 13 °C. Daher erfolgte in
Einzelfällen die Fahrbahnsicherung in den Außenbereichen vorbeugend mit
geringster Feuchtsalzausbringung. Den letzten Schnee erhielt Erlangen am
16.01.2017 mit ca. 1 cm. Wiederkehrende überfrierende Nässe, punktuelle Glätte
und Glättebildung in den frühen Morgenstunden bei Temperaturen von wenigen
Plus- und Minusgraden mit dem Ergebnis unterschiedlicher Wirkung auf Straßen-,
Wege- und Brückenbelägen erforderten zahlreiche differenzierte Einsätze und
prägten den Verlauf der Wintersicherung.
Somit
lag der Anspruch der Verkehrssicherung des Winterdienstes 2016/2017 erneut im hohen
Kontrollaufwand, in der ungleichmäßigen Verteilung winterlicher Belagszustände,
dem rechtzeitigen Feststellen bzw. Auffinden dieser Gefahrenstellen und in der
Schwierigkeit der richtigen Einsatz-entscheidungen.
Während einer länger andauernden frostfreien Zeit erfolgte
ab Ende Februar ein teilweises Einkehren des Streugranulates in der Innenstadt,
mit Ausnahme der Bushaltestellen und Treppenanlagen. Das endgültige Einkehren
des ausgebrachten abstumpfenden Streumaterials im gesamten Stadtgebiet wurde
schon Ende März abgeschlossen, und die für die Dauer des Winterdienstes durch
Amt 66 entnommenen Pfosten konnten bereits in der ersten Aprilwoche, also noch
vor Ostern, wieder eingesetzt werden.
4. Winterdiensteinsätze und Streumittelverbrauch
Bei erforderlicher Belagsabstumpfung wird in Erlangen auf
Fahrbahnen (Priorität 1 und 2) Feuchtsalz und auf Geh- und Radwegen, Plätzen,
Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen usw. Granulat gestreut. In der 3. Priorität
(Nebenstraßen) wird soweit erforderlich der „weiße Winterdienst“ praktiziert.
Auch im Winter 2016/17 trat dieser Fall nicht ein.
Zur ausreichenden Bevorratung von Streumitteln wurden weitere 300 Tonnen
Streusalz und 120 Tonnen Siedesalz zur Solebereitung beschafft und eingelagert.
Für die Wintersicherung 2016/17 waren insgesamt an 43 Tagen
Einsätze (z.T. mehrfach täglich) sowie folgende Streugutmengen erforderlich:
auf Fahrbahnen 498
to Streusalz bei 17 Voll- und 27
Teileinsätzen
(Vorjahr:
506 to Streusalz bei 17 Voll- und 16 Teileinsätzen)
und auf Geh-/ Radwegen, Plätzen,
Bushaltestellen, Streugutkästen … 368 m³
Granulat bei 8 Voll- und 28 Teileinsätzen
(Vorjahr:
354 m³ Granulat bei 10 Voll- und 17 Teileinsätzen).
5. Kosten des Winterdienstes / Einsatzstunden
Nach der vorläufigen Kostenermittlung der Verwaltung
belaufen sich die Gesamtkosten für den
Winterdienst 2016/2017 auf ca.
1,599 Mio. €.
Davon fielen ca. 940 T€ für Personalkosten und ca. 659 T€ für Sach- und
Gemeinkosten an.
Fixkosten des Winterdienstes für dessen Organisation, Personal- und
Fahrzeugausstattung, Streugutbeschaffung und Rufbereitschaftsvergütungen fallen
unabhängig von der Stärke eines Winters immer an und betrugen ca. 1.058 T€.
Von allen am Winterdienst beteiligten Mitarbeitern/innen der Abteilungen 771,
772 und 773 inklusive der personellen Unterstützung der Ämter 66, EBE und Amt
34 wurden insgesamt 7.600 Einsatzstunden
geleistet. Damit lag der Zeitaufwand etwas unter dem Vorjahreswinter (8.200
Stunden).
6. Workshop „Winterdienst auf Fahrradrouten“
Im Juni 2016 fand ein Workshop zum Thema Winterdienst und Fahrradrouten mit
Vertretern der Stadtratsfraktionen, des ADFC, der konzeptionellen
Radwegeplanung und des Radverkehrs der Stadt Erlangen, der zweiten
Bürgermeisterin und ersten Werkleiterin des EB 77 sowie der Verantwortlichen
für den Winterdienst des EB 77 statt.
Es wurde über die gesetzlichen Grundlagen des Winterdienstes informiert,
Grundsatzfragen zum Winterdienst aus dem Gremium wurden behandelt und alle im
Winter gesicherten Fahrradachsen auf Veränderungswünsche geprüft.
Im Ergebnis dessen wurde z.B. alternativ zu dem entlang der Drausnickstraße
stadteinwärts teilweise auf die Fahrbahn verlegten Fahrradweg, der parallel
verlaufende stadteinwärts führende Fahrradweg der Löhestraße probeweise
winterdienstlich gesichert.
Weiterhin wurde ein interaktiv nutzbarer Plan zu den
wintergesicherten Fahrradrouten auf die städtische Homepage gestellt.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Der EB 77 veröffentlicht auf der Homepage der Stadt Erlangen die winterlichen
Sicherungspflichten, die Winterdienstpläne zur Sicherung der Fahrbahnen und
Radwegeachsen sowie die Standorte der Streugutbehälter. Die Informationen
werden stets vor Beginn des Winterdienstes aktualisiert und sind für die
gesamte Wintersaison gültig.
Darüber hinaus erfolgten in der Presse mehrfach Berichterstattungen zu den
Vorbereitungen des Winterdienstes und zu Winterdiensteinsätzen, sowie
Informationen zur winterlichen Verkehrssicherung inkl. des Hinweises auf zu
verwendende und unzulässige Streumaterialien.
Zur Beachtung des Streusalzverbotes wurden zusätzlich 169 in Raum Erlangen
tätige Hausverwaltungen und private Winterdienste angeschrieben und mit
Informationsmaterial zu den Räum- und Streupflichten und dem Streusalzverbot
auf öffentlichen Gehwegen versorgt.
Darüber hinaus präsentierten Vertreter des städtischen Winterdienstes im
September 2016 zum Projekttag „Deine Stadt und Du“ den Winterdienst mit einem
Infostand. Hier wurden insbesondere das umweltfreundliche abstumpfende
Streugranulat und der Plan der kostenfreien Streugutbereitstellung für die Bürgerinnen
und Bürger vorgestellt. Interesse wurde auch für die Wintersicherungspläne für
Fahrradrouten und Fahrbahnen gezeigt. Gleichzeitig konnte weitere
Öffentlichkeitsarbeit für die Sicherungspflichten der Anlieger auf öffentlichen
Gehwegen erfolgen.
8. Verkehrssicherheit / AG Radverkehr und ADFC / öffentlicher Nahverkehr
EB 77 führte die jährliche Besprechung zum Winterdienst mit
den Verkehrsbetrieben, der Polizeiinspektion Erlangen, den Rettungsdiensten und
dem ADFC durch und beteiligte hierbei den städtischen Vertreter der AG
Radverkehr.
Es gab keine winterdienstbedingten Meldungen der Verkehrsbetriebe, der
Polizeiinspektion Erlangen und des ADFC.
9. Anpassung der
Dienstvereinbarung Winterdienst angestrebt
Der EB 77 und die Organisationsabteilung der Stadt Erlangen prüfen
derzeit die Möglichkeiten, ausschließlich bei Vorliegen dringender
betrieblicher/dienstlicher Gründe, vom Arbeitszeitgesetz abzuweichen, und
streben hierzu eine Vereinbarung mit dem Personalrat zur Festlegung in der
Dienstvereinbarung Winterdienst an.
Anlagen: