Stoke-on-Trent-Straße 5; Fl.-Nrn. 592/249, 592/268, 592/270, 592/269;
Az.: 2017-119-BA
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden erteilt, soweit die erforderlichen Stellplätze feststehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
339 1.Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet (MI) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
-
Das Gebäude erhält 4 statt 3 Vollgeschosse,
deshalb beträgt die Gebäudehöhe 16,92 m statt festgesetzter 11,5 m. - Ein Rücksprung in der Baulinie zur Autobahn wird im Untergeschoss überbaut, ein Vordach an SO-Ecke überschreitet die Baugrenze. -
Aufgrund der speziellen Fassadenausbildung
soll das Vorhaben keine Fassadenbegrünung erhalten. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Gründerzentrum
ist Bestandteil des vom Bauherren so benannten Quartiers E7. Dabei sollen die
denkmalgeschützte Scheinwerferhalle, das hier beantragte Gründerzentrum, das an
der Nordseite des Platzes vorhandene Bürogebäude und das Vorhaben „MI6“ (siehe
eigene Sitzungsvorlage) zusammengefasst betrieben werden und Platz und Anreiz
für Unternehmensansiedlungen mit Angeboten für Arbeiten, Wohnen, Einkauf und
Freizeit bieten.
Das Gründerzentrum soll als „Start-up“ für neue Unternehmen dienen und beinhaltet Räume mit Büros, Laboren und Werkstätten. Dieser technische Ansatz wird mit der vorgehängten Fassade zum Ausdruck gebracht, die an eine Lochkarte oder Genomsequenzierung erinnert und insoweit der im Bebauungsplan festgesetzten Fassadenbegrünung entgegensteht. Seitens des Denkmalschutzes bestehen keine Bedenken gegen diese Fassadengestaltung.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden befürwortet, die höhere Ausbildung des Gebäudes dient dabei auch dem Lärmschutz des östlich anschließenden Gebietes. Die Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn die endgültige Verteilung der Räume mit Büros, Laboren und Werkstätten und damit die erforderlichen Stellplätze feststehen.
Anlagen: Lageplan
Ansicht Ost