Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit dem Beschluss des HFPA vom 22.07.2015 wurde im Rahmen der Neuschaffung des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt der Aufbau einer Antidiskriminierungsberatungsstelle beschlossen. Der Ausschuss hat darum gebeten, nach einem Jahr einen Sachbericht zur Frequentierung und Tätigkeit der Antidiskriminierungsberatung vorzulegen.
1. Beratung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Arbeitsrecht und im Zivilrecht, soweit sie an eines der sechs folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen: Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Antidiskriminierungsberatung arbeitet in allen Fällen konfliktmoderierend, das heißt, die vorgebrachten Schilderungen werden, soweit machbar, auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und in gemeinsamen Gesprächen mit den Konfliktparteien wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Dabei zeigt sich, dass es den beschwerdeführenden Personen in der Regel nicht um einen Rechtsstreit geht, sondern um eine Anerkennung ihrer Befindlichkeit und eine mögliche Einsicht für den verletzenden Sachverhalt beim jeweiligen Gegenüber.
Im Zeitraum 1.1.2016 – 31.12.2016
sind insgesamt 12 direkte Anfragen bzw. Fälle an die neu geschaffene
Antidiskriminierungsberatung herangetragen worden, in keinem dieser Fälle ist
daraus eine juristische Auseinandersetzung hervorgegangen. Von den
personenbezogenen Merkmalen wurden bei den 12 Fällen bis auf die Benachteiligung
aus Altersgründen alle Themenfelder berührt, am häufigsten mit insgesamt vier
Fällen waren Anfragen/Fallschilderungen zum Themenbereich Behinderung. Hierbei
ging es sowohl um inklusive Angebotsstrukturen als auch um barrierefreie
Zugänge zu Veranstaltungen. Anonym vorgebrachte Beschwerden in Bezug auf die
Diskriminierung von Flüchtlingen z.B. beim Hallenbadbesuch konnten durch die
Überprüfung nicht bestätigt werden.
Neben den im AGG genannten
Merkmalen sind auch noch weitere Anfragen an die Antidiskriminierungsberatung
herangetragen worden, diese bezogen sich auf die Themenfelder „soziale Diskriminierung“, „Mobbing aufgrund
von Körpermerkmalen“ sowie anonyme rassistische Schmierereien im Stadtgebiet.
2. Prävention
Neben den konkreten Beratungsfällen ist die Antidiskriminierungsberatung laut Aufgabendefinition offen für alle, die sich im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit engagieren wollen und die fachliche Beratung/Vernetzung im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit suchen. So organisiert die Antidiskriminierungsberatung im Rahmen der Präventionsarbeit Veranstaltungsreihen wie die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ (jährlich im März) oder die „Black History Weeks“ (jährlich im Oktober) und beteiligt sich Gesamtkontext des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt an der Gestaltung des deutschen „Diversity-Tag“. Darüber hinaus steht die Antidiskriminierungsberatung in engem Austausch mit den mittlerweile 11 Erlanger „Schulen ohne Rassismus“ (SOR-Schulen) und unterstützt BM3 bei den regionalen und überregionalen Kontakten im Bereich der Anti-Rassismus-Arbeit (ECCAR, Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion, Aktion Courage, Demokratie leben). Gemeinsam mit der Inklusionsstelle arbeitet sie im Jahr 2017 am Thema „barrierefreie Kommunikation“.
Anlagen: