Betreff
Zusammenschluss der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch
Vorlage
BTM/001/2017
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat billigt folgende Beschlüsse des Zweckverbands Stadt- und Kreissparkasse Erlangen:

 

1.      Der Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen als Träger der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen billigt den diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrags samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) und beschließt,

-     dass sich die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch gemäß Art. 16 SpkG mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum 1. Juli 2017 vereinigt (Vereinigungszeitpunkt). Rückwirkender Zeitpunkt der Verschmelzung im Innenverhältnis gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG ist der Ablauf des 31. Dezember 2016.

-     dass die Zweckverbandssatzung gemäß Art. 44 KommZG geändert wird und zum Vereinigungszeitpunkt die sich aus der Anlage 1 des Vereinigungsvertrags ergebende Fassung erhält und

-     dass der Neufassung der Satzung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen laut Anlage 2 des Vereinigungsvertrags gemäß Art. 21 Abs. 2 SpkG zugestimmt wird.

2.      Der Entwurf des Vereinigungsvertrags mit seinen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und die zuständigen Gremien der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch und ihres Trägers ebenfalls die erforderlichen Beschlüsse fassen.


Voraussetzung des Zusammenschlusses der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch ist, dass sowohl die Verwaltungsräte der beiden Sparkassen als auch ihre Träger (Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt) der Fusion zustimmen.

 

Gegenüber den Verwaltungsräten der Sparkasse Erlangen hat der Stadtrat kein Weisungsrecht.

Nach Art. 33 Abs. 2 KommZG hat er jedoch die Möglichkeit, seine Verbandsräte anzuweisen, wie sie in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Stadt- und Kreissparkasse Erlangen abzustimmen haben.

 

Sinn und Zweck des Zusammenschlusses der Sparkassen

 

-      angesichts der Zukunftsaufgaben der im Landkreis Erlangen-Höchstadt und der kreisfreien Stadt Erlangen beheimateten Sparkassen ist ein Bündeln ihrer Kräfte der Erfüllung ihrer Aufgaben förderlich.

-        Ziel ist es die kundennahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der heimischen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels, der freien Berufe, der Landwirtschaft und der Industrie mit geld- und finanzwirtschaftlichen Leistungen auch in Zukunft mit örtlich verwurzelten Sparkasseneinrichtungen und Schwerpunkten in Erlangen, Höchstadt und Herzogenaurach entsprechend ihrer bisherigen Bedeutung und Marktdurchdringung nachhaltig zu festigen.

-        Es besteht die Absicht mögliche Rationalisierungs- und Ertragspotenziale auszu­schöpfen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Sparkasseninstitute nachhaltig zu stärken und den öffentlichen Sparkassenauftrag weiterhin in kommunaler Verantwortung zu gewährleisten.

 

Eckpunkte des Vereinigungsvertrags

 

·         Organisationskonzept und Geschäftsgrundsätze:

 

-        Schwerpunkte der Geschäftspolitik sollen für das Vereinigungsinstitut weiterhin insbesondere die Aufrechterhaltung der Kundennähe sowie Sicherung und Ausbau der Marktposition bilden.

-        Unter Berücksichtigung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ist eine möglichst gleichwertige Entwicklung des Vereinigungsinstituts im gesamten Geschäftsbezirk anzustreben; die Fusion soll dazu beitragen, das bisherige Zweigstellennetz der beiden Fusionssparkassen aufrecht zu erhalten.

 

·         Name des Vereinigungsinstitutes:

 

„Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach“

 

·         Handelsniederlassung

 

Erlangen

 

·         Vorstand des Fusionsinstitutes:

 

4 Vorstandsmitglieder (3 Erlangen und VV Höchstadt)

 

-      Vorstandsvorsitzender des Vereinigungsinstituts bleibt der bisherige Vorsitzende des Vorstands der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen.

-      Stellvertretender Vorsitzender wird der bisherige Vorsitzende des Vorstands der Kreissparkasse Höchstadt sein.

-       Vorstandsmitglied Höchstadt: Überführung in ein Angestelltenverhältnis. Er erhält im Vereinigungsinstitut eine hervorgehobene Position als stellvertretendes Vorstandsmitglied und die Möglichkeit, die Vorstandsqualifikation zu erwerben u. ggf. die Aussicht, in 3-er Vorstand aufzurücken.

 

Sobald eines der vier Vorstandsmitglieder aus dem Amt ausscheidet, reduziert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder dauerhaft auf drei.

 

·         Verwaltungsrat Übergangslösung ab Fusion:

 

14 Mitglieder:        Die amtierenden Verwaltungsräte behalten ihr Mandat bis zum Ende der
                             Wahlperiode.

LR Erlangen-Höchstadt und OB Erlangen dauerhaft geborene und stimmberechtigte VR-Mitglieder; Vorsitz bis zum Ablauf der Wahlperiode (30.04.2020) bei OB Erlangen

 
 


                              Vorsitzender              

                                   stv. Vorsitzender       

 

Wesentliche Entscheidungen des Verwaltungsrats werden in der laufenden Wahlperiode unter 4/5 Mehrheit gestellt:

-  Vorstandsangelegenheiten

-  Geschäftsstellen- und Standortentscheidungen

-  Verwendung des Jahresüberschusses

-  Satzungsänderung

-  Fusion

-  Sonstige Bestandsentscheidungen (Auffangtatbestand)

 
                                   8 gewählte VR-Mitglieder [4 + 4]

                                   4 bestellte VR-Mitglied [2 + 2]

 

 

 

 

Verwaltungsrat ab folgender Wahlperiode (2020):

 

11 Mitglieder:        Stadt Erlangen                                   6 VR Mitglieder

                                   Landkreis Erlangen-Höchstadt          4 VR Mitglieder

                                   Stadt Herzogenaurach:                     1 VR Mitglied

OB Erlangen und LR Erlangen-Höchstadt; beide stimmberechtigt; Vorsitz im [3 jährigen] Wechsel, beginnend am 01.05.2020 mit LR Erlangen-Höchstadt

 
 


[3] Stadt Erlangen

[2] Landkreis Erlangen-Höchstadt

[1] Stadt Herzogenaurach

 

 
                             Vorsitzender              

                                   Stv. Vorsitzender       

 

 


Textfeld: Regionalproporz                                   [6] gewählte VR-Mitglieder                                       

                                   [3] bestellte VR-Mitglieder                                        

 

[2] Stadt Erlangen

[1] Landkreis Erlangen-Höchstadt

 
 

 

 


·         Trägerzweckverband / Verbandsversammlung Übergangslösung ab Fusion:

 

17 Mitglieder:        Stadt Erlangen                                   8 Verbandsräte

Landkreis Erlangen-Höchstadt          8 Verbandsräte

Stadt Herzogenaurach                      1 Verbandsrat

 

In der Übergangszeit werden die Stimmen der Stadt Erlangen und der Stadt Herzogenaurach mit Faktor 2 gewichtet.

 

·         Verbandsversammlung ab der nächsten Wahlperiode (2020):

 

13 Mitglieder:        Stadt Erlangen                                   8 Verbandsräte

Landkreis Erlangen-Höchstadt          4 Verbandsrate

Stadt Herzogenaurach                      1 Verbandsrat

 

·         Anteilsverhältnisse bei der Vereinigung der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch:

 

Stadt Erlangen

63,00 %

Landkreis Erlangen-Höchstadt

30,00 %

Stadt Herzogenaurach

7,00 %

 

100,00 %

 

 


Anlagen:        1. Vereinigungsvertrag/Zweckverbandssatzung/Sparkassensatzung