Betreff
Anfrage des Herrn Stadtrat Lehrmann aus der 11. Sitzung des Stadtrates am 08.12.2016 bezüglich der Aufstellung eines Containers zur Möbellagerung;
Jenaer Straße; Fl.-Nr. 592/217;
Az.: 2017-17-UA
Vorlage
63/156/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der fragliche Baucontainer wird als Möbellager genutzt; wie lange der Container genutzt werden soll, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

Der Container hat einen Brutto-Rauminhalt von weniger als 75 m³ und bedarf daher gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) Bayerische Bauordnung keiner Baugenehmigung.

Der Container befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Er ist somit auch planungsrechtlich zulässig.


Anlage:          Lageplan