Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2016
Vorlage
EBE/007/2017
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2016 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art 38. haben Gewässerbenutzer, die an einem  Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.
Die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragtenleiters des EBE erfolgte mit
Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung
zum 01. April 2003.

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2016, d.h. vom 01.01.2016 bis 31.12.2016, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt werden.

Der für das Jahr 2016 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 20,72 % über dem Vorjahreswert von 17,69 % und unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 20,72 % in 2016 (18,64 % in 2014 und 17,69 % in 2015) ist im Jahr 2017 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf den Umweltbericht 2016 verwiesen.

Siehe hierzu Vorlage Umweltbericht 2016 in gleicher Sitzung.