Der Bedarf für den Bau einer Sporthalle im Stadtosten wird anerkannt und dem in der Anlage
befindlichen Raumprogramm wird wie folgt zugestimmt.

Alternative 1: Raumprogramm für 3-Feldhalle und Nebenräume

Alternative 2: Raumprogramm für 4-Feldhalle und Nebenräume

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsschritte einzuleiten und den Finanzbedarf für die folgenden Haushaltsjahre anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Planung einer neuen Sporthalle zur Verbesserung des Bedarfs an gedeckten Sportflächen für den Schul- und Vereinssport

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Feststellung des Bedarfs an Schulsportflächen und Festlegung des Raumprogramms als Grundlage für den weiteren Verfahrens- und Planungsablauf.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

1. Bedarf

1.1 Schulsport

Für das gesamte Stadtgebiet besteht für den Schulsport der staatlichen und städtischen Schulen aktuell nach wie vor ein Bedarf an Schulsporthallen von 5 ÜE. In dieser Betrachtung ist die neue Zweifachhalle am Marie-Therese-Gymnasium (Fertigstellung  im Jahr 2018) bereits berücksichtigt.

Mit dem vorgesehenen Neubau einer Einfachsporthalle (Fertigstellung im Jahr 2021) am Albert-Schweitzer-Gymnasium wird sich der Sporthallenbestand nach Fertigstellung um 1 ÜE verbessern. Danach wird vorbehaltlich der zukünftigen Schülerentwicklung weiterhin ein städtischer Gesamtbedarf an 4 ÜE bestehen.

 

Dieser Bedarf teilt sich dann zwischen dem nordwestlichen Stadtgebiet (jeweils 1ÜE am Schulzentrum West und 1ÜE am Marie-Therese-Gymnasium) und dem östlichen Stadtgebiet
(2 ÜE am Ohmgymnasium) auf. Das Ohm-Gymnasium verfügt zwar formal über 3 Sporthalleneinheiten. Zwei davon entsprechen jedoch in ihrer Größe lediglich 1 ÜE. Darüber hinaus entspricht die Halle nicht den aktuellen baulichen Anforderungen an eine Schulsporthalle (fehlende Umkleiden, fehlender Prallschutz, Geräteräume etc.). Die Regierung von Mittelfranken hat im Bestand für das Ohm-Gymnasium 2 ÜE anerkannt sowie den Bedarf von weiteren 2 ÜE, der unter Berücksichtigung der Schülerprognose bestehen bleibt.

Nach einer Empfehlung der Schulbaurichtlinien sollen Schulsportstätten möglichst unmittelbar  an den Schulen errichtet werden. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Schülerinnen und Schüler ab einer gewissen Distanz (max. 5 Gehminuten Entfernung) zum Schulsport zu transportieren. Für den Standort Hartmannstraße bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler des Ohmgymnasiums die neue Sporthalle noch fußläufig erreichen können. Alle anderen Schulen mit Sportstättenbedarf wären auf Kosten der Stadt Erlangen zu transportieren.

 

Im Zuge der sehr wahrscheinlichen Wiedereinführung des reformierten neunjährigen Gymnasiums ab 2018/2019 ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Sportklassen ab Endausbau des G 9, also mit der ersten zusätzlichen 13. Klasse erhöhen wird. Ob sich dadurch der gesamtstädtische Fehlbedarf weiter erhöhen wird, wird eine Prognoserechnung, die bis zum Schuljahresbeginn 2018/2019 durchgeführt wird, zeigen.

 

Grundsätzlich wird der städtische Gesamtbedarf von 4 ÜE durch die Regierung bei entsprechenden Nachweisen anerkannt. Auch ein erhöhter Bedarf durch G9 wird nicht in Abrede gestellt, so dass eine FAG-Förderung für die geplante Schulsporthalle mit vier ÜE grundsätzlich möglich ist.

Die Regierung von Mittelfranken hat gegenüber dem Schulverwaltungsamt den Hinweis gegeben, dass bei einer FAG-Förderung des Neubaus im Osten von Erlangen mit einem regelmäßigen Transport von Schülerinnen und Schüler durch das Stadtgebiet schulorganisatorisch sichergestellt werden muss, dass ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb sowie Pausenzeiten eingehalten werden können. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den betroffenen Schulen einen entsprechenden Nachweis dazu erbringen und den Transport unter Berücksichtigung des Schulbetriebs gewährleisten. Zusätzlich anfallende Kosten für den Schülertransport werden nicht bezuschusst und sind von der Stadt Erlangen zu finanzieren

 

Der Bedarf der privaten Montessori Schule wurde seitens des Sportamtes abgefragt und wird mit dem in der Anlage 1 beigefügten Anschreiben aufgezeigt. Hier wird deutlich, dass auch für Schülerinnen und Schüler, die eine private Schuleinrichtung besuchen, ein Bedarf an gedeckten Sportflächen besteht.

 

1.2. Bedarf Vereinssport

Der Bedarf an gedeckten Sportstätten wurde bereits in der Integrierten Sportentwicklungsplanung im Jahr 2006 durch das Institut für Sportwissenschaften und Sport festgestellt. So ist u.a. in der Zusammenfassung der Ergebnisse folgender Hinweis festgehalten; „Bei der Berechnung des Bedarfs an Sporthallenfläche wurde für Erlangen ein deutliches Defizit ermittelt.“ Weiterhin wurde auf Antrag des Sportbeirates in der Sportausschusssitzung vom 17.07.2012 aufgelegt (52/149/2012), welchen zusätzlichen Bedarf die Sportvereine für ihre Sportangebote haben. Dabei wurde eine Abfrage vorgelegt, die nicht mit einem in der Sportentwicklungsplanung vorgesehenen Ansatz einer richtwertbezogenen, sportverhaltensorientierten oder kooperativen Bedarfsbestimmung gleichzusetzen ist. Die Ergebnisse der Abfrage sind nach Hallengröße, Belegungszeiten, voraussichtlicher Teilnehmerzahl und Standorten aufgelistet. Daraus ergab sich ein Bedürfnis von mind. 135 Stunden pro Woche. Die Abfrage wurde im März 2017 wiederholt. Daraus ist ersichtlich, dass sich der Bedarf an zusätzlichen Hallenzeiten für Sportvereine erneut erhöht hat. Das Ergebnis (Anlage 2) zeigt eine Anzahl von 198,25 Stunden pro Woche, für die die Sportvereine gerne Hallenzeiten buchen würden, sofern ausreichend Sporthallen zur Verfügung stehen würden.

Auch der Deutsche Alpenverein Sektion Erlangen hat seit 2013 eine Dringlichkeit für ein Grundstück zum Bau ein Vereins- und Kletterzentrum mit Geschäftsstelle für den Erlanger Osten (siehe Anlage 3). Die Sektion Erlangen hat aktuell über 8500 Mitglieder. Das ausgewogene und sehr breite Kursangebot erfreut sich großer Beliebtheit und sorgt für ständigen Mitgliederzuwachs. Seit 1998 betreibt die fränkische Sektion eine eigene Boulder- und Kletteranlage im Osten von Erlangen. Im Jahr 2008 wurde diese Anlage aufgrund der großen Nachfrage um eine Außenkletteranlage und 2013 um eine Außenboulderanlage erweitert. Insgesamt verfügt die Sektion damit über ca. 300 m² Kletterfläche „indoor“ und ca. 500 m² „outdoor“. Dies ist allerdings schon lange nicht mehr ausreichend. Für den DAV ist der Bau des Vereins- und Kletterzentrums im Stadtosten ein großes Anliegen. Für der Betrieb des Verein- und Kletterzentrum direkt neben bzw. an der Sporthalle ergeben sich Synergieeffekte insbesondere für den Schulsport.

 

Neben dem Bedarf aus dem Breitensport besteht auch Bedarf an Sporthalleneinheiten für den Vereinssport und die Notwendigkeit für den Leistungssport im Bereich Handball – insbesondere für den Handball Club Erlangen – ist mehrfach diskutiert worden und in mehreren Fraktionsanträgen behandelt worden.

 

1.3 Bedarf Familienzentrum

Neben der Errichtung der Sporthalle ist auch die Errichtung eines Familienzentrums vorgesehen. Der StR hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 den Bedarf für eine Familienpädagogische Einrichtung, eine Spielstube, eine zweigruppige Grundschullernstube, eine Jugendlernstube und für Offene Jugendsozialarbeit nach DA-BAU 5.3 festgestellt (Anlage 4). Das Jugendamt wird in diesem Gebäude einen Familienstützpunkt, durch das Land gefördert, mit der Aufgabe Familienbildungsangebote zu organisieren und anzubieten, aufbauen; hier sind u.a. Bewegungsangebote ein Bestandteil des Gesamtportfolios.  Alle diese Einrichtungen der Jugendhilfe haben Bedarf an Räumlichkeiten, wo Spiel, Sport und Bewegung für alle Altersbereiche möglich sind. Die Verknüpfung mit den Bewegungsräumen und Sporthallenteilen in der Sporthalle wäre für alle aufgezeigten Einrichtungen gut möglich. Bewegung und Sport sind feste Bestandteile der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Eltern und wären bei kurzen Wegen von der Einrichtung zu Sportflächen ohne Aufwand möglich. Bewegungsräume sind bei der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen regelmäßig ein fester Bestandteil und gerade in der Arbeit mit benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien unverzichtbar. In der Angebotspalette für die Arbeit mit Jugendlichen in einem offenen Treff, also ohne Anmeldung und Anwesenheitsverpflichtung, ist gerade das Medium Sport hoch motivierend als Zugang auch für Kontakt und Beratung (vgl. das wöchentliche Nachtbasketball in Bruck, die unregelmäßig durchgeführten Veranstaltungen Nachtfußball – beide Angebote verzeichnen eine hohe Beliebtheit mit oft größeren Teilnehmerzahlen als es das Raumangebot zulässt). Für diese Zielgruppe, häufig vereinsmäßig nicht angebunden, benötigen wir auch Hallenzeiten in einer Sporthalle. Bereits heute nutzen Lernstuben und Jugendsozialarbeit Hallen für Sport und Spiel. Ziele hier sind u.a. Gesundheitsförderung, gesund durch Sport, Bewegungsarmut entgegenzuwirken, aber auch soziales Lernen.

 

1.4 Bedarf Stadtteilhaus Treffpunkt Röthelheimpark

Um Angebote aus dem Sport- und Bewegungsbereich insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit in unmittelbarem Umfeld des Stadtteilhauses anzubieten, ist der geplante Standort der Sporthalle ideal. Aufgrund der sehr hohen Auslastung des Mehrzwecksaals könnten Angebote in die Sporthalle mit Gymnastik- und Bewegungsraum verlagert werden (Anlage 5).

 

2. Raumprogramm

Die Sporthalle (Anlage 6 Lageplan) wird in Bezug auf die vielfältigen in ihr angebotenen bzw. durchführbaren Sport-möglichkeiten multifunktional ausgestattet und von einem breiten Nutzerspektrum genutzt werden. Wichtiges bauliches Ziel ist deswegen, dass sich die angebotenen Sportarten gegenseitig nicht stören. Andererseits sollen die dazugehörigen Infrastrukturräume so angeordnet werden, dass sich mögliche Synergien optimal einstellen.

Folgende Nutzergruppen waren bei der Erstellung des Raumprogramms beteiligt: Ohm Gymnasium, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark, Gymnasium Fridericianum, Sportverband Erlangen, BLSV und Sportamt Erlangen. Aus dem Bereich der Verwaltung war neben dem Sportamt, das Schulverwaltungsamt, Gebäudemanagement und Jugendamt beteiligt

Das Raumprogramm wird mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.

 

Das jeweilige Raumprogramm für eine Dreifeld- und für eine Vierfeldsporthalle (Stand April 2017) befindet sich in der Anlage 7 und Anlage 8.

 

3. Vorgehen

Bei der 3- oder 4-fach Sporthalle an der Hartmannstraße handelt es sich um einen entscheidenden Baustein eines multifunktionalen Hallensportzentrums. Baurechtlich, technisch, aber auch im Sinne einer ganzheitlichen Gestaltung, wie es auch die bisherige Planung auf Basis des Architektenwettbewerbs vorsah, besteht jedoch ein direkter Zusammenhang der Sporthalle mit den Bauteilen des DAV, des Familienzentrums und der Forschungseinrichtung des Fraunhofer-Instituts.

Zur Klärung der bauplanerischen Zulässigkeit des Gesamtprojekts nach §34 BauGB wurde hierzu aktuell eine Bauvoranfrage gestellt. Ein Bescheid ist gerade in Prüfung.

 

Eine isolierte Planung der 3- oder 4-fach Sporthalle ohne weitreichende Berücksichtigung der weiteren Bauteile (mindestens bis zur Entwurfsplanung, Leistungsphase 3) ist baurechtlich nicht sinnvoll. Auch die notwendige Erschließung muss gemeinsam geplant und realisiert werden. Städtebaulich wie liegenschaftlich ist die Fläche eine der letzten Möglichkeiten eine größere zusammenhängende Halleneinheit (4-fach) zu realisieren, die auch Breitensportveranstaltungen für Erlanger Sportvereine abwickeln kann. Die gute Anbindung wie die zentrale Lage mit Anbindung an eine Sport- und Grünachse sprechen für die Nutzung in hochwertiger und multifunktionaler Weise.

Nur ein abgestimmtes Gesamtkonzept schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine sinnvolle, ganzheitliche Entwicklung des Standorts.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Grobkosten:

Unter Einbeziehung von vergleichbaren Bestandsprojekten und von Projekten aus dem Baukosteninformationszentrum (der letzten 3 Jahre) wurden die Grobkosten ermittelt und indiziert auf das Jahr 2017. Zu den Flächen der jeweiligen Dreifach-, bzw. Vierfach-Schulsporthalle mit den jeweiligen Anforderungen gemäß den Schulbauempfehlungen sind jeweils zusätzlich Tribünenplätze für 800 Zuschauer und die Gemeinbedarfsflächen (Mehrzweckraum, Foyer, Gymnastik- und Bewegungsraum, notwendige Umkleiden, WC-Räume und sonstige dafür notwendige Flächen) aus dem Raumprogramm des BBGZ (Bürger- Begegnungs- und Gesundheitszentrum) dazu gekommen.

 

Somit ergeben sich nach DIN 276 für die Kostengruppen 200 - 700 folgende Gesamtkosten (jeweils einschl. Tribünenplätze und Gemeinbedarfsflächen, Genauigkeit +/- 20%):

 

Dreifach-Sporthalle 11,3 Mio € bis 16,8 Mio €

Vierfach-Sporthalle 12,6 Mio € bis 18,9 Mio €

 

Zuschusssituation FAG:

Als Zuschuss kann aus FAG-Mitteln mit ca. 2,9 Mio € für die Dreifach-Schulsporthalle und mit ca. 3,9 Mio € für eine Vierfach-Schulsporthalle gerechnet werden. Die Ausstattung der Schulsporthallen mit Hallenflächen, Geräteräumen, Umkleiden und Duschen entspricht den Vorgaben der Regierung.

 

Zuschusssituation Städtebauförderung:

Im Zuge der Planungen des BBGZ wurde mit der Regierung von Mittelfranken eine Bezuschussung der Gemeinbedarfsflächen mittels eines Städtebauförderprogramms erarbeitet. Hierbei wurden die Flächen für Multifunktionsräume, Foyeranteile und die entsprechend zugehörigen Nebenräume und Freianlagen berücksichtigt und anerkannt. Die Zuschusshöhe betrug für das BBGZ 4,1 Mio €. Die Flächen sind bei den jetzigen Planungen nahezu identisch, allerdings reduzieren sich die Anteile an den Freianlagen und den technischen Anlagen, da das BBGZ mit deutlich mehr Zuschauern geplant war. Es kann grob mit einem Zuschuss in Höhe von 2,2 bis 3,0 Mio € gerechnet werden.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind für 2017 in Höhe von 250.000 € vorhanden auf IvP-Nr. 424F.400

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Anlage 1 Anschreiben Montessori Schule         Anlage 5 Bedarf Bürgertreff Röthelheimpark

Anlage 2 Bedarf Vereine 2017                           Anlage 6 Lageplan

Anlage 3 Bedarf Deutscher Alpenverein           Anlage 7 Raumprogramm Vierfeldhalle

Anlage 4 Bedarfsbeschluss Familienzentrum    Anlage 8 Raumprogramm Dreifeldhalle