Antrag Pkt. 4.3 - Barrierefreier Zugang Dornbergstraße
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Behandlung des Antrages gem. Art. 18 Abs. 4 Satz 1 ist hiermit fristgerecht erfolgt.
Sachbericht
In der BÜV Tennenlohe am 22.02.2017 wurde die
Parksituation in der Dornbergstraße kritisiert. Daraus resultierte auch ein
mehrheitlich angenommener Antrag mit dem Ziel der Ermöglichung von
barrierefreien Zugängen der Gehwege in der Dornbergstraße.
Eine Überprüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die Dornbergstraße einen den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Standard mit beidseitigen Gehwegen und Parkstreifen auf der Ostseite aufweist. Die Zugänglichkeit im Sinne der Behindertenrichtlinien ist vorhanden, weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Anlass des Antrages war vielmehr die häufige Be-parkung der Gehwege durch Mitarbeiter der im Umfeld ansässigen Firmen, der mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu begegnen ist. Die in jüngster Zeit vorgenommenen verstärkten Kontrollen der Polizeiinspektion haben dabei schon zu Erfolg geführt. Die Fortsetzung dieser steht unter dem Vorbehalt deren personellen Möglichkeiten.
Anlagen: Lageplan (Anlage 1)
Protokollvermerk (Anlage 2)