Betreff
Winterdienstbericht 2016/2017
Vorlage
772/020/2017
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Organisation / Sicherungsprioritäten

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist kommunale Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen.
Zur Erfüllung stellen die Verantwortlichen des EB 77 eine aufgabengerechte Organisation,
die sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt, bereit.

Die Mitarbeiter/innen des Winterdienstes tragen persönlich strafrechtliche Verantwortung.

Der Winterdienst wird nach den Richtlinien des differenzierten Winterdienstes durchgeführt und unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Bürgerfreundlichkeit fortlaufend optimiert.

Der EB 77 organisiert den Winterdienst ämterübergreifend. Das heißt, die beteiligten Ämter EB 77,
Amt 66, EBE und Amt 34 sind zur rechtzeitigen Gestellung von Personal sowie doppelt genutzter Fahrzeuge verpflichtet.
Der EB 77 legt den Winterdienstplan nach Prioritäten fest und bezieht die Polizei, die Rettungsdienste, die Verkehrsbetriebe, den ADFC und die AG Radverkehr zu baulichen oder sonstigen Veränderungen vorab ein.

Der EB 77 entscheidet über den Einsatz des geeignetsten Streumittels nach pflichtgemäßer Abwägung der Verkehrssicherheit und der Umweltbelange. Auf besonders sparsame Verwendung von Tausalz auf den Fahrbahnen wird geachtet und nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gehandelt.

In erster Priorität werden – verpflichtend entsprechend Gesetzgebung und den Grundsätzen der Rechtsprechung - folgende Strecken und Anlagen in der Regel bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs gesichert:

 

·         165 km Hauptverkehrsstrecken

·         120 km Radwege

·         405 Bushaltestellen

·         146 Ampelanlagen

·         174 Fußgängerüberwege und Querungshilfen

·         55 Kreuzungen

·         34 Treppenanlagen

·         24 Park- und öffentliche Plätze und

·         Gehwege an städtischen Grundstücken (z.B. Kindergärten, Schulen, Plätze, Grünflächen etc.)

 

In zweiter Priorität werden Strecken gesichert, die im Sinne der Rechtsprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrenstellen aufweisen, und Strecken mit höherem Verkehrsaufkommen aber ohne bauliche Gefahrenstellen. Hierunter fallen Steigungen, Gefällestrecken, Straßen, die zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen führen, sowie Industriegebiete.

 

In dritter Priorität erfolgt die Sicherung der restlichen Straßen im Stadtgebiet soweit
technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Während des Winterdienstes eintretende Veränderungen werden in einem fortlaufenden Prozess den Gegebenheiten angepasst (z.B.: Umleitungsstrecken wegen Bundesbahnausbau u.a.).

 

2. Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten

Für den Winterdienst 2016/2017 wurde für 130 Mitarbeiter/innen aus den Bereichen
EB 77, EBE, Amt 66 und Amt 34 vom 18.11.2016 bis 31.03.2017 Winterdienstrufbereitschaft angeordnet. Für die darunter befindlichen Fahrer von Großräumfahrzeugen wurde als Ende der Bereitschaft der 20.03.2017 festgelegt.
Während dieser Zeit müssen die Mitarbeiter/innen für Wintereinsätze bereit stehen. Sie wurden vor der Winterdienstperiode in einer Sicherheitsunterweisung geschult und in ihre Aufgaben, Strecken und Winterdienstfahrzeuge und -geräte eingewiesen.
Auch für den Winterdienst 2016/2017 standen 12 große Räum- und Streufahrzeuge sowie 40 Transporter und Kleintraktoren zur Verfügung. 10 große Räum- und Streufahrzeuge sind für den Einsatz auf allen 8 Hauptstrecken mit Soletanks zur sparsamen und wirkungsvollen Ausbringung von Feuchtsalz ausgestattet.

Schleuderbesen an 12 Kleintraktoren werden insbesondere auf Radwegen mit unebenen Belägen witterungsangepasst (idealerweise bei trockenem Schnee bis ca. 5 cm Höhe) eingesetzt. Damit kann auf einem Großteil der für einen Schleuderbeseneinsatz geeigneten Radachsen eine höhere Sicherungsqualität erreicht werden.

3. Witterungsverlauf
Der Winter 2016/2017 wird von den Verantwortlichen des Winterdienstes trotz wenig Schnee als durchschnittlich eingestuft. Bereits am 07.11.2016, vor dem offiziellen Start des Winterdienstes, begann die Sicherung mit einem ersten punktuellen Einsatz auf Fahrbahnen und Holzbrücken. Bis zum 15.11.2016 waren die Einsatzkräfte immer wieder im Einsatz um punktuelle Glätte zu bekämpfen. Nach einer fast frostfreien Periode meldete sich der Winter mit Reifglätte am 28.11.2016 zurück. Der Dezember 2016 war mit Temperaturen von minus 7°C nachts, bis plus 10°C tagsüber sehr wechselhaft.
Am 22.12.2016 wurde eine Wetterwarnung wegen Eisregen für das Stadtgebiet Erlangen herausgegeben, die aber letztlich nicht eingetroffen ist.
Der erste Schnee kam am 02.01.2017 mit bis zu 4 cm. Im Januar fielen mehrfach 3 bis 4 cm Schnee mit mehrtägigen Frösten bis minus 13 °C. Daher erfolgte in Einzelfällen die Fahrbahnsicherung in den Außenbereichen vorbeugend mit geringster Feuchtsalzausbringung. Den letzten Schnee erhielt Erlangen am 16.01.2017 mit ca. 1 cm. Wiederkehrende überfrierende Nässe, punktuelle Glätte und Glättebildung in den frühen Morgenstunden bei Temperaturen von wenigen Plus- und Minusgraden mit dem Ergebnis unterschiedlicher Wirkung auf Straßen-, Wege- und Brückenbelägen erforderten zahlreiche differenzierte Einsätze und prägten den Verlauf der Wintersicherung.

Somit lag der Anspruch der Verkehrssicherung des Winterdienstes 2016/2017 erneut im hohen Kontrollaufwand, in der ungleichmäßigen Verteilung winterlicher Belagszustände, dem rechtzeitigen Feststellen bzw. Auffinden dieser Gefahrenstellen und in der Schwierigkeit der richtigen Einsatz-entscheidungen.

Während einer länger andauernden frostfreien Zeit erfolgte ab Ende Februar ein teilweises Einkehren des Streugranulates in der Innenstadt, mit Ausnahme der Bushaltestellen und Treppenanlagen. Das endgültige Einkehren des ausgebrachten abstumpfenden Streumaterials im gesamten Stadtgebiet wurde schon Ende März abgeschlossen, und die für die Dauer des Winterdienstes durch Amt 66 entnommenen Pfosten konnten bereits in der ersten Aprilwoche, also noch vor Ostern, wieder eingesetzt werden.

4. Winterdiensteinsätze und Streumittelverbrauch

Bei erforderlicher Belagsabstumpfung wird in Erlangen auf Fahrbahnen (Priorität 1 und 2) Feuchtsalz und auf Geh- und Radwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen usw. Granulat gestreut. In der 3. Priorität (Nebenstraßen) wird soweit erforderlich der „weiße Winterdienst“ praktiziert. Auch im Winter 2016/17 trat dieser Fall nicht ein.
Zur ausreichenden Bevorratung von Streumitteln wurden weitere 300 Tonnen Streusalz und 120 Tonnen Siedesalz zur Solebereitung beschafft und eingelagert.

Für die Wintersicherung 2016/17 waren insgesamt an 43 Tagen Einsätze (z.T. mehrfach täglich) sowie folgende Streugutmengen erforderlich:

auf Fahrbahnen                                 498 to  Streusalz bei 17 Voll- und 27 Teileinsätzen
                                                           (Vorjahr: 506 to Streusalz bei 17 Voll- und 16 Teileinsätzen)

und auf Geh-/ Radwegen, Plätzen,
Bushaltestellen, Streugutkästen …   368 m³ Granulat bei 8 Voll- und 28 Teileinsätzen
                                                           (Vorjahr: 354 m³ Granulat bei 10 Voll- und 17 Teileinsätzen).

 

5. Kosten des Winterdienstes / Einsatzstunden

Nach der vorläufigen Kostenermittlung der Verwaltung belaufen sich die Gesamtkosten für den Winterdienst 2016/2017 auf ca. 1,599 Mio. €.
Davon fielen ca. 940 T€ für Personalkosten und ca. 659 T€ für Sach- und Gemeinkosten an.
Fixkosten des Winterdienstes für dessen Organisation, Personal- und Fahrzeugausstattung, Streugutbeschaffung und Rufbereitschaftsvergütungen fallen unabhängig von der Stärke eines Winters immer an und betrugen ca.  1.058 T€.
Von allen am Winterdienst beteiligten Mitarbeitern/innen der Abteilungen 771, 772 und 773 inklusive der personellen Unterstützung der Ämter 66, EBE und Amt 34  wurden insgesamt 7.600 Einsatzstunden geleistet. Damit lag der Zeitaufwand etwas unter dem Vorjahreswinter (8.200 Stunden).


6. Workshop „Winterdienst auf Fahrradrouten“
Im Juni 2016 fand ein Workshop zum Thema Winterdienst und Fahrradrouten mit Vertretern der Stadtratsfraktionen, des ADFC, der konzeptionellen Radwegeplanung und des Radverkehrs der Stadt Erlangen, der zweiten Bürgermeisterin und ersten Werkleiterin des EB 77 sowie der Verantwortlichen für den Winterdienst des EB 77 statt.
Es wurde über die gesetzlichen Grundlagen des Winterdienstes informiert, Grundsatzfragen zum Winterdienst aus dem Gremium wurden behandelt und alle im Winter gesicherten Fahrradachsen auf Veränderungswünsche geprüft.
Im Ergebnis dessen wurde z.B. alternativ zu dem entlang der Drausnickstraße stadteinwärts teilweise auf die Fahrbahn verlegten Fahrradweg, der parallel verlaufende stadteinwärts führende Fahrradweg der Löhestraße probeweise winterdienstlich gesichert.

Weiterhin wurde ein interaktiv nutzbarer Plan zu den wintergesicherten Fahrradrouten auf die städtische Homepage gestellt.

7. Öffentlichkeitsarbeit

Der EB 77 veröffentlicht auf der Homepage der Stadt Erlangen die winterlichen Sicherungspflichten, die Winterdienstpläne zur Sicherung der Fahrbahnen und Radwegeachsen sowie die Standorte der Streugutbehälter. Die Informationen werden stets vor Beginn des Winterdienstes aktualisiert und sind für die gesamte Wintersaison gültig.
Darüber hinaus erfolgten in der Presse mehrfach Berichterstattungen zu den Vorbereitungen des Winterdienstes und zu Winterdiensteinsätzen, sowie Informationen zur winterlichen Verkehrssicherung inkl. des Hinweises auf zu verwendende und unzulässige Streumaterialien.
Zur Beachtung des Streusalzverbotes wurden zusätzlich 169 in Raum Erlangen tätige Hausverwaltungen und private Winterdienste angeschrieben und mit Informationsmaterial zu den Räum- und Streupflichten und dem Streusalzverbot auf öffentlichen Gehwegen versorgt.
Darüber hinaus präsentierten Vertreter des städtischen Winterdienstes im September 2016 zum Projekttag „Deine Stadt und Du“ den Winterdienst mit einem Infostand. Hier wurden insbesondere das umweltfreundliche abstumpfende Streugranulat und der Plan der kostenfreien Streugutbereitstellung für die Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Interesse wurde auch für die Wintersicherungspläne für Fahrradrouten und Fahrbahnen gezeigt. Gleichzeitig konnte weitere Öffentlichkeitsarbeit für die Sicherungspflichten der Anlieger auf öffentlichen Gehwegen erfolgen.


8. Verkehrssicherheit / AG Radverkehr und  ADFC / öffentlicher Nahverkehr

EB 77 führte die jährliche Besprechung zum Winterdienst mit den Verkehrsbetrieben, der Polizeiinspektion Erlangen, den Rettungsdiensten und dem ADFC durch und beteiligte hierbei den städtischen Vertreter der AG Radverkehr.
Es gab keine winterdienstbedingten Meldungen der Verkehrsbetriebe, der Polizeiinspektion Erlangen und des ADFC.



9. Anpassung der Dienstvereinbarung Winterdienst angestrebt
Der EB 77 und die Organisationsabteilung der Stadt Erlangen prüfen derzeit die Möglichkeiten, ausschließlich bei Vorliegen dringender betrieblicher/dienstlicher Gründe, vom Arbeitszeitgesetz abzuweichen, und streben hierzu eine Vereinbarung mit dem Personalrat zur Festlegung in der Dienstvereinbarung Winterdienst an.


Anlagen: