Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Für die Unterstützung zur Erstellung der Protokollvermerke und der Niederschriften der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses soll ein Softwareprogramm für die Aufnahme der Redebeiträge eingesetzt werden. Die Lösung wird erfolgreich in anderen Ausschüssen eingesetzt. Die Aufnahmen dienen nur diesen Zwecken. Die Aufnahmen werden danach gelöscht.
In verschiedenen Gesprächen gab es eine grundsätzliche Zustimmung zum geplanten Einsatz der Software.
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses lässt in § 15 Abs. 4 die Aufnahmen zu und hat folgenden Text: „Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift kann eine Tonaufzeichnung angefertigt werden. Die Tonaufzeichnung ist unverzüglich nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen und darf Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden.“