Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erlangen und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/137/2017
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2013 der Stadt Erlangen zum 31.12.2013 in der im Prüfungsbericht vom 08.05.2017 abgedruckten Fassung festzustellen.

 

2.      Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

Hinweis: Die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung ist in der Sitzung des Stadtrates am 27.07.2017 vorgesehen.


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Der Jahresabschluss 2013 ist daher der fünfte doppische Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 19.10.2016 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 08.05.2017 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung wahr.

 

Der Prüfungsbericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.


Anlagen:

 

·         Gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt
Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr. 18/2016) vom 08.05.2017 (siehe separate Verteilung)

·         Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 22.05.2017 (siehe separate Verteilung)