Betreff
Einrichtung einer Partnerklasse in Erlangen ab Schuljahr 2018/2019;
Fraktionsübergreifender Antrag Nr. 019/2015
Vorlage
40/114/2017
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die unter 2. beschriebenen weiteren Planungsschritte einzuleiten.

  1. Die notwendigen Finanzmittel sind zu konkretisieren bei Referat II zum Haushalt 2018 anzumelden.

4.    Der Fraktionsantrag Nr. 019/2015 ist damit bearbeitet.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen befasst sich seit Jahren mit der Umsetzung der BRK (UN Behindertenrechtskonvention – BRK) in der Stadtverwaltung als auch im Stadtgebiet. In 2017 wurde die Stadt Erlangen als eine von 5 Modellkommunen Inklusiv ausgewählt und zeigt dadurch ihren Gestaltungswillen im Bereich der Inklusion.

 

Die Umsetzung im Schulbereich unterliegt nur zu einem geringen Teil der Einflussmöglichkeit der städtischen Einrichtungen und Organe. Dennoch bemüht sich die Verwaltung auf vielen Ebenen den Inklusionsprozess behinderter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen.

Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag Nr. 19/2015 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine Erlanger Schule an der Einrichtung einer Partnerklasse oder am Schulprofil Inklusion interessiert sei.

 

Im Rahmen der Kooperation von Klassen der Förderschule mit Klassen der allgemeinen Schule soll ein gemeinsamer, meist lernzieldifferenter Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern ermöglicht werden. Durch die Erweiterung des schulischen Angebotes im Grundschulbereich um eine Partnerklasse wird der Inklusionsprozess behinderter Kinder im Stadtgebiet unterstützt und verbessert.

 

Daher wurden zwischen Frühjahr 2015 und Mitte 2016 mit verschiedenen Schulleitungen, die über die grundsätzlich bestehende Offenheit für Inklusion eine noch darüber hinausgehende Bereitschaft für dieses Thema zeigen, Gespräche zur Einrichtung einer Partnerklasse geführt. Die Thematik wurde parallel dazu bei dem Kontaktgespräch mit den Grundschulleitungen und dem Staatlichen Schulamt am 26.01.2016 ausgiebig thematisiert und beraten. Ebenso gab es eine Dienstbesprechung des Staatlichen Schulamtes zum Thema Inklusion am 09.06.2016.

 

Trotz Interesses bei mehreren Schulen scheiterte eine weitere Planung bis Mitte 2016 daran, dass die angesprochenen Schulen entweder nicht ausreichend barrierefrei sind und die nötigen Räume fehlen, die auch nicht kurzfristig kompensiert werden können oder, weil sich die Schule aktuell in einem Prozess der inneren Schulentwicklung (Ausbau mehrerer Ganztagszüge) befindet und sich daher mit der gleichzeitigen Einführung einer Partnerklasse überfordert sieht.

 

Seit Sommer 2017 zeichnet sich allerdings ab, dass sich die Schulleitungen der staatlichen Michael-Poeschke-Grundschule (MPS)/ Herr Knötzinger und der privaten Georg-Zahn-Schule (GZS)/ Herr Roder die Einrichtung einer Partnerklasse an der MPS wünschen und vorstellen können. Zwischenzeitlich fanden daher diverse vorbereitende Gespräche zwischen den Schulleitungen und dem Schulverwaltungsamt statt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung ab Schuljahr 2018/2019 zu schaffen bzw. in die Wege zu leiten.

           

Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen von beiden Schulleitungen als sehr positiv eingeschätzt:

An beiden Schulen haben Lehrkräfte bereits vielfältige Erfahrungen im Bereich Inklusion bzw. mit Partnerklassen, so dass dem Plan zur Einführung einer solchen Klasse realistische Vorstellungen zugrunde liegen. Beide Schulen haben im Rahmen von Lehrerkonferenzen das Kollegium einbezogen und die einhellige Zustimmung zur Einrichtung einer Partnerklasse erhalten.

Es gibt seit mehreren Jahren bereits verschiedene Kooperationserfahrungen mit einzelnen Klassen der MPS und GZS, die sich im Rahmen kleiner Projekte und gemeinsamer Unternehmungen wechselseitig in ihren Schulen besuchten. Darüber hinaus informierte der Vorsitzende des Elternbeirates der MPS/ Hr. Dr. Fey die Eltern  über die Pläne im Rahmen einer Elternbeiratssitzung am 06.04.2017. Der Elternbeirat hat dem Projekt unter der Bedingung, dass sich die räumliche Situation weder für die Schule noch für die Mittagsbetreuung verschlechtert, einstimmig zugestimmt. Die weitere Einbindung der Eltern, insbesondere des neuen Jahrgangs 2018/2019 erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Elternabends der beiden Schulen voraussichtlich im Januar 2018. Darüber hinaus wird es für alle interessierten Eltern eine Besichtigung der GZS geben.

Das Staatliche Schulamt hat ebenfalls seine Zustimmung zur Einrichtung der Partnerklasse gegeben.

 

Die Schulen liegen günstiger Weise im gleichen Sprengel in unmittelbarer Nähe, so dass sich die Schülerbeförderung ebenso als unproblematisch gestalten dürfte. Außerdem steht auf dem Schulgelände eine großzügige Fläche als Parkmöglichkeit für die Schülerbeförderung zur Verfügung, die bereits vom benachbarten SFZ genutzt wird und ein ruhiges und sicheres Ein- und Aussteigen der Schüler gewährleistet.

 

Ein Problem stellt aktuell allerdings die bauliche Situation der MPS dar:

Eine Überprüfung des Raumprogramms gemeinsam mit der Schule hat ergeben, dass im Schulgebäude keine Raumreserven vorhanden sind, die die Aufnahme einer Partnerklasse zulassen. Vielmehr fehlen der Schule aktuell ein PC-Raum sowie eine Pausenhalle bzw. Aula. Eine Unterbringung in der Schule auf Kosten der Mittagsbetreuungsräume kommt nicht in Frage - diese Maßnahme hätte unweigerlich einen Akzeptanzverlust und damit den Widerruf der Zustimmung der Eltern für die Einrichtung einer Partnerklasse zur Folge.

Allerdings kann die defizitäre Raumsituation durch die Aufstellung eines Containers gelöst werden. Eine Begehung mit dem GME hat ergeben, dass der Pausenhof für eine Containerstellung ausreichend Platz bietet. Dort könnte eine Regelklasse einziehen, sodass im Schulgebäude zwei nebeneinander liegende Klassenzimmer für die Partnerklassen nutzbar wären und ein gemeinsames Arbeiten ermöglichen. Ein Elternsprechzimmer im gleichen Trakt kann durch Umnutzung zu einem Pflegeraum werden.

Die Lage auf dem Containermarkt hat sich aktuell zumindest soweit entspannt, sodass bei rechtzeitiger Planung und Ausschreibung eine Containerstellung bis zum Schuljahresbeginn 2018/2019 möglich wäre.

Gemäß einer Schätzung des GME vom März 2016 belaufen sich die durchschnittlichen Brutto-Anmietkosten inkl. notwendiger Nebenarbeiten (Gründung, Zuwegung, Zu- und Ableitung von Strom, Wasser und Abwasser, Auf-/Abbau, etc.), ohne etwaige Nebenräume wie WCs, Lager, Flure, Treppen etc. pro Klassenraum und pro Jahr zwischen 24.000 - 30.000 € p.a. (Grober Kostenrahmen mit Abweichungen von +/-30%).

Das Containerklassenzimmer müsste nicht neu eingerichtet werden, allerdings legt die Schule Wert auf eine Datenverkabelung wie im restlichen Schulhaus. Ausstattungsmäßig reichen ein Garderobenvorraum sowie ein Waschbecken. Die nötigen Toiletten, einschließlich einer Behindertentoilette sind am Schulhaus vorhanden.

Da die Toiletten an der MPS allerdings im Außenbereich angesiedelt sind, bedarf es dringend einer zusätzlichen wind- und wetterschützenden Einhausung des Toilettenzugangs.

Schwellen an den Türen zu den Schulgebäuden (Haupt- und Seitengebäude) sowie zur Turnhalle sind baulich durch Rampen zu überbrücken, so dass alle wichtigen Unterrichtsräume erreicht werden können.

Konkrete Planungen sowie eine Kostenschätzung dieser baulichen Maßnahmen liegen aktuell nicht vor und müssten daher zeitnah erstellt werden.

      Evtl. Fördermöglichkeiten  im Rahmen einer FAG-Förderung (beispielsweise für die Rampenerstellung) werden geprüft und geltend gemacht.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Einrichtung der Partnerklasse zum Schuljahr 2018/2019 wird folgendes weitere Vorgehen

vorgeschlagen:

 

·         Offizieller Auftakt und Anberaumung eines Runden Tisches mit den Schulleitungen, den Elternbeiräten, Schulträgern, Staatlichem Schulamt und Bezirksregierung als Entscheidungsträger (voraussichtlich im Juni 2017) zur Planung der nächsten Schritte und Klärung offener Fragestellungen (z.B. Vereinbarung mit privatem Schulträger nötig?) sowie Organisation weiterer Gesprächsrunden bei Bedarf.

·         Schnellstmögliche Konkretisierung der baulichen Maßnahmen zur räumlichen Realisierung vor Ort mit dem GME. Planung der Einhausung für den Toilettenzugang, der notwendigen Rampen sowie Angebotseinholung für eine Containerstellung einschließlich Erstellung der jeweiligen Kostenschätzungen.

·         Anmeldung der ermittelten Kosten zum städtischen Haushalt 2018.

·         Weitere Information der städt. Gremien voraussichtlich im Frühjahr 2018.

·         Bei  Einvernehmen aller Beteiligten Beantragung einer Schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ab Schuljahr 2018/2019 soll an der MPS zunächst eine Partnerklasse mit 18 Schülern der MPS in Kooperation mit 8 Schülern der privaten Georg-Zahn-Schule eingerichtet werden. Beide Klassen kooperieren im Rahmen eines offeneren Unterrichtskonzepts soweit wie möglich in vielen Bereichen des Unterrichts und Schullebens. Der Unterricht in den Kernfächern D, M, HSU wird in der Regel klassenweise unterrichtet.

 

Auf der Grundlage der  Empfehlungen des ISB und umfangreicher Erfahrungen in diesem Bereich sollen folgende Eckdaten Planungsgrundlage sein:

     nebeneinander liegende Klassenräume

     gute materielle Ausstattung (Kooperationsgelder der Regierung)

     Klassengröße max. 18 Grundschüler + 8 Schüler der GZS

     keine Aufnahmekriterien, pädagogisch sinnvolle Klassenzusammensetzung

     Freiwilligkeit der Eltern (Formular bei Schulanmeldung)

     2-Pädagogen-Team aus GS- und Sonderschullehrerin

     eine Zweitkraft, evtl. Praktikanten

     So viel gemeinsamer Unterricht wir möglich, so viel individuelle Differenzierung wie nötig.

     offene, lernzielheterogene Unterrichtsformen mit verbindlicher Einhaltung des Lehrplans Plus der Grundschule

     gemeinsames Schulleben

 

Die Partnerklasse soll zunächst als „mitwachsende“ Klasse von der 1. – 4. Klasse geführt werden. Sofern sich das Konzept bewährt, kann über den Aufbau eines Partnerklassenzuges nachgedacht werden.

 

Daher sollte spätestens nach dem Schuljahr 2019/2020 das Konzept der Partnerklasse evaluiert werden. Bei positiver Bilanz und Planung eines sich aufbauenden Partnerklassenzuges wird die Containerlösung nicht mehr tragbar sein.
In diesem Fall soll die Möglichkeit eines Anbaus an der MPS geprüft werden.

In einem Anbau könnten die nötigen Klassenzimmer für mehrere Partnerklassen hergestellt, bestehende Raumdefizite und evtl. Auswirkungen durch die Nachverdichtung in der Housing Area ausgeglichen sowie  Perspektiven für einen mögliche Ausbau zur Ganztagsschule oder im Hinblick auf weitere Inklusionsmaßnahmen geschaffen werden.

Für einen schulischen Anbau kann eine FAG-Förderung von rd. 50 % der förderfähigen Kosten beantragt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 

 

Kostenschätzung folgt noch €

bei IPNr.:  für bauliche Maßnahmen: Rampen, Einhausung Toilettenzugang etc.

Geschätzte Sachkosten: ca.

35.000 € p.a.

bei Sachkonto: Mietkosten/Einrichtungskosten

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 019/2015

Anlage 2. Luftbild MPS mit eingezeichneten Containerstandort