Der Stadtrat billigt folgende Beschlüsse des Zweckverbands Stadt- und Kreissparkasse Erlangen:
1. Der Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen als Träger der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen billigt den diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrags samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) und beschließt,
- dass sich die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch gemäß Art. 16 SpkG mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum 1. Juli 2017 vereinigt (Vereinigungszeitpunkt). Rückwirkender Zeitpunkt der Verschmelzung im Innenverhältnis gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG ist der Ablauf des 31. Dezember 2016.
- dass die Zweckverbandssatzung gemäß Art. 44 KommZG geändert wird und zum Vereinigungszeitpunkt die sich aus der Anlage 1 des Vereinigungsvertrags ergebende Fassung erhält und
- dass der Neufassung der Satzung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen laut Anlage 2 des Vereinigungsvertrags gemäß Art. 21 Abs. 2 SpkG zugestimmt wird.
2. Der Entwurf des Vereinigungsvertrags mit seinen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und die zuständigen Gremien der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch und ihres Trägers ebenfalls die erforderlichen Beschlüsse fassen.
Voraussetzung des Zusammenschlusses der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch ist, dass sowohl die Verwaltungsräte der beiden Sparkassen als auch ihre Träger (Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt) der Fusion zustimmen.
Gegenüber den Verwaltungsräten der Sparkasse Erlangen hat der Stadtrat kein Weisungsrecht.
Nach Art. 33 Abs. 2 KommZG hat er jedoch die Möglichkeit,
seine Verbandsräte anzuweisen, wie sie in der Verbandsversammlung des
Zweckverbands Stadt- und Kreissparkasse Erlangen abzustimmen haben.
Sinn
und Zweck des Zusammenschlusses der Sparkassen
- angesichts der Zukunftsaufgaben der im
Landkreis Erlangen-Höchstadt und der kreisfreien Stadt Erlangen beheimateten
Sparkassen ist ein Bündeln ihrer Kräfte der Erfüllung ihrer Aufgaben förderlich.
- Ziel ist es die kundennahe Versorgung der
Bürgerinnen und Bürger, der heimischen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels,
der freien Berufe, der Landwirtschaft und der Industrie mit geld- und
finanzwirtschaftlichen Leistungen auch in Zukunft mit örtlich verwurzelten
Sparkasseneinrichtungen und Schwerpunkten in Erlangen, Höchstadt und
Herzogenaurach entsprechend ihrer bisherigen Bedeutung und Marktdurchdringung
nachhaltig zu festigen.
- Es besteht die Absicht mögliche Rationalisierungs-
und Ertragspotenziale auszuschöpfen und die Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit der Sparkasseninstitute nachhaltig zu stärken und den
öffentlichen Sparkassenauftrag weiterhin in kommunaler Verantwortung zu
gewährleisten.
Eckpunkte
des Vereinigungsvertrags
·
Organisationskonzept
und Geschäftsgrundsätze:
- Schwerpunkte
der Geschäftspolitik sollen für das Vereinigungsinstitut weiterhin insbesondere
die Aufrechterhaltung der Kundennähe sowie Sicherung und Ausbau der
Marktposition bilden.
- Unter
Berücksichtigung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ist eine möglichst
gleichwertige Entwicklung des Vereinigungsinstituts im gesamten Geschäftsbezirk
anzustreben; die Fusion soll dazu beitragen, das bisherige Zweigstellennetz der
beiden Fusionssparkassen aufrecht zu erhalten.
·
Name
des Vereinigungsinstitutes:
„Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt
Herzogenaurach“
·
Handelsniederlassung
Erlangen
·
Vorstand
des Fusionsinstitutes:
4 Vorstandsmitglieder (3 Erlangen und VV Höchstadt)
- Vorstandsvorsitzender
des Vereinigungsinstituts bleibt der bisherige Vorsitzende des Vorstands der
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen.
- Stellvertretender Vorsitzender wird der bisherige Vorsitzende des Vorstands der Kreissparkasse Höchstadt sein.
- Vorstandsmitglied Höchstadt: Überführung in ein Angestelltenverhältnis. Er erhält im Vereinigungsinstitut eine hervorgehobene Position als stellvertretendes Vorstandsmitglied und die Möglichkeit, die Vorstandsqualifikation zu erwerben u. ggf. die Aussicht, in 3-er Vorstand aufzurücken.
Sobald eines der vier Vorstandsmitglieder aus dem Amt ausscheidet,
reduziert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder dauerhaft auf drei.
·
Verwaltungsrat
Übergangslösung ab Fusion:
14 Mitglieder: Die
amtierenden Verwaltungsräte behalten ihr Mandat bis zum Ende der
Wahlperiode.
LR Erlangen-Höchstadt und
OB Erlangen dauerhaft geborene und stimmberechtigte VR-Mitglieder; Vorsitz
bis zum Ablauf der Wahlperiode (30.04.2020) bei OB Erlangen
Vorsitzender
stv.
Vorsitzender
Wesentliche Entscheidungen
des Verwaltungsrats werden in der laufenden Wahlperiode unter 4/5 Mehrheit
gestellt: - Vorstandsangelegenheiten - Geschäftsstellen- und Standortentscheidungen - Verwendung des Jahresüberschusses - Satzungsänderung - Fusion - Sonstige Bestandsentscheidungen (Auffangtatbestand)
8
gewählte VR-Mitglieder [4 + 4]
4
bestellte VR-Mitglied [2 + 2]
Verwaltungsrat
ab folgender Wahlperiode (2020):
11 Mitglieder: Stadt
Erlangen 6
VR Mitglieder
Landkreis
Erlangen-Höchstadt 4 VR
Mitglieder
Stadt
Herzogenaurach: 1 VR
Mitglied
OB
Erlangen und LR Erlangen-Höchstadt; beide stimmberechtigt; Vorsitz im [3
jährigen] Wechsel, beginnend am 01.05.2020 mit LR Erlangen-Höchstadt
[3]
Stadt Erlangen [2]
Landkreis Erlangen-Höchstadt [1]
Stadt Herzogenaurach
Vorsitzender
Stv.
Vorsitzender
[6] gewählte
VR-Mitglieder
[3] bestellte
VR-Mitglieder
[2]
Stadt Erlangen [1]
Landkreis Erlangen-Höchstadt
·
Trägerzweckverband
/ Verbandsversammlung Übergangslösung ab Fusion:
17 Mitglieder: Stadt
Erlangen 8
Verbandsräte
Landkreis
Erlangen-Höchstadt 8 Verbandsräte
Stadt Herzogenaurach 1 Verbandsrat
In der Übergangszeit werden die Stimmen der Stadt
Erlangen und der Stadt Herzogenaurach mit Faktor 2 gewichtet.
·
Verbandsversammlung
ab der nächsten Wahlperiode (2020):
13
Mitglieder: Stadt Erlangen 8
Verbandsräte
Landkreis Erlangen-Höchstadt 4 Verbandsrate
Stadt
Herzogenaurach 1
Verbandsrat
·
Anteilsverhältnisse
bei der Vereinigung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und der Kreissparkasse
Höchstadt a. d. Aisch:
Stadt Erlangen |
63,00
% |
Landkreis Erlangen-Höchstadt |
30,00
% |
Stadt Herzogenaurach |
7,00
% |
|
100,00
% |
Anlagen: 1. Vereinigungsvertrag/Zweckverbandssatzung/Sparkassensatzung