Betreff
Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II
Vorlage
112/086/2017
Aktenzeichen
III/112
Art
Beschlussvorlage

1.   Die ab 01.03.2018 zu besetzende Stelle der Leitung für das Referat „Wirtschaft und Finanzen“ (Ref. II) wird nicht ausgeschrieben.

2.   Die Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird auf sechs Jahre vom 01. März 2018 bis 29. Februar 2024 festgesetzt.

3.   Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates II soll in der Stadtratssitzung am 30.03.2017 erfolgen.

4.   Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

5.   Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

6.   Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat II wird Herr Konrad Beugel, geboren am 04.06.1965, der derzeitige Leiter des Referates „Wirtschaft und Finanzen“ vorgeschlagen.

 

7.   Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Ende der Wahlperiode zum 28.02.2018 ist die Stelle der Referatsleitung des Referates Wirtschaft und Finanzen wieder zu besetzen.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Ziffer 2 des Antrags: Amtszeit

Nach Art. 41 Abs. 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträte auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Es wird vorgeschlagen die Höchstwahlzeit auf sechs Jahre festzulegen. Dies entspricht den Festlegungen der bisherigen Wahlperioden. Die Wiederwahl des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds soll zeitnah erfolgen, damit im Falle des Scheiterns der Wiederwahl, das dann erforderliche Ausschreibungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

 

 

Zu Ziffer 3 des Antrags: Wahlhandlung

Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 30. März 2017 erfolgen.

 

 

Zu Ziffer 4 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit der Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes in folgende Besoldungsgruppe zugeordnet:

 

Erlangen                                                              B 3 / erste Amtszeit
                                                                            B 4 / weitere Amtszeiten

Im Falle einer Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers für das Referat II ist dieser

in die Besoldungsgruppe B 4 einzustufen.

 

 

Zu Ziffer 5 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung

Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG.

Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten

über 100.000 Einwohner                         584,82 bis 1.116,99 EUR.

Den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wurde der höchstmögliche Betrag der Dienstaufwandsentschädigung erstmals im Mai 1989 gewährt. Dies wurde bei den nachfolgenden Referatsneubesetzungen immer wieder bestätigt. Nachdem sich die für die Gewährung dieser Entschädigung die Voraussetzungen nicht geändert haben, wird vorgeschlagen, den Höchstsatz von 1.116,99 EUR weiter zu gewähren.

 


Anlagen:        Ablaufplan