Betreff
Fortschreibung der Beträge für Tagesmütter und -väter
Vorlage
51/134/2017
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

1. Der Referenzbetrag in der Tagespflege für eine Betreuung an 40 Wochenstunden wird ab
    01.06.2017 von 689,00 Euro auf 774,00 Euro erhöht.

 

2. Für die Grundausstattung zu Beginn einer Tätigkeit als Tagespflegeperson wird ein Betrag i.H.v.
    400,00 Euro gewährt. Dieser Betrag kommt auch bestehenden Tagespflegpersonen zu Gute.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

- Sicherstellung von Tagespflegeplätzen im Rahmen der Betreuung von Kindern insbesondere
  im Alter unter 3 Jahre.

                                          

- Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Tagesbetreuung.

 

 

 

2.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Tagespflege (derzeit ca. 180 Plätze in 45 Tagespflegestellen) ist ein wichtiger Teil des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen (U3). Zur Sicherstellung dieses Angebots ist es ist deshalb notwendig neben einer qualifizierten Betreuung durch den Fachdienst Kindertagesbetreuung, die Beträge in der Tagespflege angemessen zu erhöhen. Dies umso mehr, als in der nächsten Zeit etliche erfahrene Tagespflegepersonen aufhören werden. Das Ziel muss es sein, neue Tagespflegepersonen zu erreichen und die schon tätigen Tagespflegepersonen in die  Erhöhung des Tagespflegebetrags einzubinden.

 

Bisher bauten die Beträge in der Tagespflege auf einem Stundensatz auf, der entsprechend der täglichen Betreuungszeit hochgerechnet wurde. Derzeit beträgt das Entgelt für die qualifizierte Tagespflege einschließlich des 20 % Qualifizierungszuschlags 4,00 Euro/Stunde (Beschluss des JHA vom 22.04.2009). Dieser Betrag unterteilt sich in einen Anteil für Sachkosten (1,50 Euro/Stunde) und einen Anteil für den Betreuungsaufwand (2,50 Euro/Stunde). Hieraus ergibt sich folgende Vergütung (incl. 20 % Qualifizierungsaufschlag).

 

 

 

Hieraus ergibt sich derzeit folgende Tabelle:

 

Buchungs-zeit

Sach-aufwand

Basisbetreuungs-leistung  (Grundbetrag

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungs-leistung

= Auszahlung

Gesamtsumme Sachauf-wand + Betreuungs-leistung mit 10 % Qualifizierungszuschlag

= Auszahlung

Gesamtsumme Sachauf-wand + Betreuung-sleistung mit 20 % Qualifizierungszuschlag

=Auszahlung

bis 2   Std

64,50 €

89,75 €

155,00 €

164,00 €

173,00 €

bis 3   Std

96,75 €

134,63 €

232,00 €

245,00 €

259,00 €

bis 4   Std

129,00 €

179,50 €

309,00 €

327,00 €

345,00 €

bis 5   Std

161,25 €

224,38 €

386,00 €

409,00 €

431,00 €

bis 6   Std

193,50 €

269,25 €

463,00 €

490,00 €

517,00 €

bis 7   Std

225,75 €

314,13 €

540,00 €

572,00 €

603,00 €

bis 8   Std

258,00 €

359,00 €

617,00 €

653,00 €

689,00 €

bis 9   Std

290,25 €

403,88 €

695,00 €

735,00 €

775,00 €

bis 10 Std

322,50 €

448,75 €

772,00 €

817,00 €

861,00 €

 

Zusätzlich gibt es auch Zuschüsse zu Versicherungen, die aber nicht Gegenstand dieser Vorlage sind.

 

Die o.g. Werte werden derzeit gerichtlich überprüft, da eine Tagespflegeperson einen Prozess gegen die Stadt Erlangen angestrengt hat. Hinsichtlich der Berechnung des Sachkostenaufwands und des Betrags für die Betreuungsleistung hat das Verwaltungsgericht Ansbach die bisherigen Regelungen des Jugendamts bestätigt. Derzeit ist die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in München anhängig.

 

Die jetzt beantragten Beschlüsse können hiervon unabhängig getroffen werden, da das Gericht mit Sicherheit keine Einwände gegen ein Erhöhung des Leistungsentgelts und die Einführung einer Grundausstattung haben würde.

 

Mit Beschluss vom 20.11.2014 wurde die Verwaltung des Jugendamts ermächtigt, die Vergütung im Rahmen der Grundstruktur, an den gesteigerten Lebenshaltungskosten und möglichen Modifizierungen der gesetzlichen Grundlagen fort zu schreiben. In den Überlegungen der letzten Monate hat sich gezeigt, dass bedingt durch die Unterteilung in Sach- und Betreuungskosten die reine Orientierung an den Lebenshaltungskosten nicht sachgerecht ist und vielmehr ein Mischung aus Lebenshaltungskostensteigerung und Entwicklung des Basiswertes aus BayKiBiG, der auch Anteile aus Personalkosten enthält, angezeigt ist. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung des Jugendamts durch den genannten Beschluss nicht in vollem Umfang gedeckt, so dass ein neuer Beschluss erforderlich ist.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses hatte die Verwaltung des Jugendamts vorgeschlagen, als künftige Berechnung die Beträge in der Zeile „bis 8 Std.“ der obigen Tabelle als Grundlage für Erhöhungen zu nehmen und entsprechend hoch oder niedrig zu rechnen. Der Referenzbetrag ist in der obigen sowie in der folgenden Tabelle grau unterlegt.

 

Fortschreibung:

 

Die letzte Festsetzung des Stundensatzes stammt aus dem Jahr 2009.

 

Die Verwaltung des Jugendamts hält unter Berücksichtigung der Preis- und Basiswertsteigerungen sowie der Gesamtkosten, die für die Tagespflege entstehen 12,5 % für sachgerecht (entspricht einer Erhöhung von 4,00 auf 4,50 Euro). Die Sachkosten steigen wegen der oben beschriebenen Bemessungsgrundlagen unterschiedlich zu den Kosten der Betreuungsleistung. Im Ergebnis setzen sich die 4,50 Euro aus 1,55 Euro/Stunde für Sachkosten und 2,95 Euro/Stunde für die Erziehungsleistung zusammen (bisher 1,50 Euro und 2,50 Euro).

 

 

Hieraus ergibt sich folgende neue Tabelle:

 

 

+ 3,1 %

+ 18,1 %

 

 

 + 12,5 %

Buchungs-zeit

Sach-aufwand

Basisbetreuungs-leistung  (Grundbetrag

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungs-leistung

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungs-leistung mit 10 % Qualifizierungszuschlag

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuung-sleistung mit 20 % Qualifizierungszuschlag

 

 

 

bis 2   Std

66,65 €

105,71 €

173,00 €

183,00 €

194,00 €

bis 3   Std

99,98 €

158,56 €

259,00 €

275,00 €

291,00 €

bis 4   Std

133,30 €

211,42 €

345,00 €

366,00 €

387,00 €

bis 5   Std

166,63 €

264,27 €

431,00 €

458,00 €

484,00 €

bis 6   Std

199,95 €

317,13 €

518,00 €

549,00 €

581,00 €

bis 7   Std

233,28 €

369,98 €

604,00 €

641,00 €

678,00 €

bis 8   Std

266,60 €

422,83 €

690,00 €

732,00 €

774,00 €

bis 9   Std

299,93 €

475,69 €

776,00 €

824,00 €

871,00 €

bis 10 Std

333,25 €

528,54 €

862,00 €

915,00 €

968,00 €

 

Der Regelfall ist die Betreuung durch Tagespflegepersonen, die Anspruch auf einen 20%igen Qualifizierungszuschlag haben, so dass sich der Referenzbetrag von 689,00 Euro um 85,00 Euro auf 774,00 Euro erhöht.

 

Die Beträge für eine inclusive Betreuung sowie die Beträge der Randzeitenregelungen werden entsprechend angepasst.

 

 

Ausgehend von einem Rechnungsergebnis 2017 i.H.v. 1.125.000 Euro (Ausgaben) ergäben sich so für 2017 Mehrausgaben i.H.v.ca. 82.000,00 Euro plus ca. 18.000,00 Euro für die Erstausstattung, die aus der Budgetrücklage finanziert werden können. Für 2018 ff. ergäben sich Mehrausgaben i.H.v. ca. 140.000,00 Euro, die zum Haushalt anzumelden sind.

 

Einnahmen:

 

Für die Inanspruchnahme von Tagespflege erhebt das Jugendamt von den Eltern einen Kos-tenbeitrag, der sich nach der jeweiligen Höhe des Basiswertes in der staatl. Förderung der Kindertagespflege bemisst.

In der Praxis wird dieser Betrag bei den Jugendämtern in der Regel nicht ausgeschöpft. Derzeit beträgt der Stundenwert in Erlangen 1,73 Euro. Bei einer 5-6 stündigen Betreuung werden so 224,00 Euro/Monat fällig. Der Betrag für die Betreuung von unter Dreijährigen (also der Hauptzielgruppe der Tagespflege) in städt. Krippen beträgt im Vergleich 219,00 Euro. Insoweit ist eine Erhöhung der Elternbeiträge nicht angezeigt. Die Frage einer Erhöhung der Elternbeiträge soll bei der nächsten Satzungsänderung für die Krippengebühren geprüft werden. Eine Vergrößerung des Abstands zu den Krippengebühren würde möglicherweise dem Ziel einer erhöhten Inanspruchnahme zuwider laufen.

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             sind vorhanden für 2017 aus Budgetrücklage

                             

                   sind für 2018 ff. anzumelden


Anlagen: