Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, hat mit Schreiben vom 28.02.2017 die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach (Gewässer II. Ordnung) beantragt.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat für die Schwabach das Überschwemmungsgebiet ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass bei einem hundertjährlichen Ereignis größere Siedlungsgebiete überflutet werden. Betroffen sind vor allem Gebiete im Bereich der Jahnstraße und der Haagstraße sowie im Bereich der Bayreuther Straße und Essenbacher Straße. Durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich zwischen der Mühlinsel im Osten und der Bahnlinie im Westen, sollen künftig die betroffenen Siedlungsgebiete vor Überschwemmungen geschützt werden.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens hat das für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständige Amt für Umweltschutz und Energiefragen (31) / Gewässerschutz die Antragsunterlagen in der Zeit vom 3. April 2017 bis 2. Mai 2017 während der Dienststunden für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Ein entsprechender Hinweis wurde in den amtlichen Seiten der Stadt Erlangen vom 23.03.2017 veröffentlicht.
Zusätzlich stehen die Antragsunterlagen mit allen Informationen für alle interessierten Bürge-rinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Erlangen zum Download zur Verfügung.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Amt 31 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet eine Erörterung statt, deren Termin gesondert bekannt gemacht wird. Später eingehende Einwendungen können beim Erörterungstermin nicht berücksichtigt werden, finden jedoch Aufnahme in die Begründung der das Verfahren abschließenden Entscheidung.
Des Weiteren ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:
Zeitplan:
Durchführung des
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch das Amt 31 (untere
Wasserrechtsbehörde) |
6 - 8 Monate |
Erstellung der Ausführungsplanung
durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg |
2 - 3 Monate |
Ausschreibung und Vergabe durch
das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg |
2 - 3 Monate |
Vorbereitende Maßnahmen durch
das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg |
3 Monate |
Umsetzung der Maßnahmen |
12 Monate |
Anlagen: - / -