zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016 ist damit bearbeitet.
zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016:
Im oben genannten SPD-Fraktionsantrag wird die Verwaltung beauftragt,
konkrete Vorschläge für den Ausbau der Wohnberatung vor Ort ggf. unter
Einbeziehung fachkompetenter ehrenamtlicher WohnberaterInnen vorzulegen. Dabei
soll auch eine Beratung zu Konzepten und Planung gemeinschaftlichen Wohnens,
sowie die Projektunterstützung bei gemeinschaftlicher Nutzung von zu groß
gewordenem Wohnraum vorgesehen werden. Im Weiteren wird empfohlen, städtisch
aktive Beratungsgremien in die Arbeit einzubeziehen.
Ist-Zustand
Die Wohnberatung steht
tatsächlich seit langem im Focus des Seniorenamtes. Die Fallkonstellationen der
Wohnberatung sind jedoch äußerst vielfältig. So werden im Hinblick auf einen
längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit neutrale Information zu möglichen
Hilfsmitteln mit entsprechenden Anbietern ebenso abgerufen, wie auch
Unterstützungsangebote im hauswirtschaftlichen Bereich oder durch ambulante
Pflegedienste. Reichen derartige Maßnahmen nicht mehr aus, ergibt sich evtl.
ein Bedarf an einer Wohnungsanpassungsberatung, die auch bauliche Veränderungen
zum Gegenstand hat. Zusätzlich erfordert dies intensive Gespräche mit
Familienangehörigen, bei denen ggf. erbrechtliche Aspekte von Bedeutung sind.
Alternativ wird auch immer wieder die Frage des Wohnungswechsels thematisiert,
so dass eine Beratung zu unterschiedlichsten Wohnformen erforderlich wird.
In allen Fällen steht grundsätzlich die Frage der Finanzierung im Raum. Es ist
zu klären, inwieweit eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erfolgen
kann oder andere Fördermöglichkeiten z.B. durch die KFW-Bank genutzt werden
können.
Bisher wird die Wohnberatung in Amt 50 folgendermaßen durchgeführt:
·
Behindertenberatung
Schwerpunkt: Menschen mit Behinderung
·
Seniorenberatung
Schwerpunkt: Senioren
·
Pflegeberatung
Schwerpunkt: pflegebedürftige Personen, besonders Teilbereich Pflegehilfsmittel
Zusätzlich gibt es stadtweit auch andere Beratungsmöglichkeiten über
Pflegekassen, Wohnungswirtschaft oder auch Handwerksbetriebe. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass die genannten Stellen jeweils unterschiedliche
Schwerpunkte im gesamten Spektrum der Wohnberatung setzen.
Entwicklung
Allgemein ist eine Zunahme
sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch im Hinblick auf die Komplexität bei
Anfragen zur Wohnberatung zu erkennen. Die Zahl der Pflegebedürftigen und damit
auch die Nachfrage nach Unterstützungmöglichkeiten im weitesten Sinne steigt.
Ferner ist festzuhalten, dass Personen mit Pflegegrad 1 (ohne eingeschränkte
Alltagskompetenz) nunmehr ebenfalls Anspruch auf Leistungen zu
wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben, so dass hier zusätzlicher Beratungsbedarf
zu erwarten ist.
Wohnen im Alter ist ein zentrales Handlungsfeld in der Seniorenarbeit,
das auch in Erlangen verstärkt im Zentrum der Betrachtungen steht und dessen
Herausforderungen erkannt wurden. Um den Bedarf mit entsprechenden Maßnahmen
bedienen zu können, wurde durch die Sachbearbeiterin in der Seniorenberatung
die Qualifizierungsmaßnahme zur Zertifizierten Wohnberaterin absolviert. Ziel
war dabei bereits, durch die hierbei erworbenen erheblich vertieften Kenntnisse
Grundlagen für einen Ausbau der Wohnberatung zu schaffen. Zudem war die
Möglichkeit eröffnet worden, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Da eine
nachhaltige Intensivierung langfristig einen verstärkten personellen und
finanziellen Einsatz erfordert, sollte mit der Qualifizierung ein erster
Schritt erfolgen.
Organisationsmodell
Die Wohnberatung ist
weiterhin zentral im Rathaus installiert, die Entwicklung der Vor-Ort-Beratung
erfolgt in erster Linie durch den Ausbau der Besuche in der eigenen
Häuslichkeit, damit im Einzelfall die tatsächliche Wohnsituation objektiv
erfasst wird. Ergänzend werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit allgemeine
Informationsangebote durch Vortragsveranstaltungen z.B. in Stadtteilhäusern
auch dezentral zur Verfügung gestellt.
Personell erfolgt die Wohnberatung in Zusammenarbeit von Haupt- und
Ehrenamt.
Hauptamtlich ist die Tätigkeit bei der Seniorenberatung angesiedelt, die
Aufgaben umfassen:
·
Ausweitung
und Entwicklung von Kooperationen und Netzwerkarbeit im Zusammenspiel der
unterschiedlichsten Professionen aus den Bereichen Architektur, Handwerk sowie
Pflege und Betreuung, Wohnungswirtschaft, Soziales und Verwaltung
·
Qualifizierung
und Begleitung der Ehrenamtlichen durch Entwicklung eines Schulungskonzeptes
mit Evaluation
·
Einzelfallberatung
mit erhöhten Anforderungen
·
Informationsvermittlung
und Öffentlichkeitsarbeit
Ehrenamtlich sollen im häuslichen Umfeld grundsätzlich folgende Bereiche
abgedeckt werden
·
Beratung
zu unterstützenden Dienstleistungen
·
Wohnungsanpassungsberatung
·
Finanzierungshinweise
Hilfreich wäre ein professioneller Hintergrund der Ehrenamtlichen
verschiedenster Fachrichtungen.
Kooperation und mögliche Netzwerkpartner
·
Beratungsstelle
Barrierefreiheit der Bayer. Architektenkammer
·
Handwerkskammer
Mittelfranken, Handwerker vor Ort
·
Sophia
(Alltagsunterstützende Assistenzlösungen)
·
Wohnungsbaugesellschaften,
·
Abt.
Wohnungswesen (insbes. Wohnen für Hilfe)
·
Zusammenarbeit
mit finanzierenden Stellen
·
Seniorenbeirat
AK Wohnen im Alter, Forum für behinderte Menschen, Koordinationsstelle
Bürgerschaftliches Engagement
·
Seniorenbetreuerinnen
der Abt. 504
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden zeitlichen Kapazitäten kann
grundsätzlich auch eine Beratung zu Konzepten und Planung gemeinschaftlicher
Wohnprojekte erfolgen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine effiziente
Unterstützung, Beratung und Moderation von sich bildenden Projektgruppen
intensiv Personal bindet.
Kosten, Finanzierung
Personalkosten
·
Erweiterung
der Seniorenberatung (Stellenvolumen derzeit 0,5) um eine weitere Stelle mit
Volumen 0,5 (Personalkosten 31.350,-€)
·
Auslagenersatz
der Ehrenamtlichen
Sachkosten
·
Beitritt
Landesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung Bayern
·
Fortbildungen,
Reise- Fahrtkosten
·
Hilfsmittel
(z.B. Lasermessgerät)
Finanzierung
Anschubfinanzierung im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben
im Alter (SeLA).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft
für Aufbau, Koordination und Organisation sowie fachliche Begleitung des Projektes,
notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und
Organisation, notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Festbetragsfinanzierung mit 40.000 € für max. 2 Jahre begrenzt auf 90 %
der tatsächlichen Ausgaben.
Unabdingbare Voraussetzung der Förderung ist die Sicherung der
Nachhaltigkeit der Maßnahme. Diese kann nur dann gewährleistet werden, wenn die
in der Aufbauphase zur Verfügung stehende personelle Ausstattung beibehalten
wird, so dass auch die zusätzliche halbe Stelle im Stellenplan prioritär
berücksichtigt werden muss.
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsabläufe müssen die Mittel bereits
jetzt beantragt werden, da die Förderrichtlinie Ende 2018 ausläuft.
Die notwendigen nachhaltigen Finanzmittel werden vom Fachamt für 2018 gemeldet.
Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016