Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Vorlage
66/180/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)    Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Bruck

1.    Stromerweg,
von der Wladimirstraße bis zur San-Carlos-Straße
Länge 192 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme. Unterbrochen durch den Remarweg.

2.    Remarweg,
von der Wladimirstraße bis zum Imhoffweg
Länge 211 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme.

3.    Toblerweg,
von der Wladimirstraße bis zum Imhoffweg
Länge 272 m / Anlagen A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme. Unterbrochen durch den Stromerweg.

4.    Wladimirstraße,
von der Westgrenze 592/239 bis zur Südgrenze 612/43
Länge 388 m / Anlagen A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme.

 

 

5.    Ebereschenweg,
von der Südgrenze 778/6 bis zum Ebereschenweg Bestand
Länge 198 m / Anlagen A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme.

 

Erlangen

1.    Von-Wendt-Weg (nördlicher Stich),
von der nordwestl. Grenze 1230/12 bis 6 m nördlich der südöstl. Grenze 1230/18
Länge 58 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

 

Erlangen-Büchenbach

1.    Karmelitenstraße
von 15 m nördl. der Nordgrenze 112/9 bis 20 m nördl. der Südgrenze 112
Länge 52 m / Anlagen A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

2.    Adenauerring
von der Alten Mönaustraße bis zur Häuslinger Straße
Länge 941 m / Anlagen A.8
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

 

Erlangen-Dechsendorf

1.    Moosweg
von der Einmündung Hs.Nr. 2 und 4 bis zum Rangauweg
Länge 114 m / Anlagen A.9
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

Erlangen-Frauenaurach

1.    Graf-Zeppelin-Straße
von der Graf-Zeppelin-Straße (Bestand) bis zum nördl. Ausbauende (Wendehammer)
Länge 93 m / Anlagen A.10
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

2.    Maria-Lass-Weg
von der Agnes-Sapper-Straße bis zur Fanny-Hensel-Straße und Weg zw. Hs.Nr. 18 und Helene-Lange-Straße
Länge 225 m / Anlagen A.11
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung. Weg zwischen Hs.Nr. 18 und Helene-Lange-Straße ist für den Fuß- und Radverkehr bestimmt.

 

 

Erlangen-Tennenlohe

1.    Vogelherd
von der Einmündung ggü. Vogelherd 20 bis zur südwestl. Flucht Hs.Nr. 43 und bis zur südwestl. Grenze 534/88
Länge 182 m / Anlagen A.12
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Aufstufungen

 

Erlangen-Eltersdorf

1.    Herbstwiesenweg,
von der westl. Flurgrenze 1164/29 bis zur östl. Flurgrenze 1164/3
Länge 141 m / Anlagen A.13
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom beschränkt öffentlichen Weg zur Ortsstraße nach Ausbau durch Investor.

 

Erlangen

1.    Staudtstraße,
von der Erwin-Rommel-Straße bis zur Kurt-Schumacher-Straße
Länge 492 m / Anlagen A.14
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom Eigentümerweg zur Ortsstraße nach Ausbau und Übernahme.

 

 

B)    Beschränkt öffentliche Wege;

Aufstufungen

Erlangen-Eltersdorf

1.    Herbstwiesenweg,
von der westl. Flurgrenze 1164/29 bis zur östl. Flurgrenze 1164/3
Länge 141 m / Anlagen B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom beschränkt öffentlichen Weg zur Ortsstraße nach Ausbau durch Investor.

 

Widmungen

Erlangen

1.    Geh- und Radweg zwischen Von-Wendt-Weg und Lerchentalweg,
vom Wendehammer Von-Wendt-Weg bis zur südl. Grenze 1236/10
Länge 28 m / Anlagen B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

Erlangen-Bruck

1.    Verbindungsweg Henri-Dunant-Straße und Bachgraben,
von der Henri-Dunant-Straße bis zum beschränkt öffentlichen Weg mit der Zug-Nr. 34 im Bereich Bachgraben
Länge 73 m / Anlagen B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

2.    Imhoffweg mit Verbindungswegen,
von der Südgrenze 592/244 bis zur San-Carlo-Straße und 35 m westl. der Westgrenze 612/13 bis 7,6 m südl. der Südgrenze 576/5 und von der Nordgrenze 612/88 bis zum Imhoffweg
Länge 499 m / Anlagen B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung und Übernahme durch die Stadt Erlangen.

 

Einziehungen

Erlangen

1.    Geh- und Radweg zwischen Südl. Stadtmauerstraße und Raumerstraße,
von der Südl. Stadtmauerstraße bis zur Raumerstraße
Länge 47m / Anlagen B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung aufgrund endgültigem Verlust der Verkehrsbedeutung wegen Überbauung mit dem Freizeitzentrum Frankenhof.

 

 

C)    Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen

1.    Zufahrt Russisch-Orthodoxe Kirche,
von der Stintzingstraße bis zur südl. Grenze 1698/30
Länge 38 m / Anlagen C.1
Baulast: Russisch-Orthodoxe-Kirche
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung Fl.Nr. 1698/30.

 

 

D)    Öffentliche Feld- und Waldwege;

Aufstufung

Erlangen-Eltersdorf

1.    Herbstwiesenweg,
von der östl. Grenze Fl.Nr. 1154/2 bis zur westl. Grenze Fl.Nr. 1164/89
Länge 13 m / Anlagen D.1
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung vom  öffentlichen Feld und Waldweg zur Ortsstraße nach Ausbau durch Investor.

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten:   Straße:
                                              Beleuchtung:


48.500,- €
9.500,- €


bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        34 Pläne (A1 – D1)