Entwurfsplanung Straßenbau
Der Bau und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur straßenbaulichen Erschließung des Baugebietes Nr. 412 "Häuslinger Wegäcker West" gemäß
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1610-0E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-1610-1E
8 Regelquerschnitte Pl.-Nr.: 2-1610 - 4.1E- 2-1610 - 4.9E
9 Höhenpläne Pl.-Nr.: 2-1610 - 3.1E - 2-1610 - 3.8E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Baugebiet BP 412 soll verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 412 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Erschließungsstraßen, Wohnwege sowie Geh- und Radwege im Baugebiet BP 412, für die Fahrbahnaufweitung des Adenauerrings im Bereich der Einmündung ins Baugebiet BP 412 und für die Wegeanbindung zum gegenüber liegenden Baugebiet BP 408 erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zu-geführt.
Um die im BP412 gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der öffentlichen Straßenbe-leuchtung zu erreichen, wird eine moderne technische LED-Leuchte eingesetzt. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Licht-verschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude) sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung und CO2-Minderung geleistet werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen. Die bauliche Abwicklung für die Erschließung wurde in Abhängigkeit von den geplanten Leitungsverlegungen gemeinsam mit EBE und den ESTW festgelegt. Es ist vorgesehen, je nach Fortschritt der Leitungsverlegung im Sommer 2018 mit der Vorerschließung zu beginnen.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für die Erschließung ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt ca. 2,32 Mio. € (einschließlich Beleuchtung, ohne Begrünung und Bepflanzung).
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Straßen- und Wegebau einschließl. Beleuchtung |
ca. 2,32 Mio. € |
bei IPNr.: 541.502 |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten: - jährliche Unterhaltskosten Straße: Beleuchtung: |
ca. 14.300 € ca. 7.020 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für die Erschließungsarbeiten sind derzeit im Investitionsprogramm zum HH 2017
bei
IP.Nr. 541.502 „Erschließungsstr. E-West II, Bau“ wie folgt vorgesehen:
2018 800.000 €
2019 600.000 €
Die
für die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme erforderlichen HH-Ansätze werden zum
HH 2018 für das Investitionsprogramm 2017 - 2021 überarbeitet angemeldet.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt
gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
24.04.2017, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)