Betreff
Atelierräume Thalermühle
Vorlage
41/045/2017
Aktenzeichen
I/41
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Problem mangelnder Atelierräume für Erlanger Künstlerinnen und Künstler konnte über viele Jahre nicht behoben werden. Im Jahr 2013 wurde das Thema aufgrund eines Fraktionsantrags der SPD im Kultur- und Freizeitausschuss behandelt.

 

Nun ist es gelungen, im Anwesen Thalermühle 9 Atelierräume zu schaffen.

Mieter und Betreiber der Atelierräume ist der Verein „Atelierhaus Thalermühle e.V“, in dem sich Erlanger Künstlerinnen und Künstler zusammengetan haben.

Die Anmietung der Räume, die bereits an 10 Künstlerinnen und Künstler vermietet sind, erfolgt ab dem 1. April 2017.

 

2015 tat sich die Möglichkeit auf, Atelierräume im Seitentrakt der Thalermühle zu realisieren.
Da sich der Vermieter gegenüber einer solchen Nutzung sehr aufgeschlossen zeigte, begann ein intensiver Austausch zwischen dem Vermieter, dem Kunstverein, dem Erlanger Künstler Roger Libesch, der kulturpolitischen Sprecherin der SPD, Frau Lanig, dem Kulturreferat, dem Kulturamt und dem Amt für Soziokultur. Neben den Verhandlungen über den Mietvertrag stand dabei die Frage im Vordergrund, in welcher Form ein solches Atelierhaus betrieben werden kann und welche Unterstützung durch die Stadt Erlangen dafür erforderlich ist.

Der Betrieb der Räume durch einen Verein der Erlanger Künstlerinnen und Künstler wurde als sinnvollste Möglichkeit erachtet und mit der Gründung des Vereins „Atelierhaus Thalermühle e.V“ umgesetzt.

Um eine Miethöhe zu erreichen, die von den Künstlerinnen und Künstlern aufgebracht werden kann, ist ein Mietzuschuss der Kulturförderung in Höhe von 10.000,- im Jahr erforderlich. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2017 wurde hierfür das Budget der Kulturförderung um 5.100,- € aufgestockt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Betrieb erst Mitte 2017 starten würde. Da nun die Atelierräume bereits ab 1. April 2017 angemietet werden, muss die Kulturförderung in diesem Jahr die fehlenden Mittel in Höhe von 2.500,- € aus dem laufenden Budget bereitstellen. Ab 2018 ist zur Sicherstellung des Mietzuschusses eine Budgeterhöhung in Höhe des gesamten Mietzuschusses zwingend erforderlich.

Sollte es dem Verein „Atelierhaus Thalermühle e.V“ zeitweise nicht möglich sein, alle Atelierräume unterzuvermieten, sichert die Kulturförderung dem Verein darüber hinaus einen Sonderzuschuss in Höhe von maximal 5.000,- € pro Jahr zur Deckung der entsprechenden Mietausfälle zu.

 


Anlagen: