Betreff
Ergebnisse des Workshops "Arbeitsmarkt" am 15. Juli 2016
Vorlage
V/031/2017
Aktenzeichen
Ref. V
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ergebnisse des Workshops werden zur Kenntnis genommen. Die Dienststellen werden beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen in die Arbeitsprogramme aufzunehmen und gegebenenfalls für die Ämterbudgets anzumelden.

2.    Zukünftig wird jährlich eine Konferenz zu Themen des Arbeitsmarktes/ der Arbeitsmarktpolitik durchgeführt.

 


Die Stadtratsfraktionen und der Ratschlag für soziale Gerechtigkeit haben zu Beginn des Jahres 2016 gemeinsam vier Themen aus dem Sozialbericht der Stadt Erlangen eruiert, die intensiv bearbeitet werden sollen. Im Jahr 2016 war dies das Thema „Langzeitarbeitslosigkeit“.

 

Im Frühjahr fand ein Beteiligungsprozess nach der Methode der „kooperativen Planung“ statt, um die Langzeitarbeitslosen einzubeziehen, damit also nicht über Diese, sondern mit Diesen gesprochen wird und damit  nicht ohne die Betroffenen nach geeigneten Maßnahmen gesucht wird, um die Langzeitarbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen. In qualitativen Einzel- und Gruppeninterviews wurden Langzeitarbeitslose aus unterschiedlichen Kontexten befragt, eingeladen und auf den Workshop vorbereitet.

 

Nach dem Workshop selbst, der am 15. Juli 2016 stattfand, wurden zu den geclusterten Ergebnissen des Workshops (1. allgemeine Rahmenbedingungen, 2. Finanzen, 3. Coaching, 4. Verbesserungen im Jobcenter, 5. 1. Arbeitsmarkt, 6. Arbeitslosigkeit und Gesundheit) Arbeitsgruppen gebildet, welche die Ideen sichern und konkretisieren sollten. Auch in diesen Arbeitsgruppen, wurden ALLE Akteure am Arbeitsmarkt beteiligt.

 

Insgesamt wurden 27 Ziele erarbeitet, die folgenden Themen zugeordnet wurden:

 

·         Kommunikation der Unternehmen

·         Koordination Stadt/Jobcenter/Unternehmen

·         Allgemeine und politische Rahmenbedingungen

·         Arbeit organisieren

·         Arbeit finanzieren

·         Soziale Begleitung

·         Verständliche Kommunikation Verwaltung/SGB2-Kunde

·         Qualifizierende Unterstützung

·         Arbeitslosigkeit und Gesundheit

 


Selbstverständlich gibt es auch Überschneidungen oder Maßnahmen, die unterschiedlichen Themenblöcken hätten zugeordnet werden können.

Der Beteiligungsprozess und die Ergebnissicherung wurden von einer Studierenden der Alice-Salomon-Hochschule Berlin unter der Betreuung von Andrea R. Wolff und Prof. Dr. Gudrun Cyprian begleitet.
Die Ergebnisse wurden als Masterarbeit verarbeitet: Zsuzsanna Majzik „Die Beteiligung von sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern an kommunalpolitischen Planungsprozessen

- Entwicklung und Anwendung eines Konzepts“.

Interessenten können die Dokumentation unter folgendem Link herunterladen: https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1149/343_read-33705/ .

 

Weitere Ergebnisse des Workshops am 15. Juli 2016

Über die knapp 30 Maßnahmen hinaus hat sich im Diskussionsprozess gezeigt, dass eine jährliche Arbeitsmarktkonferenz erwünscht und sinnvoll ist. Diese bietet zum einen Gelegenheit, aufzuzeigen, welche Maßnahmen des Workshops bereits umgesetzt wurden und welche Erfahrungen damit gemacht wurden. Zum anderen können aktuelle Themen diskutiert werden, in Vorträgen Erfahrungen aus anderen Kommunen geteilt werden und aktuelle Fragen je nach Eignung in unterschiedlichen Methoden bearbeitet werden.

Dies dient der Diskussion in weiteren Gremien wie dem Sozial- und Gesundheitsausschuss und dem Sozialbeirat, aber auch dem gesetzlich vorgeschriebenen SGB2-Beirat. In den Diskussionen um die Organisation des Job-Centers in Erlangen hat sich immer wieder gezeigt, dass ein Plenum für die intensive Diskussion von Arbeitsmarktpolitik fehlt und gewünscht wird.

 

Den Sozial- und Gesundheitsausschusssitzungen vorgeschalten ist mehrmals jährlich der SGB2‑Beirat, der im SGB2 in §18d gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

In Abschnitt 1 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“  heißt es:

 

Örtlicher Beirat

„Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Stellungnahmen des Beirats, insbesondere Diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen.“

 

Um diese Aufgabe künftig noch besser zu erfüllen, soll der Beirat erweitert werden - was dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 6. April 2017 zum Entschluss vorlag.

 

Der Beirat soll erweitert werden:

 

1.    In den vergangenen Jahren hat sich die Kooperation mit der hiesigen Geschäftsstelle der Arbeitsagentur so verstärkt, dass eine Beteiligung am SGB2-Beirat sehr sinnvoll erscheint.

2.    Weiterhin soll ein Vertreter des Ratschlages für soziale Gerechtigkeit beteiligt werden.

3.    Der Beirat soll um eine Betroffenen-Vertretung erweitert werden. Die Beiträge der Langzeitarbeitslosen in den Vorbereitungen, AGs und Workshops hat gezeigt, dass die Langzeitarbeitslosen sich ihrer Lage und ihrer Hindernisse oft sehr bewusst sind und Maßnahmen vorschlagen, die, wenn sie von der Politik gekommen wären, nur schwer vermittelbar gewesen wären. Ein Beispiel hierfür ist der „Anti-Couch e.V.“ mit dem Ziel die Langzeitarbeitslosen zu motivieren.

4.    Weiterhin soll auf Grund der aktuellen politischen Lage ein Fachmann für die berufliche Eingliederung von Flüchtlingen berufen werden, der Praxisnähe mitbringt und das Jobcenter auf die besonderen Anforderungen bei der Eingliederung der Geflüchteten aufmerksam macht.

 

Die beiden Ersten sollen reguläre Mitglieder, Letztere sollen ständige Gäste des Beirates sein.


Anlage:                                  Zielsetzungen zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit