Betreff
Wohnen im höheren Alter
zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016
Vorlage
504/005/2017
Aktenzeichen
V/504/ZC003 T. 1853
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016 ist damit bearbeitet.


Im oben genannten SPD-Fraktionsantrag wird die Verwaltung beauftragt, konkrete Vorschläge für den Ausbau der Wohnberatung vor Ort ggf. unter Einbeziehung fachkompetenter ehrenamtlicher WohnberaterInnen vorzulegen. Dabei soll auch eine Beratung zu Konzepten und Planung gemeinschaftlichem Wohnen, sowie die Projektunterstützung bei gemeinschaftlicher Nutzung von zu groß gewordenem Wohnraum vorgesehen werden. Im Weiteren wird empfohlen, städtisch aktive Beratungsgremien in die Arbeit einzubeziehen.

 

Ist-Zustand

Die Wohnberatung steht tatsächlich seit langem im Focus des Seniorenamts. Die Fallkonstellationen der Wohnberatung sind jedoch äußerst vielfältig. So werden im Hinblick auf einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit neutrale Informationen zu möglichen Hilfsmitteln mit entsprechenden Anbietern ebenso abgerufen, wie auch Unterstützungsangebote im hauswirtschaftlichen Bereich oder durch ambulante Pflegedienste. Reichen derartige Maßnahmen nicht mehr aus, ergibt sich evtl. ein Bedarf an einer Wohnungsanpassungsberatung, die auch bauliche Veränderungen zum Gegenstand hat. Zusätzlich erfordert dies intensive Gespräche mit Familienangehörigen, bei denen ggf. erbrechtliche Aspekte von Bedeutung sind.
Alternativ wird auch immer wieder die Frage des Wohnungswechsels thematisiert, so dass eine Beratung zu unterschiedlichsten Wohnformen erforderlich wird.
In allen Fällen steht grundsätzlich die Frage der Finanzierung im Raum. Es ist zu klären, inwieweit eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erfolgen kann oder andere Fördermöglichkeiten z.B. durch die KFW-Bank genutzt werden können.

 

Bisher wird die Wohnberatung in Amt 50 folgendermaßen durchgeführt:

·         Behindertenberatung
Schwerpunkt: Menschen mit Behinderung

·         Seniorenberatung
Schwerpunkt: Senioren

·         Pflegeberatung
Schwerpunkt: pflegebedürftige Personen, besonders Teilbereich Pflegehilfsmittel

 

Zusätzlich gibt es stadtweit auch andere Beratungsmöglichkeiten über im Bereich der Pflegekassen, Wohnungswirtschaft oder auch Handwerksbetrieben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die genannten Stellen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte im gesamten Spektrum der Wohnberatung setzen.

 

 

Entwicklung

Allgemein ist eine Zunahme sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch im Hinblick auf die Komplexität bei Anfragen zur Wohnberatung zu erkennen. Die Zahl der Pflegebedürftigen und damit auch die Nachfrage nach Unterstützungmöglichkeiten im weitesten Sinne steigt. Ferner ist festzuhalten, dass Personen mit Pflegegrad 1 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) nunmehr ebenfalls Anspruch auf Leistungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben, so dass hier zusätzlicher Beratungsbedarf zu erwarten ist.

Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, wurde im Bereich der allgemeinen Seniorenberatung durch die Seniorenberatung die Qualifizierungsmaßnahme zur Zertifizierten Wohnberaterin absolviert. Ziel war dabei auch, durch die hierbei erworbenen erheblich vertieften Kenntnisse Grundlagen für einen Ausbau der Wohnberatung zu schaffen. Eine weitere Intensivierung würde jedoch auch einen verstärkten personellen und finanziellen Einsatz erfordern.

 

 

Organisationsmodell

Wohnberatung in der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.

Hauptamtlich ist die Tätigkeit bei der Seniorenberatung angesiedelt, die Aufgaben umfassen:

·         Ausweitung und Entwicklung von Kooperationen und Netzwerkarbeit im Zusammenspiel der unterschiedlichsten Professionen aus den Bereichen Architektur, Handwerk sowie Pflege und Betreuung, Wohnungswirtschaft, Soziales und Verwaltung.

·         Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen durch Entwicklung eines Schulungskonzeptes mit Evaluation

·         Einzelfallberatung mit erhöhten Anforderungen

·         Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit

 

Ehrenamtlich sollen im häuslichen Umfeld grundsätzlich folgende Bereiche abgedeckt werden

·         Beratung zu unterstützenden Dienstleistungen

·         Wohnungsanpassungsberatung

·         Finanzierungshinweise

Hilfreich wäre ein professioneller Hintergrund der Ehrenamtlichen verschiedenster Fachrichtungen.

 

 

 

Kooperation und mögliche Netzwerkpartner

·         Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayer. Architektenkammer

·         Handwerkskammer Mittelfranken, Handwerker vor Ort

·         Sophia (Alltagsunterstützende Assistenzlösungen)

·         Wohnungsbaugesellschaften

·         Abt. Wohnungswesen (insbes. Wohnen für Hilfe)

·         Zusammenarbeit mit finanzierenden Stellen

·         Seniorenbeirat AK Wohnen im Alter, Forum für behinderte Menschen, Koordinationsstelle Bürgerschaftliches Engagement

·         Seniorenbetreuerinnen der Abt. 504

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden zeitlichen Kapazitäten, kann grundsätzlich auch eine Beratung zu Konzepten und Planung gemeinschaftlicher Wohnprojekte erfolgen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine effiziente Unterstützung, Beratung und Moderation von sich bildenden Projektgruppen intensiv Personal bindet.

 

 

Kosten, Finanzierung

 

Personalkosten

·         Erweiterung der Seniorenberatung (Stellenvolumen derzeit 0,5) um eine weitere Stelle mit Volumen 0,5 (Personalkosten 31.350,-€)

·         Auslagenersatz der Ehrenamtlichen

 

 

Sachkosten

·         Beitritt Landesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung Bayern

·         Fortbildungen, Reise- Fahrtkosten

·         Hilfsmittel (z.B. Lasermessgerät)

 

Finanzierung

 

Anschubfinanzierung im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)
Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft für Aufbau, Koordination und Organisation sowie fachliche Begleitung des Projektes, notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation, notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.

Festbetragsfinanzierung mit 40.000 € für max. 2 Jahre begrenzt auf 90 % der tatsächlichen Ausgaben.

Die notwendigen nachhaltigen Finanzmittel werden vom Fachamt für 2018 gemeldet.


Anlagen:             SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016