Der Bericht des Revisionsamtes vom 11.05.2017 über die Prüfung im Amt 24 - Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen nach VOB sowie von freiberuflichen Leistungen unter der Vorlagepflicht (Nr. 21/2016) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss
wird der Prüfungsbericht verbindlich. Das Amt für
Gebäudemanagement hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert,
dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Amt für Gebäudemanagement umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes für Gebäudemanagement.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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