Betreff
Gründerzentrum Quartier E7 Erlangen;
Stoke-on-Trent-Straße 5; Fl.-Nrn. 592/249, 592/268, 592/270, 592/269;
Az.: 2017-119-BA
Vorlage
63/160/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden erteilt, soweit die erforderlichen Stellplätze feststehen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

339 1.Deckblatt

Gebietscharakter:

Mischgebiet (MI)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

-       Das Gebäude erhält 4 statt 3 Vollgeschosse, deshalb beträgt die Gebäudehöhe 16,92 m statt festgesetzter 11,5 m.

-       Ein Rücksprung in der Baulinie zur Autobahn wird im Untergeschoss überbaut, ein Vordach an SO-Ecke überschreitet die Baugrenze.

-       Aufgrund der speziellen Fassadenausbildung soll das Vorhaben keine Fassadenbegrünung erhalten.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Gründerzentrum ist Bestandteil des vom Bauherren so benannten Quartiers E7. Dabei sollen die denkmalgeschützte Scheinwerferhalle, das hier beantragte Gründerzentrum, das an der Nordseite des Platzes vorhandene Bürogebäude und das Vorhaben „MI6“ (siehe eigene Sitzungsvorlage) zusammengefasst betrieben werden und Platz und Anreiz für Unternehmensansiedlungen mit Angeboten für Arbeiten, Wohnen, Einkauf und Freizeit bieten.

Das Gründerzentrum soll als „Start-up“ für neue Unternehmen dienen und beinhaltet Räume mit Büros, Laboren und Werkstätten. Dieser technische Ansatz wird mit der vorgehängten Fassade zum Ausdruck gebracht, die an eine Lochkarte oder Genomsequenzierung erinnert und insoweit der im Bebauungsplan festgesetzten Fassadenbegrünung entgegensteht. Seitens des Denkmalschutzes bestehen keine Bedenken gegen diese Fassadengestaltung.

 

 

 

 

Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden befürwortet, die höhere Ausbildung des Gebäudes dient dabei auch dem Lärmschutz des östlich anschließenden Gebietes. Die Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn die endgültige Verteilung der Räume mit Büros, Laboren und Werkstätten und damit die erforderlichen Stellplätze feststehen.


Anlagen:             Lageplan
                               Ansicht Ost