Betreff
Förderung von Sportvereinen - Baukostenzuschüsse
Vorlage
52/145/2017
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu den entstandenen Baukosten erhalten die Erlanger Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der städtischen Sportförderung.

 

Es wurden 14 Anträge (2016: 21 Anträge) von 8 verschiedenen Sportvereinen fristgemäß für das Jahr 2017 gestellt. Die Erstellung der Bescheide und Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und Belege. Die Kosten sind bereits beglichen, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Eine zusätzliche Prüfung der beantragten Fördermaßnahmen erfolgt bei Ortsbesichtigungen.

 

Die Sportvereine leisten insbesondere bei Baumaßnahmen unter Aufsicht von Fachleuten sehr viel ehrenamtliche Eigenleistung. Damit werden die anrechenbaren und zuschussfähigen Kosten verringert und (Zuschuss-)Gelder eingespart.

 

Eventuell am Ende des Haushaltsjahres 2017 noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel werden von der Sportverwaltung für weitere Baukostenzuschüsse vergeben.

 

Im Jahr 2017 stehen für die Förderung des Sportstättenbaus Haushaltsmittel in Höhe von
150.000 € zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die in der Anlage dargestellte geplante Verteilung der Zuschüsse basiert auf den aktuell vorliegenden Zahlen bzw. Fertigstellungsprognosen.

 

Für die Baumaßnahmen des TV 1848 Erlangen („Erweiterungsbau TV Vital“) und SV Tennenlohe („Kunstrasenplatz“) ist ein eigener Mittelansatz vorhanden.

Der Zuschuss für die „energetische Sanierung der Jahnhalle“ (TV 1848 Erlangen) stammt ebenfalls aus einem eigenen Mittelansatz („Förderung energetische Sanierung des Sportbereichs“).

Die Maßnahmen „Sanierung Belag Allwetterplatz“ und „Neubau Kunstrasenfeld / Kleinspielfeld / Ballfangzaun“ (beide TV 1848 Erlangen) werden über den Mittelansatz „Baumaßnahmen an Schulsportanlagen am Vereinsgelände“ gefördert.

 


Anlagen:        Baukostenzuschüsse 2017